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Unterhalt in Deutschland: Wer zahlen muss und wie viel


Autor: Elisabeth von Sydow

Deutschland, Sonntag, 06. Sept. 2026

Unterhalts-Regelungen in Deutschland: Welchen Geld-Betrag wer zahlen muss und wie hoch dieser ausfallen kann.
Bei einer Trennung kann es einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen geben.


Unterhalt ist in Deutschland an klare Regelungen geknüpft. Doch die Frage, wer zahlen muss und in welcher Höhe ein Geld-Betrag fällig wird, hängt stark vom Einzelfall ab. Ob Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt oder Elternunterhalt: Entscheidend sind Einkommen, Lebenssituation und rechtliche Voraussetzungen. Wer die Grundlagen kennt, kann seine Ansprüche oder Pflichten besser einschätzen.

Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist dafür gedacht, den finanziell schwächeren Ehepartner während der Trennungszeit abzusichern. Er kann bereits dann relevant werden, wenn Sie zwar noch verheiratet sind, aber getrennt leben – das gilt auch innerhalb derselben Wohnung, sofern die Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist.

Voraussetzung ist in der Regel, dass ein Partner weniger Einkommen hat und der andere leistungsfähig ist. Dabei muss dem zahlungspflichtigen Ehegatten immer ein angemessener Selbstbehalt bleiben, damit der eigene Lebensunterhalt nicht gefährdet wird. Der Selbstbehalt ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Die Zahlung läuft meist vom Beginn des Trennungsjahres bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Höhe orientiert sich am Halbteilungsgrundsatz, also daran, dass das verfügbare Einkommen beider Seiten grundsätzlich fair aufgeteilt wird.

Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?

Für die Berechnung zählt nicht das Brutto-, sondern das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner. Dazu werden bestimmte Posten wie berufsbedingte Aufwendungen oder andere abzugsfähige Kosten berücksichtigt, damit ein realistischer Wert entsteht.

Anschließend wird das gemeinsame Einkommen gedanklich zusammengeführt und halbiert. Vom Einkommen des erwerbstätigen Partners wird zusätzlich meist ein Erwerbstätigenbonus abgezogen, der in der Regel bei etwa 10 Prozent liegt.

Das Ergebnis ist kein fester Pauschalbetrag, sondern eine individuelle Berechnung. Gerade bei schwankenden Einkommen, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder besonderen Belastungen kann die genaue Summe deutlich variieren. Einen groben Richtwert bekommen Sie mit einem Trennungsunterhaltsrechner.

Was gilt nach der Scheidung beim nachehelichen Unterhalt?

Nach der Scheidung gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das bedeutet: Jeder Ehepartner soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen und nicht automatisch weiter Unterhalt vom Ex-Partner erhalten.

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kommt deshalb nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht. Dazu zählen etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit oder ein Bedarf an Aufstockungsunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht reicht.

Häufig wird dieser Unterhalt zeitlich befristet gewährt. Bei langen Ehen oder schweren gesundheitlichen oder familiären Belastungen kann er aber auch länger laufen oder in Einzelfällen unbefristet bleiben.

Welche Besonderheiten gibt es beim Elternunterhalt?

Elternunterhalt betrifft den Fall, dass Eltern pflegebedürftig werden und ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Dann können Kinder grundsätzlich dazu herangezogen werden, für einen Teil der Kosten aufzukommen, wenn Rente, Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht genügen.

Seit der gesetzlichen Neuregelung greift diese Pflicht allerdings erst, wenn das eigene jährliche Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegen Sie darunter, müssen Sie in der Regel keinen Elternunterhalt zahlen. Auch beim Vermögen gibt es Schutzmechanismen. Das selbstgenutzte Wohneigentum und die private Altersvorsorge sind normalerweise geschützt, damit Ihre eigene Existenz nicht gefährdet wird.

So oder so: Wenn Unterhalt ein Thema wird, sollten Sie zuerst klären, welche Unterhaltsart überhaupt in Betracht kommt. Sammeln Sie frühzeitig alle wichtigen Unterlagen, etwa Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Mietkosten und Nachweise zu bestehenden Verpflichtungen. So lässt sich besser einschätzen, ob ein Anspruch besteht oder wie hoch er ausfallen könnte. Bei komplizierten Konstellationen lohnt sich eine fachkundige Beratung. Gerade wenn mehrere Unterhaltsarten zusammenkommen oder sich Einkünfte verändern.