Welche Versicherung ist unnötig? Von Reisegepäck bis Nachhilfe
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 02. Juli 2025
Viele Versicherungen erscheinen nützlich, sind es aber oft nicht. Experten decken auf, welche Policen das meiste Geld kosten und wenig Schutz bieten.
Die Auswahl an Versicherungen ist groß. Doch viele davon sind nicht wichtig oder in den Augen vieler Fachleute sogar total unsinnig. So warnen Finanz-Experten besonders vor der Restschuldversicherung bei Krediten. Hier gibt es fast immer Stress mit den Versicherungen – zu teuer und leisten zu wenig.
Überhaupt vermitteln die Angebote immer den Eindruck, dass man sie unbedingt brauchen würde – was aber nicht der Fall ist.
Versicherungen für die Reise: Klingen sinnvoll, bringt aber meistens nichts
Unter anderem der Bund der Versicherten (BDV) hat aus einer Vielzahl an Versicherungen einige Angebote herausgesucht, für die man nicht unbedingt Geld ausgeben sollte.
- Reiserücktrittsversicherung
Zur Reiserücktrittsversicherung heißt es: Wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, soll die Reiserücktrittsversicherung vom Reiseanbieter verlangte Entschädigung erstatten – zumindest dann, wenn eine vertraglich definierte Risikoperson "unerwartet schwer" erkrankt ist.
Doch was bedeutet "unerwartet schwer"? Hier sehen die Fachleute das große Problem. Die Versicherer verzichten demnach bei Antragstellung auf sogenannte Risikofragen. Damit fällt die Entscheidung, für welches Risiko versichert wird weg. Erst im Leistungsfall, so wird es erklärt, prüft und entscheidet der Versicherer, ob die vorliegende Erkrankung, die zu Rücktritt oder Abbruch geführt hat, schwer und für den Versicherungsnehmer unvorhersehbar war.
Die Folge: Die versicherte Person weiß solange nicht, ob die abgeschlossene Versicherung überhaupt den Krankheitsfall abdeckt. Hier heißt es beim BDV: "Der Versicherungsschutz ist also bestenfalls fraglich – schlechtesten Falls sogar nutzlos." - Reisegepäckversicherung
Beim Gepäck für die Reise geht es weiter. auch bei finanztip.de sieht man die Reisegepäckversicherung eher kritisch. Man solle sich Aufgrund der vielen Ausschlüsse oder Einschränkungen in den Verträgen gut überlegen, ob man sie wirklich braucht.
Der Bund der Versicherten schreibt dazu, dass man bei diesem Produkt, sein Gepäck auf der Reise stets in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt haben müsste, damit die Versicherung überhaupt zahlt.
In den Verträgen heißt es demnach meist, dass bei grob fahrlässigem Verhalten im Umgang mit dem Reisegepäck der Versicherer nur anteilig oder eben gar nicht zahlt. Das Problem: Der Geschädigte muss dabei beweisen können, dass er nicht grob fahrlässig war. UND: Der BDV weist darauf hin, dass die Wertsachen größtenteils "nur unzureichend mitversichert" sind. Hier kann teilweise schon die Hausratversicherung einen besseren Schutz bieten
"Versicherungskäse des Jahres" des Jahres 2024
Der BDV verleiht jedes Jahr den "Versicherungskäse des Jahres". Eine ganz spezielle und sehr unnötige Versicherung hat der Bund der Versicherten hierbei bei der Astra Versicherung AG ausfindig gemacht. Im Jahr 2024 geht die Auszeichnung an deren "Nachhilfe-Versicherung Plus".
Worum geht es? Dazu schreibt der BDV: "Für 29,99 Euro Jahresprämie bietet die Astra Versicherung AG einen Betrag von 400 Euro beziehungsweise 600 Euro je nach Dauer für pädagogische Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer längeren Krankenhausphase. Ist das Kind noch unter 14 Jahre alt, gibt es für das sogenannte Rooming-in, die Mitaufnahme eines Elternteils, 50 Euro am Tag."
Sandra Klug, Juristin und Verbraucherschützerin der Verbraucherzentrale Hamburg und Mitglied der Fach-Jury erklärt dazu: "Haben die Kinder eine langwierigere Erkrankung, unterliegen sie weiterhin der Schulpflicht." In der Regel wird dieser Anspruch auf Beschulung über die Krankenhäuser bereits erfüllt. Klug: "Ein Bedarf für diese Art von Versicherung besteht also nicht."