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Zahnersatz wird 2027 teurer: Lohnt sich jetzt eine Zahnzusatzversicherung?


Autor: Christoph Eberle

München, Donnerstag, 24. Sept. 2026

Die Eigenanteile für Zahnersatz steigen ab 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich an. Lohnt sich nun eine Zahnzusatzversicherung?
Ab 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz.


Wer eine Krone, Brücke oder Prothese braucht, muss in der GKV ab nächstem Jahr einen größeren Teil der Kosten selbst übernehmen. Wie viel Geld das allein in der Regelversorgung ausmachen kann, rechnete die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) aus München jüngst für die Mediengruppe Bayern vor. Die Eigenanteile für hochwertigen Zahnersatz sind unterdessen nochmal deutlich höher.

Viele Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung fragen sich daher: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung angesichts der steigenden Kosten mehr denn je?

KZVB rät dringend zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stehen laut KZVB in Bayern in den kommenden drei Jahren 180 Millionen Euro weniger für die zahnmedizinische Versorgung zur Verfügung. Dadurch werden die Eigenanteile der Versicherten weiter steigen.

"Wir raten deshalb dringend zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die beispielsweise auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung übernimmt", sagt Dr. Rüdiger
Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB.

Rund 20 Millionen Deutsche haben ihm zufolge mittlerweile eine private Zahnzusatzversicherung. Eine solche federt die Kosten teurer Zahnbehandlungen ab.

Im August-Heft 2026 hat die Stiftung Warentest 278 Tarife verglichen. Das Ergebnis: Es gibt für fast jeden Bedarf und jedes Budget eine geeignete Police. Und: Im Vergleich zu früheren Tarifen gibt es jetzt oft deutlich mehr Leistung für weniger Geld

Worauf sollte man bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung achten?

Verbraucher sollten genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich abgedeckt sind – etwa Zahnersatz, Implantate oder eine professionelle Zahnreinigung.

Und: Empfehlenswert ist laut Stiftung Warentest der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung rund um das 40. Lebensjahr. Wer eine schlechte Zahnsubstanz hat, sollte sogar noch früher darüber nachdenken. Aber wichtig dabei: Die Versicherung zahlt in der Regel nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss erstmals diagnostiziert wurden.

„Wer bereits vor dem Abschluss der Versicherung eine Behandlung begonnen hat, geht leer aus. Deshalb gilt: möglichst abschließen, solange die Zähne noch in Ordnung sind – und unbedingt vergleichen“, empfiehlt Susanne Meunier, Expertin der Stiftung Warentest.

Wichtig ist, die Vertragsbedingungen vor dem Abschluss sorgfältig zu lesen. Dazu gehören mögliche Wartezeiten, Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren, Ausschlüsse und die Frage, ob bereits angeratene oder begonnene Behandlungen übernommen werden.

Privat Krankenversicherte können laut Stiftung Warentest grundsätzlich keine Zahnzusatzversicherung abschließen – bei ihnen ist der Zahnschutz schon in der privaten Krankenversicherung geregelt.

Versicherung ist kein Ersatz für regelmäßige Vorsorge

Eine Versicherung sollte außerdem nicht als Ersatz für regelmäßige Vorsorge betrachtet werden. Die Kariesprophylaxe sollte dabei schon im Kleinkindalter beginnen. Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit (LAGZ) empfiehlt bei Kindern bereits ab dem ersten Milchzahn zwei Zahnarztbesuche pro Jahr.

Welche Möglichkeiten haben Patienten, wenn sie den Eigenanteil trotz Zuschuss nicht aufbringen können?

"Für diese Patienten gibt es weiterhin die sogenannte Regelversorgung. Das ist in der Regel herausnehmbarer Zahnersatz, der zwar nicht 'schön' ist, aber ausreichend", sagt Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB. Für Menschen mit sehr geringen Einkünften übernimmt die Krankenkasse laut Stiftung Warentest auf Antrag die gesamten Kosten der Regelversorgung. Diese Härtefallregelung bleibt laut KZVB übrigens auch 2027 unverändert. Sie gelte für Alleinstehende mit einem monatlichen Einkommen unter 1582 Euro brutto und für Ehepaare mit einem monatlichen Einkommen unter 2175,25 Euro brutto.