Wenn der Arbeitgeber insolvent ist: Besser gleich kündigen - oder abwarten?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 17. April 2023
Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, ist das ein heftiger Schock für die Beschäftigten. Besser jetzt gleich kündigen und sich was Neues suchen oder abwarten?
- Was ändert sich, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?
- Das Ziel des Insolvenzverwalters muss nicht immer aufgehen
- Wie lange fließt das Insolvenzgeld?
- Musst du trotz Insolvenz weiter zur Arbeit kommen?
- Sieben Merkposten bei der Insolvenz
Oft gibt es im Vorfeld Gerüchte im Betrieb. Spätestens, wenn das Gehalt nicht mehr pünktlich kommt, ist klar, irgendetwas läuft nicht mehr rund. Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder kurz davor steht, bedeutet das im besten Fall Veränderungen. Wenn es böse kommt, den Verlust des Arbeitsplatzes. Sich Sorgen zu machen, ist also berechtigt. Doch von heute auf morgen stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel nicht ohne Job und Geld da. Insolvenz, was ist zu beachten?
Was ändert sich, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist angewachsen, und zwar im Jahresverlauf auf rund 14.700 (2021: 14.130). Das Insolvenzaufkommen blieb trotz des Anstiegs also auf niedrigem Niveau. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren (2012) wurden noch 28.720 Unternehmensinsolvenzen registriert.
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Für Patrik Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform, Inkassounternehmen und Anbieter von Wirtschaftsinformationen in Berlin, ist klar, warum die Zahl der Insolvenzen in 2022 gestiegen ist: "Die anhaltende Inflation, die steigenden Zinsen und Energiekosten sowie eine zunehmend verschärfte Wettbewerbssituation gehen bei vielen Unternehmen an die Substanz".
Hinter insolventen Betrieben stecken immer Mitarbeitende, für die eine Zeit der Unsicherheit ansteht. Von der Insolvenz betroffen waren in diesem Jahr schätzungsweise 175.000 Arbeitnehmer; ein spürbares Plus gegenüber dem Vorjahr (2021: 141.000). Der wohl spektakulärste Fall ist GALERIA Karstadt Kaufhof. Insolvenz anmelden musste in 2022 ebenso die Modekette Orsay, der Schuhhändler Görtz, der Autozulieferer Borgers und der Toilettenpapierhersteller Hakle - um nur die prominentesten Namen zu nennen.
Das Ziel des Insolvenzverwalters muss nicht immer aufgehen
Durch das Insolvenzverfahren soll entweder die Zahlungsfähigkeit deines Arbeitgebers wiederhergestellt oder es geht um eine geordnete Abwicklung. Ziel des Verfahrens ist es, die Forderungen sämtlicher Gläubiger zumindest anteilig zu erfüllen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Verwertung des gesamten noch vorhandenen Vermögens des Unternehmens.
- Aufstellung eines Insolvenzplans: Ziel des Insolvenzverwalters ist es, das Unternehmen fortzuführen und zugleich den Forderungen der Gläubiger nachzukommen.