Post von der Kirche: Was, wenn ich das Kirchgeld nicht zahle?
Autor: Nadine Schobert
Bayern, Freitag, 07. November 2025
Wer der evangelischen Kirche angehört und in Bayern lebt, könnte in den vergangenen Wochen eine Aufforderung zur Zahlung des "Kirchgelds" erhalten haben. Aber was, wenn man nicht zahlt?
Viele Bayern dürften ihn aktuell im Briefkasten finden: den Kirchgeldbescheid. Zumindest dann, wenn man der evangelischen Kirche angehört und in Bayern lebt. In dem Schreiben der örtlichen Kirchengemeinde werden alle Mitglieder ab 18 Jahren dazu aufgefordert, ein "Kirchgeld" zu bezahlen - zusätzlich zur Kirchensteuer, die monatlich direkt vom Einkommen abgezogen wird.
Bei vielen Menschen löst das großen Unmut aus. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) sagte die Pressesprecherin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Christine Büttner, jedoch: Machen Gemeinden sichtbar, in welche konkreten Aktivitäten und Projekte die Abgabe fließt, zahlen in der Regel mehr Kirchenmitglieder das Kirchgeld als in Gemeinden, die das nicht tun.
Kirchgeld: Ist das verpflichtend oder freiwillig? Schreiben verwirrt viele Empfänger
Das Kirchgeld ist im bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Vonseiten der Kirche findet sich im Kirchensteuererhebungsgesetz, Paragraf 7, eine Tabelle mit der Staffelung der zu bezahlenden Beiträge. Das Kirchgeld in Bayern beträgt einmal jährlich mindestens 5 und maximal 120 Euro. Die Höhe wird je nach Einkommen festgelegt. Wer weniger als 9744 im Jahr verdient bekommt keinen Kirchgeldbescheid zugeschickt.
In Bayern und Baden-Württemberg werden - im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern - nur 8 Prozent Kirchensteuer erhoben, anstatt 9 Prozent. Durch das Kirchgeld soll dieser Prozentpunkt Unterschied in Bayern ausgeglichen werden. Bis zum Jahr 2018 gab es neben dem allgemeinen Kirchgeld noch das besondere Kirchgeld für Menschen in glaubensverschiedenen Ehen. Dieses Kirchgeld war verpflichtend, wurde in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber abgeschafft.
Aber ist das allgemeine Kirchgeld nun verpflichtend zu bezahlen? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Einmal im Jahr erhalten Kirchenmitglieder einen sogenannten Kirchgeldbrief, in dem sie um die Zahlung dieser direkten Kirchensteuer gebeten werden. Eine Pflicht zur Zahlung besteht zwar in der Theorie, da es sich um einen Ausgleich der Kirchensteuer handelt, aber die Umsetzung gestaltet sich letztendlich doch eher freiwillig. Es gibt nämlich ein sogenanntes Vollzugsdefizit und keine Kontrollmöglichkeit. Anders als bei der Kirchenlohnsteuer, für die der Arbeitgeber haftet, schickt die Gemeinde eine Zahlungsaufforderung, eventuell auch eine Erinnerung - mehr passiert aber nicht.