Druckartikel: Wird die „Rente mit 63“ abgeschafft oder modifiziert?

Wird die „Rente mit 63“ abgeschafft oder modifiziert?


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Freitag, 07. August 2026

Die Debatte um die Abschaffung der vorgezogenen, abschlagsfreien Rente ist heftig entbrannt. Sie einfach zu streichen wird kaum möglich sein. Die SPD setzt auf eine Lösung, wie sie Österreich bereits hat.
Wird die „Rente mit 63“ abgeschafft oder modifiziert?


Die Rente mit 63 wird aktuell wieder heiß diskutiert. Fast ein Drittel der Arbeitnehmer, die neu in die Altersrente gehen, nutzt die Möglichkeit eines frühzeitigen Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge

Die "Rente mit 63" ist derzeit eigentlich eine "Rente mit 64". Weil das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter bei der frühzeitigen Rente mit jedem Geburtsjahr nach oben. Jetzt gibt es einen neuen Vorschlag von zwei SPD-Spitzenfunktionären, wie die "Rente mit 63" zu retten ist.

Ist die "Rente mit 63" wirklich ein Auslaufmodell?

Nach Vorlage der Empfehlungen der Alterssicherungskommission schien das Aus für die "Rente mit 63 Jahren" für langjährige Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre) ohne Abschläge eigentlich nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Unisono lobten die schwarz-roten Koalitionäre (CDU/CSU/SPD) die Ergebnisse und versprachen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der 33 Vorschläge. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete die Renten-Pläne als "Gesamtkunstwerk", das es jetzt umzusetzen gelte.

Ob das wirklich so kommt, ist inzwischen aber völlig offen. Die CDU-Ministerpräsidenten Sachsens, Michael Kretschmer, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen haben überraschend gefordert, auf die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren zu verzichten. Die sozialdemokratischen Länderchefs Anke Rehlinger aus dem Saarland, Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern und Dietmar Woidke aus Brandenburg haben ebenfalls ein Umdenken gefordert.

Dirk Wiese, erster parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wollen aber nicht einfach die "Rente mit 63 Jahren" fortschreiben. Sie plädieren für "neue Ideen" und für eine Nachfolgeregelung. Die SPD-Politiker wollen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) eine neue "Härtefallregelung" zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente. Als Vorbild dient Österreich: Das Nachbarland hat eine Schwerarbeitspension, die vor allem an die Belastung der ausgeübten Tätigkeit anknüpft.

Was ist die österreichische Schwerarbeitspension?

Anders als die deutsche "Rente mit 63" knüpft die österreichische Schwerarbeitspension nicht nur an die Dauer des Arbeitslebens an, sondern an die Belastung der ausgeübten Tätigkeit. Eingeführt wurde sie im Jahr 2007. Rechtliche Grundlage sind das Allgemeine Pensionsgesetz und die sogenannte Schwerarbeitsverordnung mit zwei Berufslisten. In der Liste 1 sind die Berufe mit körperlicher Schwerarbeit und einen täglichen Verbrauch von 2.000 Kilokalorien zusammengetragen. In Liste 2 sind die Berufe auflistet, die einem täglichen Verbrauch von 1.400 bis 2.000 Kilokalorien haben. 

Wer die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen will, muss vier zentrale Voraussetzungen erfüllen:

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) mit Schwerarbeit vorweisen,
  • Schwerarbeit, die länger als 20 Jahre zurückliegt, zählt nicht mit. Als Schwerarbeitsmonat gilt nur jeder Versicherungsmonat, in dem an mindestens 15 Kalendertagen Schwerarbeit verrichtet wurde
  • und innerhalb der letzten 240 Kalendermonate – also der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsstichtag – mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) geleistet haben.

Der österreichische Ansatz setzt stark auf körperliche Belastungen, die einfacher zu messen sind. Bei der sich wandelnden Arbeitswelt und der Zunahme psychischer Erkrankungen, die häufig zu einer Erwerbsunfähigkeit führen, wäre es ebenso wichtig, auch diese Belastungen zu berücksichtigen. Da sie schwerer zu erfassen sind, bleiben sie unberücksichtigt.

Sind zielgenauere Lösungen denkbar?

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat sich schon mehrfach intensiv mit den Wirkungen der "Rente mit 63 Jahren" beschäftigt. Zuletzt hat das Forschungsinstitut die Kosten für die Frührente im Auftrag der Bertelsmann Stiftung analysiert. Danach würde die Heraufsetzung des Zugangsalters für die Frührente mit Abschlägen für die gesetzliche Rentenversicherung Einsparungen von langfristig rund 10,4 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang bringen, heißt es in den Empfehlungen zum Forschungsbericht.

Durch die späteren Renteneintritte bliebe dem Arbeitsmarkt das Beschäftigungspotenzial von 31.000 Vollzeitarbeitskräften erhalten. Weil Abschläge geringer ausfallen und das längere Arbeiten zusätzliche Rentenpunkte bringt, würde die Rente für die Betroffenen im Schnitt um etwa 3 % höher liegen. Die Auswirkungen sind deshalb erheblich, weil die abschlagsfreie "Rente mit 63"  ausgesprochen beliebt ist. Fast 30 % aller neuen Renten entfallen auf die abschlagsfreie Rente.

Weil die pauschale Abschaffung Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit hart treffen würde, plädiert das DIW für "Ausgleichslösungen für Härtefälle": "Denkbar sind zielgenauere Zugänge für gesundheitlich belastete Personen oder eine Berufsunfähigkeitsregelung", heißt es in den Empfehlungen. In die gleiche Richtung geht auch der Bericht der Rentenkommission (siehe Ziff. 6, der Empfehlungen der Alterssicherungskommission).

Warum sind der Dachdecker und die Krankenschwester nicht unbedingt die Profiteure der "Rente mit 63"?

Dass von der "Rente mit 63" die eigentliche Zielgruppe nicht profitiert, beklagt das DIW schon länger. "Sie begünstigt oft nicht Personen, die beruflich sehr stark belastet sind", heißt es bereits im Wochen-Bericht 48 aus dem Jahr 2024. "Die Zahl der Rentenversicherungsjahre sagt nicht unbedingt etwas über die berufliche Belastung aus. Wir brauchen zielgerichtete Instrumente, die sicherstellen, dass besonders belastete Berufsgruppen, die oft gar nicht auf 45 Versicherungsjahre kommen, nicht durchs Raster fallen", so Lars Felder, einer der vier Autoren des Wochenberichts.

Es ist also eine Illusion, dass die Nutznießer der "Rente mit 63" die Dachdecker, die Bauarbeiter oder die Krankenschwester sind, die nach 45 Berufsjahren nicht mehr fit sind, um ihren Beruf auszuüben, und deshalb vorzeitig in Rente gehen. Die Anzahl der Versicherungsjahre stellt nur sicher, dass vor allem Arbeitnehmer von der Maßnahme profitieren, die früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind. Sie prüft aber nicht die beruflichen Belastungen, sie bleiben unberücksichtigt.

Und weiter fährt der DIW-Wochenreport fort: "Die Dauer der Erwerbstätigkeit als alleiniges Kriterium für frühzeitigen Renteneintritt ist unzureichend." Das DIW plädiert deshalb für eine zielgerichtetere und flexiblere Regelung, "die an der tatsächlicher Beschäftigungsfähigkeit der Versicherten ansetzt" und verwies schon 2024 auf die Schwerarbeitspension in Österreich.

Ist die Erwerbsminderungsrente eine Alternative?

Die Rentenversicherung sollte die gesundheitliche Leistungsfähigkeit im Beruf versichern und nicht die Tätigkeitsdauer, betont das Forschungsteam des DIW. Im Fall einer erheblich beeinträchtigten Erwerbsfähigkeit greift heute bereits die Erwerbsminderungsrente. Sie ist aber im Vergleich zur "Rente mit 63" weniger attraktiv (die Erwerbsminderungsrente in Deutschland liegt bei rund 972 bis 1.059 Euro pro Monat). Sie ist zudem mit einigen Hürden verbunden.

Die Kosten für eine Ergänzung der Erwerbsminderungsrente dürften im Vergleich zur derzeitigen "Rente mit 63" nach 45 Jahren jedoch deutlich geringer ausfallen. Um die Zielgenauigkeit zu schärfen, schlägt das DIW vor, die Altersgrenze für diese Rente leicht zu senken und das Wartezeitkriterium weniger eng zu  fassen. Damit hätten auch die Arbeitnehmer, die schon früher im Erwerbsleben aufgrund gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten bekommen, einen Rentenanspruch.

Zum Ende der Parlamentsferien will das Arbeitsministerium seinen Gesetzentwurf auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission, seine Änderungen an den Rentengesetzen im Sozialgesetzbuch VI präsentieren. Es ist zu erwarten, dass die Debatte über die Zukunft der Rente sich über den Herbst 2026 fortsetzt. Für einige Überraschungen sind die Beteiligten immer gut.