Zwei Jahre ALG I möglich: Voraussetzungen im Überblick
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 13. Februar 2025
Wie lange wird das Arbeitslosengeld I gezahlt und welche Rolle spielen Alter und Weiterbildung dabei? Lese mehr über die Bedingungen, die den Leistungsanspruch verändern können.
Arbeitslosengeld (ALG I) wird unter bestimmten Bedingungen für maximal zwei Jahre gezahlt. Aber nicht jeder, der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann die Leistung so lange bekommen.
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Aber welche sind das? Wer hat Anspruch und wie verlängert sich der Leistungsanspruch?
ALG I: Die versicherungspflichtigen Monate der letzten fünf Jahre sind entscheidend
Du musst zunächst einen Anspruch auf ALG I erwerben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erläutert auf seiner Internetseite die Voraussetzungen. Wichtig ist, dass du die sogenannte "Anwartschaftszeit" erfüllst. Vor Entstehung eines Leistungsanspruchs musst du mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben, und das in einer Rahmenfrist von 30 Monaten. Dabei ist es egal, ob du freiwillig in die Versicherung eingezahlt hast oder pflichtversichert warst.
Die Dauer des ALG I richtet sich nach der Zeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs, schreibt das Ministerium auf seiner Informationsseite zur Anspruchsdauer. Du musst in jedem Fall in den letzten fünf Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein, um ALG I zu beziehen. Dabei gibt es im ersten Schritt vier Kategorien, und zwar unabhängig von deinem Alter:
- 12 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 6 Monate
- 16 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 8 Monate
- 20 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 10 Monate
- 24 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahre: maximale Anspruchsdauer für ALG I: 12 Monate
58-Jährige können bis zu 2 Jahre ALG I beziehen
Du hast also einen maximalen Anspruch auf ALG I von einem Jahr, wenn du in den letzten 5 Jahren 24 Monate eingezahlt hast und wenn du noch keine 50 Jahre alt bist. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in drei Schritten auf bis zu 24 Monate an. Der Bezugszeitraum erweitert sich bei älteren Versicherten mit einem Lebensalter von 50, 55 und 58 Jahren. Bei einem 58-Jährigen liegt die ALG-I-Bezugsdauer bei maximal zwei Jahren.
- 30 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren
- Lebensalter: 50 Jahre
- Maximale Anspruchsdauer ALG I: 15 Monate
- 36 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren
- Lebensalter: 55 Jahre
- Maximale Anspruchsdauer ALG I: 18 Monate
- 48 versicherungspflichtige Monate an Beschäftigungszeiten in den letzten 5 Jahren
- Lebensalter: 58 Jahre
- Maximale Anspruchsdauer ALG I: 24 Monate