Druckartikel: Gerichtsurteil: Unzulässige Kosten-Klausel bei Riester-Renten betrifft Hunderttausende Kunden

Gerichtsurteil: Unzulässige Kosten-Klausel bei Riester-Renten betrifft Hunderttausende Kunden


Autor: Dominik Jahn

, Mittwoch, 29. November 2023

Der Bundesgerichtshof erklärt Klausel in Riester-Verträgen als unzulässig. Anfallende Zusatz-Kosten sind für Kunden nicht ersichtlich.
Der Bundesgerichtshof erklärt Klausel in Riester-Verträgen als unzulässig. Anfallende Zusatz-Kosten sind für Kunden nicht ersichtlich.


Nicht erst seit dieser Woche steht die Riester-Rente immer wieder in der Kritik. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Modell der privaten Altersvorsorge beschäftigt. Grund dafür ist eine Klausel in den Verträgen, die Kunden ab einem bestimmten Zeitpunkt ordentlich Geld kosten kann. Zu diesen Zusatz-Kosten gab es jetzt ein Urteil. 

Bereits im Oktober 2023 haben sich die Bundesregierung und Finanz-Experten Gedanken über die Riester-Rente gemacht – eine Veränderung stand dabei zur Diskussion

Riester-Rente mit unklarer Kosten-Klausel für Kunden

Und mit der Entscheidung des BGH wird deutlich, dass sich etwas tun muss. Worum geht es? Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg festgestellt hatte, wurden bei den Riester-Verträgen mit Geldinstituten auch schon mal 750 Euro Gebühren für die Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. 

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge, die mit Zulagen und Steuervorteil vom Staat gefördert wird.

In einem Bericht der Tagesschau heißt es dazu, dass Riester-Kunden bisher nach Jahren des Einzahlens erneut zur Kasse gebeten wurden. Am Ende der Ansparphase konnten sie demnach entscheiden, ob das Geld auf einen Schlag oder als Rente ausgezahlt wird. Für diesen Abschluss eines dann neuen Rentenvertrags müssen sie bisher die anfallenden Kosten übernehmen – etwa für die Prüfung des Vertrages oder für die Provisionen der Vermittler.

Bundesgerichtshof fällt klares Urteil – Riester-Klausel unzulässig

Diese Kosten-Klausel hat der BGH jetzt gestrichen. Die Verbraucher könnten mit diesen Klauseln nicht absehen, ob und was sie später zu zahlen hätten. Es sei zudem auch gar nicht ersichtlich, ob diese Kosten nur einmal, einmal im Monat oder einmal im Jahr zu zahlen sind.

Das Urteil vom Bundesgerichtshof

Die Klausel ist nicht klar und verständlich im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt dadurch die Vertragspartner der Beklagten unangemessen. Diese können die mit der Klausel für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen nicht absehen. Die Klausel lässt nicht erkennen, ob die Beklagte im Fall der Vereinbarung einer Leibrente tatsächlich Abschluss- und/oder Vermittlungskosten vom Verbraucher beansprucht. Voraussetzungen, die maßgebend dafür sein sollen, dass Abschluss- und/oder Vermittlungskosten dem Grunde nach anfallen, werden dem Verbraucher weder in der Klausel noch an anderer Stelle mitgeteilt.

Das Urteil richtete sich auch gezielt an die Sparkasse. Der Richter äußerte dazu laut Tagesschau deutliche Kritik an dem Unternehmen: "Die Sparkasse hätte durchaus von vorneherein beziffern können, wie viel da insgesamt anfällt."

Urteil zur Riester-Rente mit Folgen für Hunderttausende Verträge

Mit dem Urteil des BGH sind tausende weitere Verträge der Riester-Rente betroffen. Die Verbraucherzentrale (VZ) warnt auch auf ihrer Internetseite weiter davor, unachtsam Verträge abzuschließen. Verbraucher sollten demnach ihre Handlungsoptionen prüfen, bevor sie ein Angebot zur Zahlung einer Rente annehmen.

Der Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Nils Nauhauser, freut laut Tagesschau über diese Gerichtsentscheidung. Nauhauser: "Das Urteil ist ein erfreuliches Urteil für Hunderttausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Riester-Banksparpläne abgeschlossen haben."

Besonders betroffen von dieser Geld-Klausel seien laut VZ alte Verträge bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Laut Nauhauser geht es wohl um 700.000 bis 800.000 bestehende Riester-Kunden. 

Verbraucher mit Riester-Verträgen müssen auf das Kleingedruckte schauen

Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen jetzt? Kunden müssen genau in ihre Verträge schauen. Entscheiden, so erklärt es der Verbraucher-Experte, sei der Moment, "wenn es von der Ansparphase in die Auszahlungsphase geht". 

Wer in ein paar Jahren in Rente geht, muss im Hinterkopf haben, dass das jeweilige Geldinstitut, bei dem der Vertrag liegt, dann keine Zusatz-Kosten verlangen darf. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Angaben im Vertrag wirklich konkret sind.