Zuckersteuer schon 2027: Deutschland zieht Einführung auf Softdrinks vor
Autor: Nadine Wüste, Stefan Lutter
Deutschland, Sonntag, 19. Juli 2026
Deutschland plant die Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks wie Cola und Limonaden, möglicherweise schon ab 2027. Die Steuer soll den Zuckerkonsum senken und die gesetzlichen Krankenkassen entlasten.
Möglicherweise schon ab 2027, spätestens aber ab 2028 soll sie kommen – und die Debatte darüber ist längst in vollem Gange: Die Bundesregierung plant, gezuckerte Getränke wie Limonaden und Cola mit einer Steuer zu belegen.
Ursprünglich war eine Zuckerabgabe vorgesehen, doch nun zeichnet sich ein Kurswechsel ab. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) gemeldet hatte, wird ein entsprechender Gesetzentwurf inzwischen federführend im Bundesfinanzministerium unter Leitung von Lars Klingbeil erarbeitet und nicht mehr im Gesundheitsministerium – dem Bericht der Tageszeitung Welt zufolge wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber der ursprünglichen Abgabenkonstruktion.
Zuckersteuer statt Zuckerabgabe: Deutschland plant Besteuerung von Softdrinks – möglicherweise schon ab 2027
Hintergrund des Richtungswechsels sind verfassungsrechtliche Bedenken. Der Welt, die sich auf Regierungskreise beruft, zufolge bestehen erhebliche rechtliche Hürden für die ursprünglich geplante Abgabe. Weder das Gesundheitsministerium noch das Finanzministerium äußerten sich dazu öffentlich. Die schwarz-rote Koalition hatte sich ursprünglich darauf verständigt, ab 2028 eine neue Abgabe auf gezuckerte Getränke einzuführen – die jährlichen Mehreinnahmen sollten den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen und zweckgebunden sein.
Bei der ursprünglichen Regelung hätte es sich um eine Sonderabgabe gehandelt. Für solche Abgaben gelten laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strenge Voraussetzungen: Die Abgabe muss in besonderer Weise der Gruppe zugutekommen, die sie auch trägt. Da im Fall gezuckerter Getränke die Hersteller und Anbieter belastet würden, die Einnahmen jedoch den gesetzlich Versicherten zugutekommen sollten, wäre diese Konstruktion rechtlich angreifbar gewesen.
Der Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln erklärte der Welt, eine Ausgestaltung als Verbrauchsteuer sei dagegen unproblematischer. Steuereinnahmen fließen in den allgemeinen Staatshaushalt, aus dem bereits heute Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden – womit das verfassungsrechtliche Problem der fehlenden Gruppen-Kongruenz entfällt.
Wann kommt die Zuckersteuer in Deutschland genau?
Den am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 zufolge war die Einführung der Zuckersteuer ursprünglich für das Jahr 2028 vorgesehen. Doch interne Unterlagen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, über die das medizinische Fachmagazin Deutsches Ärzteblatt am 6. Juli 2026 berichtete, deuten darauf hin, dass die Koalition die Einführung auf 2027 vorziehen könnte: Die Bundesregierung kalkuliert demnach bereits für 2027 mit einem Steueraufkommen von 650 Millionen Euro.
Ab 2028 wird dann – nach zu erwartenden Rezepturanpassungen der Hersteller – mit sinkenden Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich gerechnet. Die Getränkewirtschaft reagierte am 6. Juli empört und bezeichnete das mögliche Vorziehen als "Affront gegen den Mittelstand". Bundesfinanzminister Klingbeil erklärte am 7. Juli, die Ausgestaltung der Zuckersteuer befinde sich noch in der Konkretisierungsphase. Der Bundestag hatte sich bereits am 16. Juni 2026 mit dem Rahmengesetz befasst; die Anhörung im Gesundheitsausschuss fand am 22. Juni statt. Die Steuereinnahmen sollen der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen – unter anderem für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.