38 Euro Zuschuss pro Monat für Rentner - viele kennen ihn noch nicht
Autor: Alexander Böhm
Deutschland, Mittwoch, 03. Juni 2026
Viele Rentner mit kleiner Rente können eine monatliche Unterstützung von 38 Euro erhalten. Der private Zuschuss wird vom Verein Ein Herz für Rentner e.V. vergeben und funktioniert anders als staatliche Hilfen.
Ein Zuschuss von 38 Euro für Rentner klingt zunächst nach einer staatlichen Leistung, tatsächlich steckt dahinter aber eine private Patenschaft des Vereins „Ein Herz für Rentner“. Das Angebot richtet sich an Seniorinnen und Senioren mit kleiner Rente. Entsprechend unterscheiden sich Antrag, Prüfung und Auszahlung deutlich von gesetzlichen Sozialleistungen.
38 Euro monatlich für Rentner: Woher kommt das Geld?
Bei dem monatlichen Zuschuss von 38 Euro handelt es sich weder um eine Rentenerhöhung noch um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Nach Angaben von Ein Herz für Rentner e.V. wird der Betrag im Rahmen einer Patenschaft ausgezahlt. Der Antrag wird direkt beim Verein gestellt – nicht bei einer Behörde.
Wichtig ist vor allem dieser Unterschied: Aus der Patenschaft ergibt sich kein automatischer Rechtsanspruch. Anders als bei staatlichen Leistungen wie Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Zuschüssen zur Krankenversicherung entscheidet der Verein nach eigenen Kriterien. Ob die Unterstützung bewilligt wird, hängt daher sowohl von der Prüfung des Antrags als auch von den verfügbaren Spendengeldern ab.
Für Betroffene kann der Betrag im Alltag dennoch eine spürbare Entlastung sein. Hochgerechnet ergeben 38 Euro im Monat bis zu 456 Euro im Jahr, sofern die Zahlung dauerhaft erfolgt. Dennoch sollte der Zuschuss nicht mit einer staatlichen Rentenleistung verwechselt werden, da er freiwillig vergeben wird.
Wer kann den Rentenzuschuss beantragen?
Nach Angaben von "Ein Herz für Rentner" richtet sich die Hilfe an Senioren ab 66 Jahren, die in Deutschland leben. Außerdem musst du eine deutsche Alters- oder Witwenrente beziehen. Als Richtwert nennt der Verein eine monatliche Rente zwischen 500 und 1300 Euro.
Eine Sonderregel gilt für Frauen ab 70 Jahren, die mindestens zwei Kinder großgezogen haben. Für sie gilt die genannte Mindestrente von 500 Euro laut Verein nicht. Damit berücksichtigt der Verein auch Lebensläufe, in denen Familienarbeit die spätere Rentenhöhe beeinflusst hat.
Der Antrag hängt aber nicht nur von der Rentenhöhe ab. Der Verein verlangt zudem, dass du Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bekommst oder zumindest beantragt hast. Wenn du deinen Anspruch prüfen lassen möchtest, solltest du zunächst klären, ob dir solche staatlichen Leistungen zustehen.