Fast jeder bekommt sie: Was es mit den neuen Kontonummern auf sich hat

Mit dem digitalen Euro könnte eine zweite Kontokennung neben der IBAN kommen. Dahinter steckt die geplante DEAN für Zahlungen mit digitalem Zentralbankgeld. Wie sie genau funktionieren wird, ist noch nicht endgültig festgelegt.

Wer würde die neue DEAN bekommen?

Wie CHIP berichtet, ist für den digitalen Euro eine eigene Kennung vorgesehen: die Digital Euro Account Number, kurz DEAN. Sie würde zu einem Konto für digitale Euro gehören, das bei einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister eingerichtet werden könnte. Die Europäische Zentralbank erklärt: "Um den digitalen Euro nutzen zu können, müsste man zunächst ein entsprechendes Konto bei seiner Bank oder einem Zahlungsdienstleister in der EU einrichten."

Eine DEAN bekäme damit nur, wer den digitalen Euro tatsächlich nutzt. Nach dem bisherigen EU-Konzept soll der Zugang unter anderem Menschen mit Wohnsitz im Euroraum offenstehen, sodass die DEAN langfristig für einen großen Teil der Bevölkerung relevant werden könnte.

Was unterscheidet DEAN und IBAN?

Die IBAN würde durch die DEAN nicht ersetzt. Sie identifiziert weiterhin das klassische Zahlungskonto bei einer Bank. Die DEAN wäre dagegen die eindeutige Nummer eines Kontos für digitale Euro und würde dieses für Zahlungen identifizierbar machen.

Nach dem aktuellen Regelwerksentwurf der EZB vom 2. Juli 2026 besteht die DEAN aus 18 alphanumerischen Zeichen. Sie beginnt mit „EU“, danach folgen zwei Prüfziffern, eine Kennziffer und eine 13-stellige Seriennummer. Bei Privatkonten ist für die Kennziffer derzeit eine „0“ vorgesehen, bei geschäftlich genutzten Konten eine „1“. Dieser Entwurf ist vorläufig und noch nicht bindend.

Im Alltag müsste die Nummer voraussichtlich nicht jedes Mal eingegeben werden. Privatnutzer sollen freiwillig ihre Mobilfunknummer als Alias mit der DEAN verknüpfen können. Zahlungen könnten dann über diese einfachere Kennung angestoßen werden.

Wann könnte die neue Kontonummer kommen?

Der digitale Euro ist Stand Anfang Oktober 2026 noch nicht beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Verordnung läuft indes weiter. Die EZB betont, dass ihr Rat erst nach Verabschiedung der Verordnung über eine tatsächliche Ausgabe entscheiden wird.

Für ein zwölfmonatiges Pilotprojekt der EZB, das in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen soll, hat die Zentralbank 36 Zahlungsdienstleister aus dem Euroraum ausgewählt. Getestet wird zunächst eine Beta-Version in realen Anwendungssituationen, unter anderem mit Zahlungen bei ausgewählten Händlern. Das ist noch keine allgemeine Einführung für Verbraucher. Ziel der EZB ist es, für eine mögliche erste Ausgabe im Jahr 2029 bereit zu sein.

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