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Überraschende Rentenänderung ab 2028: Millionen Menschen profitieren


Autor: Emma Firlus

Deutschland, Sonntag, 07. Juni 2026

Millionen Rentner könnten ab 2028 finanziell profitieren: Der Staat plant eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten und damit höhere Renten sowie Nachzahlungen.
Mehr Geld für Eltern: Millionen Rentner sollen Nachzahlungen erhalten


Für viele Rentnerinnen und Rentner könnte es in einigen Jahren zusätzlich zur regulären Rentenerhöhung eine weitere finanzielle Verbesserung geben. Hintergrund ist eine geplante Neuregelung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die vor allem Eltern betrifft, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ab 2028 könnten dadurch Nachzahlungen und dauerhaft höhere Rentenansprüche entstehen – ohne dass Betroffene selbst aktiv werden müssen.

Korrektur in der Rentenberechnung soll Millionen betreffen

In der deutschen Rentenversicherung zeichnet sich eine weitreichende Änderung ab, die vor allem ältere Elternjahrgänge betrifft. Nach aktuellen Planungen soll die Bewertung von Kindererziehungszeiten vereinheitlicht werden. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Mütterrente, die inzwischen auch Väter einschließt.

Bisher wurden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder geringer bewertet als für spätere Geburten. Während jüngere Jahrgänge drei Jahre angerechnet bekommen haben, waren es bislang nur zweieinhalb Jahre für ältere Fälle. Diese Ungleichbehandlung soll nun beendet werden, schreibt finanz.de.

Die geplante Anpassung führt dazu, dass betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.

Ein zusätzlicher Rentenpunkt pro Kind verändert die Höhe der Rente

Konkret sieht die Reform vor, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzlicher halber Rentenpunkt gutgeschrieben wird. Ein Rentenpunkt hat derzeit einen Wert von rund 40 Euro im Monat. Je nach Kinderzahl kann sich daraus ein spürbarer Zuschlag zur Rente ergeben.

Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Diese soll das Jahr 2027 betreffen und abhängig von der individuellen Rentenhöhe mehrere hundert Euro ausmachen können.

Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand.

Nachzahlung ab 2028: Kein Antrag notwendig

Ein besonderer Aspekt der geplanten Regelung ist der automatische Ablauf. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen eigenen Antrag stellen, um von der Anpassung zu profitieren. Die Rentenversicherung soll die entsprechenden Ansprüche selbstständig prüfen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto hinterlegt sind. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Lücken oder unvollständigen Einträgen, die im Einzelfall noch geklärt werden müssen.

Die Auszahlung der Nachzahlungen ist derzeit ab 2028 vorgesehen. Erst dann sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sein, um die umfangreichen Neuberechnungen umzusetzen.

Große Gruppe von Betroffenen im Rentensystem

Die geplante Reform betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, ein großer Anteil davon hat Kinder großgezogen, die vor der Reformgrenze von 1992 geboren wurden.

Besonders im Fokus steht dabei die Anerkennung von Erziehungsarbeit, die lange Zeit im Rentensystem nur eingeschränkt berücksichtigt wurde. Die geplante Anpassung wird daher auch als nachträgliche Aufwertung unbezahlter Sorgearbeit verstanden.

Gleichzeitig zeigt die Reform, wie stark politische Entscheidungen aus der Vergangenheit noch heute Auswirkungen auf die Einkommenssituation im Alter haben. Für viele Betroffene bedeutet die Neuregelung zumindest eine teilweise finanzielle Korrektur – allerdings mit deutlicher Verzögerung.