Wie verhalte ich mich, wenn der Arbeitgeber Fragen über Kollegen stellt?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 21. Februar 2023
Wie sollst du dich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen? Die Chefin will wissen, wie sich der neue Kollege schlägt. Aber darf sie das überhaupt? Und vor allem: Muss du auf ihre Fragen antworten?
- Wertungen sind das Problem
- Lieber keine Klatsch-Quelle sein
- Arbeitskollegen zu bewerten, ist in der Regel nicht Teil des Jobs
- Allgemeine Auskunftspflicht besteht aber
- Compliance ist was anderes
- Whistleblower haben noch keinen nationalen Schutz
Egal ob am Cola-Automaten oder im direkten Gespräch, wenn sich Vorgesetzte über die Arbeit der anderen erkundigen, ist Vorsicht und Feingefühl gefragt. Gespräche mit Vorgesetzten, die dich über Kollegen ausfragen, können schnell unangenehm sein. Wie sollst du dich verhalten?
Lieber keine Klatsch-Quelle sein
Frage ist nicht gleich Frage: Wenn der Chef wissen will, wann der Kollege Geburtstag hat, wird sich daran wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Vorgesetzte will wissen, womit ein Arbeitskollege, der gerade nicht anwesend ist, aktuell beschäftigt ist. Erster klarer Hinweis: Hat die Frage einen klaren und sachlichen Bezug zur Arbeit, es geht also nicht um Wertungen zur Person, dann ist das unproblematisch.
Geht es um persönliche Dinge einen Kollegen betreffend, wird die ganze Sache tatsächlich zu einer heiklen Gratwanderung für den Betroffenen. Verständlicherweise will man dem Arbeitgeber nicht direkt ins Gesicht sagen, dass man ihm keine Auskunft geben will, und ihn damit vor den Kopf stoßen. Auf der anderen Seite ist es im Hinblick auf ein ordentliches Verhältnis zu den Kollegen auch zu empfehlen, nicht zur Klatsch-Quelle zu werden.
Zweiter Hinweis: Diskrete Arbeitnehmer fahren insgesamt besser. Deshalb lieber ausweichend antworten oder notfalls schlicht schweigen, wenn der Arbeitgeber einen wirklich mit unangemessenen Fragen überrumpeln will. Ein solches Gespräch zeigt im übrigen eher die Schwäche der Führungskraft. Denn die Kollegen aushorchen ist ein No-Go.
Auf der Suche nach einem neuen Job? jobs.inFranken.de!Arbeitskollegen zu bewerten, in der Regel ist das nicht Teil des Jobs
Wer keine Führungsposition hat, zu dessen Aufgaben gehört es in der Regel auch nicht, Kollegen*innen zu beurteilen. Und falls doch, dann muss es dafür eine klare Weisung geben, die auch in der Arbeitseinheit bekannt ist.
Trotzdem kann es Fälle geben, in denen man verpflichtet ist, sich zu äußern. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber ein besonders schutzwürdiges Interesse hat. Es sind üblicherweise die extremen Fälle: Aus der Kasse der Firma Geld weggekommen. Wenn es der Aufklärung dient, dann muss der Mitarbeiter antworten.