Druckartikel: Pflegeheim: Was passiert mit Wohnrecht zu Hause und wie du Kosten minimierst

Pflegeheim: Was passiert mit Wohnrecht zu Hause und wie du Kosten minimierst


Autor: Andrea Baumann

Deutschland, Mittwoch, 11. Juni 2025

Was bedeutet ein Umzug ins Pflegeheim für das Wohnrecht und welche Alternativen gibt es bei der Übertragung von Immobilien? Der Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte für Betroffene.
Ein Umzug ins Pflegeheim kann das lebenslange Wohnrecht auf der Immobilie beeinflussen und stellt Betroffene vor finanzielle Herausforderungen.


  • Erlischt das Wohnrecht auf Lebenszeit beim Umzug ins Pflegeheim?
  • Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim bei bestehendem Wohnrecht?
  • Welche Optionen gibt es anstelle eines Wohnrechts, wenn eine Immobilie verschenkt wird?

Ein lebenslanges Wohnrecht bietet Sicherheit und Geborgenheit im eigenen Zuhause: Es schützt vor unerwarteten Veränderungen und garantiert, dass die Immobilie ein Leben lang genutzt werden kann. Doch was geschieht mit diesem Recht, wenn ein Umzug ins Pflegeheim unvermeidbar ist? Besteht das Wohnrecht weiterhin, oder kann es erlöschen? Und welche finanziellen oder rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte rund um das Wohnrecht auf Lebenszeit und geben Tipps für eine bestmögliche Absicherung.

Wohnrecht im Pflegefall: Was bleibt und was sich ändert

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht auf Lebenszeit bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht. Das bedeutet, dass Wohnberechtigte jederzeit in die Immobilie zurückkehren können. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn die Wohnräume unbewohnbar sind oder die Berechtigten dauerhaft auf intensive medizinische Betreuung angewiesen sind, kann das Wohnrecht erlöschen.

Für Eigentümer bedeutet das, dass sie nicht automatisch über die Immobilie verfügen können, selbst wenn der Wohnberechtigte vorübergehend oder dauerhaft abwesend ist. Eine Vermietung der Räumlichkeiten ist nur mit Zustimmung des Wohnberechtigten möglich. Daher ist es ratsam, frühzeitig klare Vereinbarungen zu treffen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Muss der Wohnberechtigte dauerhaft im Pflegeheim bleiben oder sollte er auf sein Wohnrecht verzichten wollen, ist eine schriftliche Zustimmung zur Löschung des Wohnrechts im Grundbuch erforderlich. Dieser Schritt sollte allerdings gut überlegt sein, da er weitreichende Konsequenzen haben kann.

Pflegeheimkosten: Wer zahlt und welche Rechte hast du?

Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. So übernimmt die Pflegeversicherung in der Regel nur die reinen Pflegekosten, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen des Heims. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt für diese Kosten aufkommen. Allerdings prüft es zunächst, ob Angehörige – insbesondere unterhaltspflichtige Kinder – zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden können.

Neues Buch der Verbraucherzentrale: 'Geld zurück von Vater Staat - Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025'*

Bei bestehendem Wohnrecht kann das Sozialamt prüfen, ob der Wohnberechtigte bereit ist, darauf zu verzichten, um die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen und so die Pflegekosten zu decken. Allerdings kann niemand dazu gezwungen werden, sein Wohnrecht aufzugeben. Ein Verzicht auf das Wohnrecht wird rechtlich als Schenkung gewertet. Nur falls innerhalb von zehn Jahren nach dem Verzicht Sozialhilfe beantragt wird, kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen die Rückabwicklung der Schenkung verlangen oder Ansprüche gegen den neuen Eigentümer geltend machen.

Für Eigentümer ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht verpflichtet sind, die frei gewordenen Räume zu vermieten oder dem Wohnberechtigten eine Entschädigung zu zahlen, wenn dieser ins Pflegeheim zieht. Dennoch kann es sinnvoll sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die finanzielle Belastung für alle Beteiligten zu minimieren.

Nießbrauchrecht und Schenkung: Alternativen zum Wohnrecht

Bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten stellt sich häufig die Frage, wie der Schenkende abgesichert werden kann. Dabei gibt es neben einem Wohnrecht auf Lebenszeit auch andere Optionen, die in Betracht gezogen werden können: Eine Alternative ist das Nießbrauchrecht. Im Gegensatz zum Wohnrecht ermöglicht es dem Berechtigten nicht nur, die Immobilie selbst zu bewohnen, sondern sie auch zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Das kann insbesondere im Fall eines Umzugs ins Pflegeheim von Vorteil sein, da die Mieteinnahmen zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden können.

Ein weiterer Ansatz ist die Vereinbarung eines Rückforderungsrechts im Schenkungsvertrag. Dieses Recht ermöglicht es dem Schenkenden, die Immobilie unter bestimmten Bedingungen, etwa bei finanzieller Notlage oder Pflegebedürftigkeit, zurückzufordern. Allerdings sollten solche Klauseln sorgfältig formuliert und rechtlich geprüft werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem kann eine Leibrente vereinbart werden, bei der der Beschenkte dem Schenkenden eine regelmäßige Zahlung leistet. Dies sichert dem Schenkenden ein zusätzliches Einkommen, das im Pflegefall unterstützend wirken kann.

Grundsätzlich ist es immer möglich, verschiedene Modelle zu kombinieren, um die eigenen Bedürfnisse besser abdecken zu können. Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen klar und verständlich sind, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Eine gute Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt ist entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Einfach unbeschwert alt werden - mit der Pflege­zusatz­versicherung der DFV*

Artikel enthält Affiliate Links