Witwenrente: Kürzungen treffen tausende Frauen – was Betroffene wissen sollten
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Sonntag, 09. November 2025
Weniger Sicherheit im Trauerfall: 750.000 Witwen und Witwer müssen sich auf Kürzungen bei der Hinterbliebenenrente einstellen.
- Was ist die Einkommensanrechnung? Darum kommt es zu den Kürzungen
- Bist du auch betroffen? Das solltest du wissen
- Witwenrente Freibetrag: Tipps zur finanziellen Planung
Wer in Deutschland einen Ehepartner verliert, hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, bei Frauen auch Witwenrente, bei Männern Witwerrente genannt. Das soll im Trauerfall finanzielle Sicherheit bieten. Doch für Tausende in Deutschland wird sie zunehmend zu einem finanziellen Risiko. Laut einer aktuellen Auswertung sind mehr als 750.000 Menschen von teils erheblichen Kürzungen bei der Witwenrente betroffen.
Darum kommt es zu den Kürzungen
Der Grund für die Kürzungen kommt mit einem sperrigen Namen daher: Einkommensanrechnung nach § 97 des SGB VI. Dabei werden Einkünfte, die Hinterbliebene über die Witwenrente hinaus erzielen — etwa aus eigener Erwerbstätigkeit, Betriebsrenten oder Abfindungen — berücksichtigt und oberhalb eines Freibetrags zum Teil auf die Rente angerechnet.
Diese Einkommensanrechnung hat Auswirkungen. Von den etwa sechs Millionen Menschen mit Hinterbliebenenrente in Deutschland bekommen rund 2,6 Millionen eine gekürzte Leistung. Besonders schlimm: Über 750.000 davon - meist Frauen - sind besonders stark betroffen, mit durchschnittlich 208 Euro weniger pro Monat.
Wenn eigene Einkünfte erzielt werden, zieht die Rentenversicherung zunächst pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen ab. Anschließend wird der gesetzliche Freibetrag abgezogen. Von dem dann verbleibenden Betrag wird wiederum 40 Prozent angerechnet. Im Endeffekt können dann auch bei relativ moderaten Nebenverdiensten relativ hohe Abzüge anfallen.
Bist du betroffen? Das solltest du wissen
Witwenrente betrifft nicht ausschließlich ältere Frauen bzw. Seniorinnen. Viele Frauen müssen mit der Witwenrente in jungen Jahren als Beitrag zum Lebensunterhalt rechnen und manchmal auch Familien durchbringen. Bist du davon betroffen, dann solltest du deinen Rentenbescheid genau prüfen. Fehler bei der Bewertung von Einkünften oder bei der Anwendung von Freibeträgen können vorkommen. Auch Einmalzahlungen – etwa durch Abfindungen oder Bonuszahlungen im Job – können zu Abzügen führen, wenn sie nicht korrekt eingestuft werden. Prüfe daher sorgfältig und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein.
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Zentral bei der Berechnung ist der Freibetrag. Dieser legt fest, bis zu welcher Höhe eigene Einkünfte, etwa aus Arbeit, Betriebsrente oder Kapitalerträgen, nicht auf die Witwenrente angerechnet werden. Es lohnt sich daher, im Vorfeld zu berechnen, welche Bestandteile deines Einkommens relevant sind und wie sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Zahlung auswirken könnte, ohne deine Rentenzahlung im Alter nennenswert zu reduzieren. Eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater kann da weiterhelfen.