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Wochenend-Falle bei Krankengeld: Gericht kippt Regelung für Bezieher


Autor: Nadine Wüste

Deutschland, Montag, 26. Januar 2026

Wer Krankengeld bezieht und sich aufgrund einer weiteren Diagnose nach einem Wochenende erneut krankschreiben lässt, dem drohte die Wochenend-Falle. Das soll sich nun ändern.
Wer Krankengeld bezieht, dem könnte die Wochenend-Falle zum Verhängnis werden. Ein Gericht kippt nun diese Regelung zugunsten der Beziehenden.


Wenn zwischen zwei Krankschreibungen eine Lücke entsteht, weil ein Wochenende dazwischen liegt und Betroffene keine Möglichkeit haben, davor zu einem Arzt zu gehen, kann es passieren, dass das Krankengeld nicht weiter an Langzeitkranke gezahlt wird. 

Hier setzt das Sozialgericht Darmstadt an und will Versicherte stärken. Vor allem, wenn nach einer Krankheit unmittelbar eine neue Diagnose gestellt wird, die eine weitere Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Anspruch auf Krankengeld verloren: Wenn Langzeitkranke Fristen verpassen

Wer krankgeschrieben ist und noch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall erhält, für den reicht es aus, die Folgekrankschreibung erst in der neuen Woche einzureichen, sollte man über das Wochenende und die nachfolgenden Tage auch künftig krank sein. Die Lohnfortzahlung geht über sechs Wochen. Danach erhält man Krankengeld. 

Hier galt, dass noch am Freitag die Krankeschreibung für die Folgewoche eingereicht werden musste, um weiterhin Krankengeld beziehen zu können. Wer erst am Montag oder gar später zum Arzt ging, der tappte in die sogenannte Wochenend-Falle. Für Pflichtversicherte ging so der Krankengeldanspruch für Samstag und Sonntag verloren. Schlimmer war die Regelung für Menschen, die während einer Langzeiterkrankung ihren Job verloren hatten. 

Ohne eine rechtzeitig eingereichte Krankschreibung beziehungsweise Krankheitsnachweis durch einen Arzt an die Krankenkasse, verloren sie gänzlich den Anspruch auf Krankengeld - und den Krankenversicherungsschutz.

Zu Gunsten von Krankgeschriebenen: Gericht kippt Regelung 

Da der Gesetzgeber für diese Konstellation - sprich Folgediagnose und keine "fristgerechte" Krankschreibung - keine eindeutige Regelung getroffen hat, wie gegen-harz.de in einem Medienbericht erläutert, ist es möglich, sich darauf zu berufen, dass dadurch eine Schutzlücke ensteht.

Wer nachweisen kann, dass es nicht möglich war, vor der neuen Woche einen Arztbesuch für eine weitere Krankschreibung eine andere Diagnose betreffend wahrzunehmen, kann so den ursprünglichen Schutzzweck des Krankengeldanspruchs wiederherstellen lassen.

Das Krankengeld dient dazu, finanziell in schweren Zeiten aufzufangen und Einbußen abzufedern. Die Krankenkassen sind bei individuellen Fällen gute Anlaufstellen um Fragen zu klären.