Unterhalt für Kinder ab 18: Das gilt laut Düsseldorfer Tabelle 2026
Autor: Alexander Böhm
Deutschland, Dienstag, 20. Oktober 2026
Auch nach dem 18. Geburtstag haben viele Kinder Anspruch auf Unterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle und das Einkommen der Eltern bestimmen, wie viel gezahlt werden muss.
Mit dem 18. Geburtstag endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch. Ob weiterhin gezahlt werden muss, hängt vorrangig von Ausbildung, Wohnsituation und eigenen Einkünften des Kindes ab. Für die Höhe sind außerdem die finanziellen Verhältnisse beider Eltern maßgeblich.
Wann haben volljährige Kinder noch Anspruch auf Unterhalt?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erhalten volljährige Kinder nur dann Unterhalt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zum angemessenen Unterhalt gehören nach § 1610 BGB auch die Kosten einer angemessenen Berufsausbildung. Die Unterhaltspflicht endet deshalb nicht automatisch mit einem bestimmten Geburtstag.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nennt als Voraussetzung, dass sich das volljährige Kind noch in Ausbildung befindet und diese zielstrebig betreibt. Das kann eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein Studium sein. Ist das Kind dagegen in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, fehlt grundsätzlich die für den Unterhaltsanspruch notwendige Bedürftigkeit.
Eine besondere Stellung haben unverheiratete Volljährige unter 21 Jahren, die bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen und eine allgemeine Schulausbildung absolvieren. Nach § 1603 BGB gilt für sie die gesteigerte Unterhaltspflicht wie bei Minderjährigen. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten stehen sie deshalb im ersten Rang. Sonstige volljährige Kinder folgen nach § 1609 BGB erst im vierten Rang.
Wie hoch ist der Unterhalt ab 18 im Jahr 2026?
Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, richtet sich sein Bedarf nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf). Grundlage ist das zusammengerechnete unterhaltsrelevante Einkommen beider Eltern. In der niedrigsten Einkommensgruppe bis 2.100 Euro beträgt der Tabellenbedarf 2026 698 Euro monatlich.
Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, sieht die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig einen Bedarf von 990 Euro im Monat vor. Dieser Satz kann auch für andere volljährige Kinder mit eigenem Haushalt angesetzt werden und enthält bis zu 440 Euro Warmmiete. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Studiengebühren sind darin nicht enthalten. Zudem kann bei erhöhtem Bedarf oder aufgrund der Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.
Bei Volljährigen wird das Kindergeld vollständig auf den sogenannten Barbedarf angerechnet. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt es seit Januar 2026 259 Euro im Monat. Bei einem Bedarf von 990 Euro bleiben damit zunächst 731 Euro. Ausbildungsvergütung, BAföG oder andere anrechenbare Einkünfte des Kindes können diesen Betrag weiter reduzieren.