Wie oft darf dein Arbeitgeber dich in Kurzarbeit schicken? Diese Regelungen gelten
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 28. Juni 2022
Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Januar kräftig gestiegen. Auch am Ende der vierten Corona-Welle sind 900.000 Arbeitnehmer betroffen. Bleibt bei vielen die Frage, wie oft darf der Arbeitgeber eigentlich Beschäftigte in Kurzarbeit schicken?
- Zahl der Kurzarbeitenden unverändert hoch
- Kurzarbeit geht immer, wenn die Voraussetzungen stimmen
- Auch eine Unterbrechung ist möglich
- Starke Arbeitgeberrechte bei Einführung von Kurzarbeit
- Arbeitgeber muss Meldefristen exakt einhalten
Erst Kurzarbeit, dann ein paar Wochen Vollzeit arbeiten und wieder zurück: Für Beschäftigte lässt der dauernde Wechsel wenig Planbarkeit zu. Stellt sich die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Wie oft darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit schicken? Zunächst aber ein Blick auf die aktuellen Zahlen zur Kurzarbeit.
Zahl der Kurzarbeitenden unverändert hoch
Die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland ist kräftig gestiegen. Im Januar zog sie an auf 900.000 Menschen, von 780.000 im Vormonat. Das sind 2,7 Prozent der Beschäftigten, nach 2,3 Prozent im Dezember. Das schätzt das ifo Institut aufgrund seiner Umfragen und der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. "Die stark steigenden Ansteckungen trieben die Kurzarbeit im Gastgewerbe, im Einzelhandel und bei den sonstigen Dienstleistungen nach oben", sagt ifo-Experte Stefan Sauer. "Ein Lichtblick kam dagegen aus der Industrie: Die Kurzarbeit sank, weil wieder mehr Vorprodukte verfügbar waren."
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Besonders stark fiel der Zuwachs im Gastgewerbe aus: Fast ein Viertel der dort Beschäftigten (23 Prozent) befinden sich derzeit in Kurzarbeit. In absoluten Zahlen sind das 240.000 Menschen, nach 90.000 im Dezember. Im Einzelhandel stieg die Zahl um 45.000 auf 120.000 Beschäftigte oder 4,9 Prozent. In der Industrie sank die Zahl von 285.000 auf 218.000 (3,1 Prozent), darunter in der Autoindustrie von 117.000 auf 86.000 (9,1 Prozent).
Vor Corona hatte die Zahl der Kurzarbeitenden im Februar 2020 bei 134.000 gelegen, im März war sie sie auf 2,6 Millionen gesprungen und im April 2020 hatte sie den Rekordwert von 6 Millionen erreicht. Das hatte es nicht einmal in der Finanzkrise 2008 gegeben.
Kurzarbeit geht immer, wenn die Voraussetzungen stimmen
Kurzarbeit ist also unverändert ein wichtiger Punkt in der Wirtschaft. Auf die Frage, wie oft der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur für Arbeit anmelden und anordnen kann, ist die Antwort klar: So oft, wie der Betrieb es für notwendig hält.
Eine begrenzende Zahl für die Häufigkeit von Kurzarbeit in einem Zeitraum gibt es nicht. Ausschlaggebend ist, dass der Arbeitgeber die Voraussetzungen für den Erhalt von Kurzarbeitergeld erfüllt.