Gerichtsurteil: Unzulässige Kosten-Klausel bei Riester-Renten betrifft Hunderttausende Kunden
Autor: Dominik Jahn
, Mittwoch, 29. November 2023
Der Bundesgerichtshof erklärt Klausel in Riester-Verträgen als unzulässig. Anfallende Zusatz-Kosten sind für Kunden nicht ersichtlich.
Nicht erst seit dieser Woche steht die Riester-Rente immer wieder in der Kritik. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Modell der privaten Altersvorsorge beschäftigt. Grund dafür ist eine Klausel in den Verträgen, die Kunden ab einem bestimmten Zeitpunkt ordentlich Geld kosten kann. Zu diesen Zusatz-Kosten gab es jetzt ein Urteil.
Bereits im Oktober 2023 haben sich die Bundesregierung und Finanz-Experten Gedanken über die Riester-Rente gemacht – eine Veränderung stand dabei zur Diskussion.
Riester-Rente mit unklarer Kosten-Klausel für Kunden
Und mit der Entscheidung des BGH wird deutlich, dass sich etwas tun muss. Worum geht es? Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg festgestellt hatte, wurden bei den Riester-Verträgen mit Geldinstituten auch schon mal 750 Euro Gebühren für die Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge, die mit Zulagen und Steuervorteil vom Staat gefördert wird.
In einem Bericht der Tagesschau heißt es dazu, dass Riester-Kunden bisher nach Jahren des Einzahlens erneut zur Kasse gebeten wurden. Am Ende der Ansparphase konnten sie demnach entscheiden, ob das Geld auf einen Schlag oder als Rente ausgezahlt wird. Für diesen Abschluss eines dann neuen Rentenvertrags müssen sie bisher die anfallenden Kosten übernehmen – etwa für die Prüfung des Vertrages oder für die Provisionen der Vermittler.
Bundesgerichtshof fällt klares Urteil – Riester-Klausel unzulässig
Diese Kosten-Klausel hat der BGH jetzt gestrichen. Die Verbraucher könnten mit diesen Klauseln nicht absehen, ob und was sie später zu zahlen hätten. Es sei zudem auch gar nicht ersichtlich, ob diese Kosten nur einmal, einmal im Monat oder einmal im Jahr zu zahlen sind.