Urteil gefallen: Wer haftet für Sturmschäden an PV-Anlagen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Sonntag, 18. Januar 2026
Solaranlagen auf dem Dach können bei Sturm oder Hagel Probleme verursachen. Eine fach- und sachgerechte Montage durch den Handwerker ist deshalb dringend zu empfehlen.
- Wer haftet für Wetterschäden an der PV-Anlage auf dem Dach?
- Versicherungen prüfen genau
- Handwerksbetrieb konnte keine sachgerechte Montage nachweisen
Wer eine PV-Anlage auf dem Dach betreibt, sollte zwei Dinge beachten: Die PV-Anlage sollte sachgerecht durch einen Fachbetrieb montiert und gegen Sturmschäden versichert sein. Von der "Do it yourself"-Methode (DIY) ist in jedem Fall abzuraten. Am Ende des Tages kann es gut sein, dass die Versicherung in diesem Fall nicht zahlt und du auf den Kosten sitzen bleibst. Ein Fall aus Köln zeigt, wie Gerichte argumentieren und wer die Kosten tragen muss.
Wer haftet für Wetterschäden an der PV-Anlage auf dem Dach?
Hagelkörner so groß wie Tennisbälle, abgedeckte Hausdächer, zersplitterte PV-Anlagen: Die Unwetter am Wochenende Ende August 2023 wüten vor allem in Oberbayern, Schwaben, Niederbayern und der Oberpfalz. Landwirt Franz Jörg aus Bad Bayersoien berichtete dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, seine PV-Anlage auf dem Stall sei stark beschädigt worden. "Ich glaube, es gibt nicht ein PV-Modul, das nicht zerschlagen ist", so der Landwirt.
In Trebgast (Landkreis Kulmbach) gab es im Juni 2025 einen verheerenden Gewittersturm, der das Dach der Turnhalle samt Solaranlage abdeckte und einen Schaden von über 150.000 Euro verursachte. Eine Sturmböe erfasste das Dach der örtlichen Turnhalle und deckte es mitsamt der darauf befindlichen Solaranlage zur Hälfte ab. Das Dach stürzte in sich zusammen und begrub die PV-Anlage unter sich.
Solche Fälle passieren hierzulande zwar selten, aber durch den Klimawandel kommen extreme Wetterlagen immer häufiger vor. Normalerweise greift hier eine spezielle PV-Versicherung oder eine Erweiterung deiner Wohngebäudeversicherung. Bei hohen Schäden prüfen allerdings die Versicherungen den Fall genau: Sie suchen nach Fehlern bei der Montage auf dem Dach. So geschehen im Rheinland.
Versicherungen prüfen genau
Nach einem Sturm gab es, wie in den anderen Fällen auch, Schäden an einer PV-Anlage. Die Gebäudeversicherung des Besitzers prüfte allerdings genau den Fall und verlangte vom Montagebetrieb Schadenersatz. Das Landgericht Köln urteilte, dass der Montagebetrieb die Anlage nicht fachgerecht montiert hatte, und sprach dem Versicherer 75.000 Euro zu.
Das Sturmtief "Sabine" zerstörte die PV-Anlage: Sie hatte sich bei Windgeschwindigkeiten von rund 100 Kilometern pro Stunde vom Dach gelöst und war auf ein Nachbargebäude geschleudert worden. Die Eigentümerin der Anlage war versichert.