Wichtige Änderung für Sparkassen-Kunden: Das steckt hinter der S-pushTAN-App
Autor: Alexander Böhm
Deutschland, Dienstag, 14. Juli 2026
Sparkassen-Kunden müssen sich beim Online-Bezahlen im Internet umstellen: S-ID-Check läuft aus, die S-pushTAN-App übernimmt viele Kartenfreigaben.
- Was ändert sich bei der S-pushTAN-App?
- Welche Sparkassen-Kunden sind betroffen?
- Müssen Kunden jetzt aktiv werden?
- Wie sicher ist das neue Verfahren?
Die Änderung für Sparkassen-Kunden betrifft vor allem die Freigabe von Kartenzahlungen im Internet. Neue Registrierungen für S-ID-Check sind seit dem 16. Januar 2026 nicht mehr möglich. Wer online mit einer Sparkassen-Karte bezahlt, sollte deshalb prüfen, ob die eigene Karte bereits für 3-D Secure über die S-pushTAN-App eingerichtet ist.
Was ändert sich bei der S-pushTAN-App?
Die Neuerung betrifft nicht die normale Sparkassen-App, mit der Kontostände, Umsätze oder Überweisungen verwaltet werden. Es geht um die separate S-pushTAN-App, die Freigaben bestätigt. Sie wird nun auch für bestimmte Kartenzahlungen im Internet wichtiger.
Auf der offiziellen Seite S-ID-Check steht, dass die Registrierung für diese App seit dem 16.01.2026 nicht mehr möglich ist. Für neue Freischaltungen verweist die Sparkassen-Finanzgruppe auf die S-pushTAN-App. Damit verschiebt sich die Kartenfreigabe von einer eigenen Sicherheits-App hin zu einem Verfahren, das viele Sparkassen-Kunden bereits aus dem Online-Banking kennen.
Bereits registrierte Nutzerinnen und Nutzer verlieren den Zugang aber nicht sofort. Laut den S-ID-Check-FAQ lässt sich die alte App noch bis Ende 2026 verwenden. Der Umstieg ist deshalb keine Sofortsperre, er beinhaltet eine Übergangsphase mit klarer Frist.
Welche Sparkassen-Kunden sind betroffen?
Betroffen sind vor allem Kundinnen und Kunden, die ihre Karte beim Online-Shopping einsetzen. Die Sparkasse nennt auf ihrer Seite zu 3-D Secure die Sparkassen-Card, die Sparkassen-Kreditkarte und die Sparkassen-Karte Basis. Es geht also nicht um Bargeldabhebungen.
Bei der Sparkassen-Card kommt es auf die Ausstattung der Karte an. Wenn sie ein Mastercard- oder Visa-Logo trägt, kann sie laut Sparkasse auch für Online-Käufe genutzt werden. In solchen Fällen kann der Händler eine zusätzliche 3-D-Secure-Freigabe verlangen.