Unterhalt ab 18: Was Eltern laut Düsseldorfer Tabelle 2026 zahlen müssen
Autor: Alexander Böhm
Deutschland, Mittwoch, 21. Oktober 2026
Volljährige Kinder können weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 regelt, wie viel Eltern zahlen müssen.
Mit der Volljährigkeit am 18. Geburtstag endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht zwangsläufig. Ob weiterhin Unterhalt gezahlt werden muss, richtet sich in erster Linie nach der Ausbildung des Kindes, seiner Wohnsituation und seinen eigenen Einkünften. Für die Höhe ist zusätzlich entscheidend, wie es um die finanziellen Verhältnisse beider Eltern steht.
Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder: Voraussetzungen nach dem BGB
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben volljährige Kinder nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Zum Unterhalt gehören nach § 1610 BGB auch die Kosten einer angemessenen Berufsausbildung. Ein bestimmter Geburtstag beendet die Unterhaltspflicht deshalb nicht automatisch.
Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzt der Unterhaltsanspruch voraus, dass sich das volljährige Kind noch in Ausbildung befindet und diese zielstrebig betreibt. Das kann eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein Studium sein. Ist das Kind dagegen in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, fehlt grundsätzlich die für den Unterhaltsanspruch notwendige Bedürftigkeit.
Eine Sonderstellung nehmen unverheiratete Volljährige unter 21 Jahren ein, die bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen und eine allgemeine Schulausbildung absolvieren. Nach § 1603 BGB gilt für sie die gesteigerte Unterhaltspflicht wie bei Minderjährigen. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten stehen sie deshalb im ersten Rang. Sonstige volljährige Kinder folgen nach § 1609 BGB erst im vierten Rang.
Unterhaltshöhe ab 18 im Jahr 2026: Bedarf, Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld
Wohnt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, orientiert sich sein Bedarf an der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf). Maßgeblich ist dabei das zusammengerechnete unterhaltsrelevante Einkommen beider Eltern. In der niedrigsten Einkommensgruppe bis 2.100 Euro beträgt der Tabellenbedarf 2026 698 Euro monatlich.
Bei Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, setzt die Düsseldorfer Tabelle in der Regel einen Bedarf von 990 Euro im Monat an. Dieser Betrag kann auch für andere volljährige Kinder mit eigenem Haushalt angesetzt werden und enthält bis zu 440 Euro Warmmiete. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Studiengebühren sind darin nicht enthalten. Zudem kann bei erhöhtem Bedarf oder aufgrund der Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.
Bei Volljährigen mindert das Kindergeld in voller Höhe den sogenannten Barbedarf. Laut der Bundesagentur für Arbeit beträgt es seit Januar 2026 259 Euro im Monat. Bei einem Bedarf von 990 Euro bleiben damit zunächst 731 Euro. Ausbildungsvergütung, BAföG oder andere anrechenbare Einkünfte des Kindes können diesen Betrag weiter reduzieren. Ein weiterführender Ratgeber erklärt, was sich mit der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2026 geändert hat und welche Folgen dies für Kinder- und Elternunterhalt hat. Die Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle 2026 sind dort ausführlich dargestellt.