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Winterreifen Ende Oktober noch nicht drauf? Wann das teuer werden kann


Autor: Christoph Eberle

Bamberg, Samstag, 24. Oktober 2026

Winterreifen Ende Oktober noch nicht drauf? Was ein zu später Wechsel kosten kann, was an der Faustregel „Oktober bis Ostern“ dran ist und was Ganzjahresreifen leisten.
Bei Winterreifen sollte auf die richtige Profiltiefe geachtet werden. (Symbolbild)


Ende Oktober stellt sich für viele Autofahrer die Frage: Sind die Winterreifen noch zu früh oder schon zu spät? Die Faustregel „Oktober bis Ostern“ ist bekannt, doch Schnee ist beispielsweise in Bamberg - Stand 24. Oktober - noch nicht in Sicht.

Der Wetterbericht sagt für die kommenden Tage zwar keinen "goldenen Oktober" mehr voraus, aber immerhin Tageshöchsttemperaturen von bis zu 15 Grad. Nachts soll das Thermometer auf bis zu 4 Grad fallen. Ist das noch zu warm für Winterreifen und erhöht es den Verschleiß?

Wer jetzt noch wartet, sollte wissen, wann das teuer werden kann – und wann ein früher Wechsel die bessere Wahl ist. 

Wann es teuer werden kann

  • Das Bußgeld: „Ganz grundsätzlich gilt: Wer ohne Winterreifen bei Schnee, Eis oder Glätte fährt, muss 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg“, so der ADAC. Der Wechsel selbst kostet meist deutlich weniger als dieser Verstoß. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet werden laut HUK Coburg sogar 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. 
  • Der Unfall: Die Assistenzsysteme moderner Autos helfen laut ADAC nicht, wenn die Verbindung zur Fahrbahn abreißt. Gerade auf Strecken im Wald oder auf Brücken könne es schon bei Nachttemperaturen von drei bis fünf Grad glatt werden. Ein Schaden am eigenen Auto oder an Dritten kann dann schnell weit über den Preis eines Reifenwechsels hinausgehen.
  • Eine beliebte Fehleinschätzung: Selbstim Sommerurlaub kann man von Schnee überrascht werden, wie sich Mitte September 2024 in Österreich zeigte. Wer dann mit Sommerreifen unterwegs ist, hat wenig Spielraum.

Manche Autofahrer lassen ihre Winterreifen im Frühjahr gleich drauf  doch das ist nicht unbedingt die beste Idee.

Was sagt die Autoversicherung bei einem Glätte-Unfall mit Sommerreifen?

Die HUK-Coburg in Oberfranken ist nach eigene Angaben der größte Autoversicherer Deutschlands. Zwar gibt es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht, trotzdem sollten Autofahrer sich nach Angaben der HUK schon vor dem Wintereinbruch Gedanken über eine zuverlässige Bereifung machen.

Da es sich in Deutschland um eine situative Winterreifenpflicht handelt, sind Sie dem Versicherer zufolge verpflichtet, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen mit Winterreifen unterwegs zu sein - selbst wenn diese überraschend auftreten.

Passiert ein Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen, gilt laut HUK-Coburg:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers reguliert immer den Schaden des Opfers. Allerdings könne sie "den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, dann mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen."
  • Auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich z. B. der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetz den Schaden zudem nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz, auch bei Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen.
  • Aber auch Kasko-Versicherten, die ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es laut HUK Coburg passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und Sie den anderen selbst bezahlen müssen.
  • Außerdem könne die Frage der Mithaftung auch strafrechtlich relevant werden.

Auto ohne Winterreifen an jemanden verliehen? Dann muss auch der Halter zahlen

Bisher musste laut Informationen der HUK Coburg nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen, inzwischen auch der Halter, der die Fahrt zulässt. Ihm drohe jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Wann ein früher Reifenwechsel die bessere Wahl ist

Wer in schneereicheren oder kälteren Regionen wohnt, sollte laut ADAC frühzeitig auf Winterbereifung wechseln. Gleiches gilt, wenn man auf das Auto angewiesen ist und morgens oder nachts fahren muss. „Strecken im Wald oder auf Brücken können auch bei Nachttemperaturen von drei bis fünf Grad problematisch werden. Da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen“, erklärte ein ADAC-Experte gegenüber der Mediengruppe Bayern.

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Mögliche Tageshöchsttemperaturen von 18 oder 20 Grad sollten hingegen nicht vom Räderwechsel abhalten. „Es ist ja keine Urlaubsfahrt von Hunderten Kilometern. Lieber habe ich dann tagsüber einen marginal höheren Verschleiß als dass ich nachts ins Rutschen gerate“, sagt er. Der Verschleiß bei Wärme ist also der kleinere Posten in der Rechnung.

Ein Termin in der Werkstatt lohnt sich im Herbst zeitnah, da die Nachfrage erfahrungsgemäß steigt, sobald die ersten Fröste kommen.

Ganzjahresreifen: Eine Alternative, aber nicht für jeden

Warum nicht gleich das lästige Reifenwechseln sparen und Ganzjahresreifen kaufen? Die Nachfrage ist laut dem Bundesverband des Reifenhandels und Vulkaniseur-Handwerks (BRV) gewachsen. Doch nicht für jedes Fahrprofil eignet sich dieser Reifentyp. Experten von Automobilclubs und Versicherungen empfehlen Ganzjahresreifen vor allem für Wenigfahrer, die das Auto bei besonders winterlichen Verhältnissen auch mal in der Garage stehen lassen können. Denn die Qualität ist nicht immer gut.

Der Automobilclub ADAC hat die Dimension 185/65 R15 getestet, die speziell für Kleinwagen geeignet ist. Das ernüchternde Ergebnis: Nur ein Modell überzeugte – fünf fielen durch.

Ein ADAC-Sprecher verglich Ganzjahresreifen gegenüber der Mediengruppe Bayern mit einer Jacke beim Menschen. Auch hier gebe es kein ideales Modell, mit dem man im Winter nicht friert und im Sommer nicht schwitzt.

Vor dem Wechsel prüfen, damit der Termin nicht teuer wird

Das empfiehlt der ADAC zum Räderwechsel:

  • Haben die Reifen noch die empfohlene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern?

  • Sind die Reifen maximal sechs Jahre alt? Erkennbar ist das an der DOT-Nummer: Die ersten zwei Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden für das Produktionsjahr.

  • Haben die Reifen bereits das Schneeflocken-Symbol oder nur das alte M+S-Symbol? Falls nicht, droht seit 1. Oktober 2024 ein Bußgeld.

Und wer sich die Winterreifen sparen will, weil er ohnehin selten unterwegs ist? Auch das ist keine gute Idee, denn der Bußgeldkatalog kennt bei Glätte keine Ausnahme für Wenigfahrer.