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Testament und Erbschaft: Was Expartner wissen sollten


Autor: Andrea Baumann

Deutschland, Freitag, 09. Mai 2025

Erbschaften können zu unerwarteten Herausforderungen führen, insbesondere wenn keine klaren Regelungen wie ein Testament vorhanden sind. Expartner und gesetzliche Erbfolge spielen oft eine überraschende Rolle in der Nachlassplanung.
Erbschaften, insbesondere in komplizierten Familiensituationen und bei Expartnern, erfordern klare Regelungen und Überprüfungen bestehender Testamente.


Viele Fragen können im Zusammenhang mit dem Thema Erbschaft auftreten: von juristischen und finanziellen bis hin zu persönlichen Angelegenheiten. Manchmal können sogar Expartner eine Rolle bei der Verwaltung des Nachlasses spielen.

Wer ist grundsätzlich erbberechtigt? Unter welchen Bedingungen können Expartner ebenfalls Ansprüche geltend machen? Welche wesentlichen Aspekte sollten bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigt werden?

Gesetzliche Erfolge: Wann erben auch Ex-Partner?

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn der Verstorbene keine Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. In Deutschland ist die Reihenfolge der Erbberechtigten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Zu den ersten Erben zählen in der Regel die Ehepartner und die leiblichen Kinder. Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, werden die Eltern und Geschwister des Verstorbenen als weitere Erben berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass der Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird, sollte rechtzeitig ein Testament erstellt werden, in dem individuelle Wünsche festgehalten sind.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen einen besonderen rechtlichen Status: Stirbt einer der Ehepartner, hat der überlebende Partner Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil, der je nach Erbengemeinschaft variieren kann. Dies gilt auch bei einer Trennung, jedoch nur bis zur endgültigen Scheidung. So kann auch nach einer Trennung der Partner bis zur Scheidung erbberechtigt bleiben. Um ungewollte Erbschaften zu verhindern, sollte eine Testamentsänderung bereits während der Trennungsphase erfolgen.

Kinder sind immer erbberechtigt, unabhängig von ihrem Verhältnis zum Verstorbenen. Dazu zählen sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, treten andere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Neffen und Nichten in der Erbfolge nach. Um bestimmte Nachkommen vom Erbe auszuschließen, muss dies klar im Testament geregelt und eindeutig formuliert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Können auch Expartner erbberechtigt sein?

Ob frühere Lebenspartner bei der Nachlassverwaltung berücksichtigt werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich erlischt das gesetzliche Erbrecht des ehemaligen Partners nach einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, es sei denn, es bestehen besondere Regelungen wie Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente. Ein Expartner ohne ein gemeinsames Testament oder Erbvertrag ist folglich nicht mehr erbberechtigt. Das gilt selbst dann, wenn in der Ehe ein früheres Testament zugunsten des Expartners erstellt wurde. Soll ein Expartner auch nach der Trennung weiterhin bedacht werden, ist es wichtig, dies nach der Scheidung explizit in einem neuen Testament festzulegen. Für Erben ist auch wichtig zu wissen, wie hoch die entsprechende Erbschaftssteuer ausfallen wird, damit es nicht zu unschönen Überraschungen kommt.

In vielen Fällen setzen Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament, auch "Berliner Testament" genannt, auf, das nach dem Tod eines Partners automatisch den anderen als Alleinerben einsetzt. Dieses Testament kann nach einer Scheidung unwirksam werden, es sei denn, der Verstorbene hat es nach der Scheidung nicht widerrufen oder geändert. Der überlebende Expartner könnte so dennoch Erbansprüche haben. Wer ein "Berliner Testament" hat und sich scheiden lässt, sollte es daher unbedingt anpassen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. 

Manchmal schließen Paare während ihrer Beziehung Erbverträge oder vereinbaren Schenkungen zu Lebzeiten. Diese Vereinbarungen können auch nach der Scheidung weiterhin rechtswirksam sein, wenn sie nicht ausdrücklich aufgehoben oder widerrufen werden. Ein Erbvertrag ist oft schwieriger zu ändern als ein Testament und bleibt auch nach einer Scheidung verbindlich. So sollten nach einer Trennung alle bestehenden Verträge und Schenkungen sorgfältig überprüft werden. Bei der Änderung oder Aufhebung der Verträge kann eine rechtliche Beratung sehr hilfreich sein, um ungewollte Ansprüche zu vermeiden.

Was ist bei der Erstellung des Testaments zu beachten?

Grundsätzlich sollte das Testament klar und unmissverständlich formuliert werden. Unklare Formulierungen können zu Rechtsstreitigkeiten unter den Erben führen. Wichtig ist auch, alle relevanten Personen und Wünsche so genau wie möglich zu benennen. Besonders in komplizierten Familiensituationen, etwa bei Patchwork-Familien oder nach einer Scheidung, ist das essenziell. Schwammige Formulierungen wie "Ich möchte, dass meine Kinder gerecht erben" sind nicht hilfreich. Besser wäre zum Beispiel: "Meine Tochter erhält 50 % meines Vermögens, mein Sohn 50 %." 

Lebensumstände ändern sich: Scheidungen, neue Partnerschaften oder die Geburt von Kindern sind nur einige Beispiele, warum man das Testament regelmäßig überprüfen und anpassen sollte. Insbesondere nach einer Scheidung muss das Testament sofort überarbeitet werden, um ungewollte Erbschaften zu vermeiden. Es empfiehlt sich, alle drei bis fünf Jahre oder nach gravierenden Lebensveränderungen sein Testament zu überprüfen. Von Vorteil sind übrigens auch notarielle Testamente, die nicht nur sicher verwahrt werden, sondern auch unkompliziert und gerichtsfest formuliert abgeändert werden können.

Auch wenn man bestimmte Personen vom Erbe ausschließen möchte, bleiben Pflichtteilsansprüche bestehen: Kinder und Ehepartner haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, der nicht so einfach ausgehebelt werden kann. Zudem können wie schon erwähnt auch Expartner während der Trennungsphase bis zur Scheidung noch Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Um Pflichtteilstreitigkeiten zu verhindern, kann es daher hilfreich sein, mit den betroffenen Personen im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen oder sie durch Schenkungen zu Lebzeiten zu begünstigen. Zudem ist ein regelmäßiger Austausch mit einem Familienanwalt ratsam, um bei rechtlichen Veränderungen informiert zu bleiben und entsprechend handeln zu können.