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Vermögen schützen: Wann lohnt sich ein Ehevertrag?


Autor: Klaus Heimann

, Donnerstag, 23. Juli 2026

Um es klar vorwegzusagen: Ein Ehevertrag lohnt sich nicht immer. Bei Selbstständigkeit, ungleichen Vermögensverhältnissen oder internationalen Ehen ist er aber zu empfehlen. Viele schrecken jedoch vor den hohen Kosten zurück.
Der Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung zur finanziellen Absicherung in der Ehe und im Falle einer Scheidung.


Unromantisch, unnötig und teuer – das sind typische Argumente gegen einen Ehevertrag. Was viele übersehen: Mit der Hochzeit schließt jedes Paar automatisch einen Vertrag, aber nicht mit individuellen Regelungen, sondern zu gesetzlichen Standards. Nicht immer passen diese zur persönlichen Lebenssituation. Dann kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Aber was ist dabei zu beachten?

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Im Jahr 2024 trennten sich exakt 129.337 Ehen, nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes. Auf drei geschlossene Ehen kommt rein statistisch etwa eine Scheidung. Die Scheidungsquote liegt damit in Deutschland bei rund 35 bis 40 Prozent. 1960 lag sie noch bei 11 %. Die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen liegt bei knapp 15 Jahren.

Welche rechtlichen Regelungen gelten automatisch, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird?

Die meisten Ehen werden im 7. oder 8. Ehejahr geschieden. Aufgrund des verpflichtenden Trennungsjahres vor der Scheidung vor dem Amtsgericht, kriselt es bei diesen Paaren faktisch aber größtenteils schon deutlich früher. 

Angesichts dieser Zahlen, ist es keineswegs surreal, wenn Verheiratete sich mit dem Worst-Case-Szenario beschäftigen. Dabei steht für die Betroffenen die Frage im Mittelpunkt: Wie geht es finanziell weiter? Dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden: die Zugewinngemeinschaft, das Unterhalts- und Versorgungsrecht.

Die Zugewinngemeinschaft: Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum werden die Vermögen der Partner dabei nicht zusammengeschmissen (das wäre die Gütergemeinschaft). Jeder behält sein eigenes Vermögen. Im Fall einer Scheidung wird lediglich der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn verglichen und der Überschuss zu gleichen Teilen aufgeteilt. Mit einer Extra-Regelung kannst du den Güterstand individuell anpassen, zum Beispiel Gütertrennung vereinbaren. Außerdem lässt sich der Zugewinn auf bestimmte Vermögenswerte beschränken oder sogar ganz ausschließen. 

Wie wird der Unterhalt geregelt und die Rentenanwartschaften aufgeteilt?

Die Unterhaltsregelung: Durch einen Ehevertrag kannst du Unterhaltsansprüche im Falle einer Scheidung schon im Vorfeld regeln. Das kann besonders wichtig sein, wenn einer der Partner seine beruflichen Pläne zugunsten der Familie zurückstellt.

Auf der Ebene des Unterhaltsrechts gilt, dass es für die Phase der Trennung einen speziellen "Trennungsunterhalt" gibt. Bei einer Scheidung gibt es den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Ein Beispiel: Wenn ein Ehepartner nicht so viel arbeiten kann, weil er oder sie ein kleines Kind betreut, erhält dieser Partner einen nachehelichen Kindesbetreuungsunterhalt.

Der Versorgungsausgleich: Beim Versorgungsausgleich geht es um die Rentenanwartschaften. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden ausgeglichen, sodass beide Partner am Ende gleich hohe Anwartschaften aus dieser Zeit besitzen. Den Versorgungsausgleich kannst du allerdings vertraglich ausschließen oder anpassen.

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Mit einem abgeschlossenen Ehevertrag kannst du die gesetzlich vorgesehenen Instrumente, also die Zugewinngemeinschaft, Unterhaltsregelungen und den Versorgungsausgleich, individuell gestalten. Ein Ehevertrag empfiehlt sich besonders bei selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Ohne einen Ehevertrag könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einfließen. Das kann dazu führen, dass der Betrieb zerschlagen oder verkauft werden muss, um den Zugewinnausgleich an den Ex-Partner auszahlen zu können. Mit dem Ehevertrag lässt sich festlegen, dass die Firma vom Ausgleich ausgeschlossen bleibt.

Ein Ehevertrag empfiehlt sich außerdem, wenn die Partner sehr unterschiedliche Vermögensverhältnisse in die Ehe einbringen. Bei Doppelverdienern ohne Kinder ist der Vertrag ebenfalls sinnvoll. Das Team von Rechtsanwalt und Notar Gerd Christian Kotz aus Kreuztal schreibt in seinem Online-Ratgeber: "Während einige Ehepaare gut mit den gesetzlichen Regelungen leben können, gibt es Konstellationen, bei denen eine individuelle vertragliche Regelung dringend anzuraten ist."

Welche Kosten entstehen für den Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ohne notarielle Beurkundung nicht rechtswirksam (§ 1410 Bürgerliches Gesetzbuch). Dafür entstehen nicht unerhebliche Kosten.

Ein Beispiel zeigt die Höhe der Rechnung: Für einen Geschäftswert nach § 36 des  Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) von 100.000 Euro entstehen rund 546 Euro  zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, sodass du bei etwa 660 Euro Notarkosten landest. Kommen Anwaltskosten für die Beratung und Vertretung hinzu, die sich ebenfalls nach dem Geschäftswert richten, sind zusätzlich oft erhebliche Beträge zu begleichen. Insgesamt musst du mit rund 1.500 bis 3.250 Euro Kosten für einen Ehevertrag rechnen, je nachdem, ob ein oder zwei Anwälte involviert sind. Ein Ehevertrag ist also durchaus kostenintensiv. 

Die tatsächliche Höhe der insgesamt anfallenden Kosten hängt stark vom individuellen Fall ab. Die Bundesnotarkammer in Berlin hält auf ihrer Seite im Internet einen Kostenrechner über die Höhe der Notargebühren bereit.

Wie sieht es aus mit Immobilien im Ehevertrag?

Bringt einer der Ehepartner eine Immobilie mit in die Ehe, bleibt er oder sie alleiniger Eigentümer. Gibt es während der Ehe eine Wertsteigerung, ist diese jedoch für den Zugewinnausgleich relevant.

Wird eine Immobilie in der Ehe angeschafft, kommt es darauf an, wer im Grundbuch steht. Werden beide eingetragen, ist jeder der Partner erstmal Miteigentümer, und zwar meist zur Hälfte. Das heißt, jeder kann über diesen Miteigentumsanteil auch frei verfügen, wobei Verfügungen über das Vermögen im Ganzen Einschränkungen unterliegen.

Wenn die Immobilie nach der Trennung bei einem der Eheleute bleiben soll, kann man im Ehevertrag vorab ein Ankaufsrecht vereinbaren. Entweder zum Verkehrswert oder zu einem vergünstigten Preis.

Welche Vorteile hat ein Ehevertrag?

Individuelle Regelungen: Die gesetzlichen Vorgaben sind manchmal nicht flexibel genug, um alle Lebenssituationen zu berücksichtigen. Vermögensschutz: Wenn du ein Unternehmen besitzt oder eine Immobilie in die Ehe einbringst, kannst du diese vom Zugewinnausgleich ausschließen. Planungssicherheit: Für den Fall einer Scheidung ist von vornherein festgelegt, wie das Vermögen aufzuteilen ist und ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. 

Schutz vor Schulden: Zwar haftest du im gesetzlichen Güterstand ohnehin nicht automatisch für die Schulden des Partners. Aber ein Ehevertrag schafft absolute Klarheit darüber, wer für welche Verbindlichkeiten du einstehst.

Rechtssicherheit: In internationalen Ehen kannst du regeln, welches Recht im Falle einer Scheidung gilt und wie das Vermögen aufgeteilt wird. Flexible Gestaltung: Der Ehevertrag ist jederzeit anzupassen, um auf veränderte Lebensumstände zu reagieren.

Welche Nachteile hat ein Ehevertrag?

Hohen Kosten: Die Ausgaben für Notar- und mögliche anwaltliche Beratungskosten sind je nach Komplexität beträchtlich. Emotionale Belastung: Kommt ein Ehevertrag schon zu Beginn der Beziehung ins Spiel, kann das zu Spannungen führen. 

Geringere Flexibilität im Scheidungsfall: Wenn sich die Lebensumstände im Laufe der Ehe ändern und der Vertrag nicht angepasst wird, können einmal getroffene Regelungen nachteilig sein. Mögliche Anfechtung: Ein gut formulierter und ausgewogener Vertrag ist entscheidend, um Streit zu vermeiden und den Ehevertrag für beide Seiten akzeptabel zu machen. 

Einschränkung des Versorgungsausgleichs: Wenn der Ausgleich von Rentenansprüchen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt wird, kann dies für den wirtschaftlich schwächeren Partner im Scheidungsfall problematisch sein.