Muss ich auf Wunsch den Urlaub für das ganze Jahr verplanen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 24. Dezember 2024
Darf dein Betrieb verlangen, dass du deinen kompletten Jahresurlaub bereits Anfang des Jahres verplanst? Hier gibt es bestimmte Regelungen.
Arbeitgeber planen sehr gerne im Voraus – und fordern deshalb ihre Beschäftigten schon am Jahresanfang auf, ihren Urlaub für das gesamte Jahr zu planen und zu beantragen. Aber ist das überhaupt erlaubt und rechtlich zulässig?
Nein, der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer deinen Urlaub frühzeitig planst – aber das darf nicht für den gesamten Urlaubsanspruch gelten.
Arbeit und Urlaubsplanung: Wie ist die offizielle Regelung?
Das Jahr ist lang und eine gewisse Zahl an Urlaubstagen solltest du als Beschäftigter für unvorhergesehene Fälle zurückhalten.
Der Arbeitgeber spielt bei der Urlaubsplanung eine wichtige Rolle. Seine betrieblichen Belange entscheiden letztlich darüber, wann du Urlaub nehmen kannst.
Er ist derjenige, der den Urlaub genehmigt. Aber: Laut § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss dein Arbeitgeber grundsätzlich deine Wünsche bei der Urlaubsplanung abfragen und berücksichtigen. Als Leitplanke gilt: Die Urlaubstage, die du im Kalenderjahr zur Verfügung hast, musst du in der Regel auch innerhalb dieses Jahres nehmen.
Acht Urlaubstage mindestens zur freien Verfügung
In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon im Jahr 1981 festgeschrieben, dass der Arbeitgeber nicht den kompletten Jahresurlaub, beispielsweise durch Betriebsferien, verplanen darf. Das BAG hat dabei jedoch keine allgemeingültige Quote festgelegt, wie viele Urlaubstage noch frei zu verplanen sein müssen (BAG, Az.: 1 ABR 79/79).
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In der Praxis hat sich herausgebildet, dass Arbeitnehmer über mindestens zwei Fünftel ihres Jahresurlaubs frei verfügen können. Der Arbeitgeber darf also maximal 60 % des Jahresurlaubs vorgeben, erklärt auch die Arbeitnehmerkammer Bremen gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).