Witwenrente gekürzt: Wie viel bleibt nach der Einkommensanrechnung übrig?
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Mittwoch, 03. Dezember 2025
Viele Witwen und Witwer erhalten weniger Rente wegen Einkommensanrechnung. Wer betroffen ist, kann mit diesen Tipps Einbußen vermeiden.
- Über 750.000 Hinterbliebene sind von Rentenkürzungen betroffen
- Eigene Einkünfte wie Lohn oder Betriebsrente werden auf die Witwenrente angerechnet
- Freibeträge schützen einen Teil des Einkommens vor der Anrechnung
- Fehlerhafte Bescheide können zu unnötigen Kürzungen führen – Widerspruch lohnt sich
Der Tod eines Partners bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch finanzielle Unsicherheit. Viele Hinterbliebene sind überrascht, wenn ihre Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird. Grund dafür ist die Einkommensanrechnung, bei der eigene Einkünfte berücksichtigt werden. Besonders Frauen sind häufig betroffen und müssen mit deutlichen Einbußen rechnen. Wer sich rechtzeitig informiert und die eigenen Finanzen im Blick behält, kann die Auswirkungen abmildern. Zusätzliche Vorsorge und eine genaue Prüfung des Rentenbescheids sind dabei entscheidend.
Warum wird die Witwenrente gekürzt?
Der Grund für die Kürzungen kommt mit einem sperrigen Namen daher: Einkommensanrechnung nach § 97 des SGB VI. Dabei werden Einkünfte, die Hinterbliebene über die Witwenrente hinaus erzielen — etwa aus eigener Erwerbstätigkeit, Betriebsrenten oder Abfindungen — berücksichtigt und oberhalb eines Freibetrags zum Teil auf die Rente angerechnet.
Diese Einkommensanrechnung hat Auswirkungen. Von den etwa sechs Millionen Menschen mit Hinterbliebenenrente in Deutschland bekommen rund 2,6 Millionen eine gekürzte Leistung. Besonders schlimm: Über 750.000 davon - meist Frauen - sind besonders stark betroffen, mit durchschnittlich 208 Euro weniger pro Monat.
Wenn eigene Einkünfte erzielt werden, zieht die Rentenversicherung zunächst pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen ab. Anschließend wird der gesetzliche Freibetrag abgezogen. Von dem dann verbleibenden Betrag wird wiederum 40 Prozent angerechnet. Im Endeffekt können dann auch bei relativ moderaten Nebenverdiensten relativ hohe Abzüge anfallen.
Wer ist besonders von Kürzungen betroffen?
Witwenrente betrifft nicht ausschließlich ältere Frauen bzw. Seniorinnen. Viele Frauen müssen mit der Witwenrente in jungen Jahren als Beitrag zum Lebensunterhalt rechnen und manchmal auch Familien durchbringen. Bist du davon betroffen, dann solltest du deinen Rentenbescheid genau prüfen. Fehler bei der Bewertung von Einkünften oder bei der Anwendung von Freibeträgen können vorkommen. Auch Einmalzahlungen – etwa durch Abfindungen oder Bonuszahlungen im Job – können zu Abzügen führen, wenn sie nicht korrekt eingestuft werden. Prüfe daher sorgfältig und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein.
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Zentral bei der Berechnung ist der Freibetrag. Dieser legt fest, bis zu welcher Höhe eigene Einkünfte, etwa aus Arbeit, Betriebsrente oder Kapitalerträgen, nicht auf die Witwenrente angerechnet werden. Es lohnt sich daher, im Vorfeld zu berechnen, welche Bestandteile deines Einkommens relevant sind und wie sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Zahlung auswirken könnte, ohne deine Rentenzahlung im Alter nennenswert zu reduzieren. Eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater kann da weiterhelfen.