Tipp: In der Jobbörse von infranken findest du regional Jobangebote und Ausbildungsplätze.
Wie viel Vergütung steht Azubis zu?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist für die unterschiedlichen Jahre im Ausbildungsvertrag festgeschrieben. Außerdem ist geregelt, wann sie fällig ist, also zum Beispiel ob am Ende oder in der Mitte des Monats. Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen niedergelegt. Die durchschnittliche Vergütung liegt im ersten Jahr bei 891 Euro. Den höchsten Betrag erhalten die Azubis im Beruf Beton- und Stahlbetonbauer mit 1.142 Euro. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 585 Euro. Das gilt ebenso für Auszubildende in einer staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung.
Welche finanziellen Hilfen gibt es zusätzlich? Auszubildende können bei der Arbeitsagentur für Arbeit (BA) Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Der Höchstsatz liegt 2022 für den Grundbedarf zum Lebensunterhalt bei 398 Euro. Die Unterkunftspauschale in Höhe von 325 Euro ist unabhängig von der Miethöhe. Bei der Berechnung der Beihilfe wird das Einkommen der Eltern herangezogen.
Kindergeld: Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten weiterhin Kindergeld, solange die Ausbildung dauert. Für das erste und zweite Kind gibt es 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten entstehen, müssen die Eltern das Kindergeld auszahlen. Darüber hinaus können volljährige Auszubildende mit eigener Wohnung am Ausbildungsort Wohngeld erhalten.
Der Azubi hat auch Pflichten
Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben und die Ausbildung kann beginnen. Du als Azubi hast aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die wichtigsten sind:
- alle Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes zu erwerben,
- die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- den Weisungen des Ausbildenden oder anderer weisungsberechtigter Personen zu folgen und alle anstehenden Arbeiten nach den Vorgaben erledigen,
- die für die Betrieb geltende Ordnung zu beachten,
- an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen (Berufsschulunterricht, Prüfungen und Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte),
- die Arbeitsmaterialien (Maschinen, Werkzeuge, Computer) pfleglich zu behandeln,
- Stillschweigen über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu wahren,
- den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.
Daneben ist der Auszubildende verpflichtet, vorgesehene Schutzkleidung zu tragen. Wenn du nicht zur Arbeit kommen kannst, bist du zur Krankmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet. Vorsorgeuntersuchungen und weniger dringende Arztbesuche musst du möglichst außerhalb der Arbeitszeit erledigen.
Wann sind Arbeiten ausbildungsfremd?
Werden Auszubildende angewiesen, Aufgaben zu erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan und im betrieblichen Ausbildungsplan vorkommen, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 BBiG). 12,1 Prozent der Auszubildenden müssen immer oder häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben. Bei nur einem Drittel ist dies nie der Fall, das hat der DGB in seinem Ausbildungsreport 2020 ermittelt.
Was heißt das konkret? Private Aufgaben für den Chef oder die Chefin, Botengänge, Aufräumarbeiten oder regelmäßige Putzdienste - all das sind wahrscheinlich ausbildungsfremde Arbeiten. Genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Mitarbeiter des Betriebs oder Arbeiten, die Auszubildenden aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nicht zumutbar sind. Ausbildungsfremde Tätigkeiten unterscheiden sich aber von Beruf zu Beruf. Deshalb musst du genau hinschauen. Ordnung und Sauberkeit am eigenen Arbeitsplatz ist jedenfalls keine unzumutbare ausbildungsfremde Tätigkeit.
Die Betriebe haben die Pflicht, die Auszubildenden entsprechend dem Rahmenplan und betrieblichen Ausbildungsplan aktiv auszubilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind nach § 101, Abs 1, Ziff. 3 BBiG eine Ordnungswidrigkeit. Voraussetzung: Du musst natürlich deinen Ausbildungsplan kennen. Sollte es keinen geben, kannst du ihn vom Betrieb einfordern.
Es klappt nicht: Probezeit und Kündigung
Und was ist mit der Probezeit? Eine Probezeit kann zwischen einem und vier Monaten dauern. In dieser Zeit können beide Seiten prüfen, ob die Erwartungen sich erfüllen und ob alles 'passt'. Während der Probezeit ist das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und Angabe von Gründen vom Arbeitgebenden oder vom Azubis zu kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln? Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen oder eine Arbeit aufnehmen. Wenn der bisherige Betrieb damit nicht einverstanden ist, brauchst du als Azubis einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Die ARAG nennt fünf, die ein fristloses Ausscheiden rechtfertigen:
- Es gibt regelmäßig Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Ausbildungsfremde Tätigkeiten, die nichts mit deinem Beruf zu tun haben und regelmäßig anfallen, sind ein Kündigungsgrund für den Azubi.
- Es kommt zu Gewalt oder sexuellen Belästigungen am Ausbildungsplatz.
- Unbezahlte Überstunden ohne Freizeitausgleich sind regelmäßig abzuleisten.
- Ein*e Ausbilder*in ist nicht benannt oder die Inhalte der Ausbildung werden nicht vermittelt.
Du solltest aber erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn du einen neuen Betrieb gefunden hast, der dich weiter ausbildet oder dir einen Arbeitsvertrag anbietet.
Und wie reagierst du bei einer Abmahnung? Mit einer Abmahnung setzt der Betrieb dem Azubi ein klares Signal: Wir sind mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Du solltest den Inhalt der Abmahnung genau prüfen: Ist die Abmahnung unberechtigt, solltest du eine Gegendarstellung verfassen.
Schutz der Gesundheit und Urlaub
Der Betrieb muss die körperliche und seelische Unversehrtheit des Azubis während der gesamten Ausbildung sicherstellen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regeln dies. Im Falle von minderjährigen Auszubildenden kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit seinen Besonderheiten zur Arbeits- und Ruhezeiten, sowie Urlaub noch hinzu.
Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist eine Erstunterweisung zu Beginn der Ausbildung vorgesehen, die musst du absolvieren. In der Corona-Pandemie gilt weiterhin: Der Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren so gering wie möglich sind.
Was ist mit Urlaub? Wie viel Urlaub dir als Azubi pro Jahr zusteht, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende beträgt mindestens 24 Werktage (Samstag zählt als Werktag). Viele Auszubildende, für die ein Tarifvertrag gilt, haben mehr Urlaubstage, als gesetzlich festgelegt ist. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen am Stück.
Fazit
Der Start ins Berufsleben ist nach vielen Jahren der Schulzeit ein Meilenstein im Leben von Jugendlichen. Die Berufsausbildung hat klare rechtliche und vertragliche Strukturen. Das ist ein sicheres Geländer in einer Phase des Neubeginns.