Verbraucherzentrale warnt: Auf diesem Rentenportal wirst du abgezockt
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Dienstag, 17. März 2026
Ein inoffizielles Rentenportal im Netz verlangt Gebühren für einen Service, der eigentlich kostenlos ist. Die Verbraucherzentrale zeigt sich alarmiert.
"Das ist in meinen Augen ganz klar ein Betrugsversuch", schreibt eine Betroffene über eine Masche eines inoffiziellen Rentenportals. Die Verbraucherzentrale Hamburg machte den Fall im März 2026 öffentlich: Eine private Firma streicht im Netz Geld dafür ein, Rentenanträge an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Vor der Plattform rentnerauskunft.de wird daher aktuell gewarnt.
Ein Einzelfall sei das nicht. Immer wieder würde die Masche bei Verwaltungsdienstleistungen im Netz laut den Verbraucherschützern auftreten. Auch Anleitungen zum Beantragen von Dokumenten würden dort teilweise anstelle des tatsächlichen Dokuments kostenpflichtig zur Verfügung gestellt, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Website.
"Betrugsversuch": Verbraucherzentrale warnt vor Rentenportal
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gingen zu dem Internetportal rentnerauskunft.de derzeit vermehrt Beschwerden bei den Verbraucherschützern ein. "Wer Rentenunterlagen anfordert, übermittelt besonders sensible persönliche Daten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb genau prüfen, ob sie sich auf der offiziellen Seite einer Behörde oder bei einem kostenpflichtigen Drittanbieter befinden", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale gegenüber der Agentur.
Im Netz teilt die Verbraucherzentrale auch die persönlichen Erfahrungen einer Person. "Ich wollte auf der Seite der Rentenversicherung eine Steuerbescheinigung anfordern und bin versehentlich auf die Seite rentnerauskunft.de gekommen. (...) Nach Absendung der Daten kam eine Bestätigung, in der Geld gefordert wurde", heißt es dort.
In den Widerrufsbedingungen werde zudem betont, dass die Verarbeitung der Daten sofort automatisch erfolge. Ein Widerruf sei daher nicht möglich. Einen Versuch ist es der betroffenen Person dennoch wert. "Mal sehen, was nun passiert." Betrugsmaschen im Internet sind keine Seltenheit. Auch vor dem sogenannten "Spear Phishing" wird aktuell gewarnt.
Betrug erkennen: So muss der Bestellbutton aussehen
Dem Impressum zufolge hat der Anbieter des inoffiziellen Rentenportals seinen Sitz in Großbritannien. Die Verbraucherschützer bemerken zudem: Der Bestellbutton auf der Website entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, da er lediglich die Beschriftung "anfordern" enthalte. Dadurch komme jedoch kein Vertrag zustande. "Rechnungen müssen daher unserer Auffassung nach nicht bezahlt werden", erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg.
Denn: Im Paragraphen 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist klar geregelt, was auf einem solchen Button stehen muss. Demnach muss er zwingend die Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechend eindeutige Formulierung enthalten.