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Studium finanzieren: Diese Möglichkeiten gibt es für dich


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Donnerstag, 26. Oktober 2023

Für ein Studium brauchst du Geld. Zwar hilft bei der Finanzierung das BAföG, doch die eine Geldquelle reicht oftmals nicht. Was es sonst noch für Möglichkeiten gibt, zeigen wir in unserem Report.
Wer sich in seinem Studium auf die Inhalte konzentrieren will, braucht eine solide Finanzierung.


Jedes Jahr starten rund 500.000 Studienanfänger*innen im Herbst und im Frühjahr ihre Ausbildung. Für viele ist es wie eine "Befreiung" von der Schulzeit, vom Elternhaus. Verbunden mit einer anderen Stadt, der ersten kleinen Wohnung in der WG und neuen sozialen Kontakten zu Kommiliton*innen. So wichtig und schön das alles ist, mit dem bisherigen schmalen Taschengeld lassen sich die monatlichen Kosten der "Freiheit" nicht stemmen. Da muss eine solide Finanzierungsbasis her. Wir zeigen, wo du dich umhören kannst, damit das klappt. 

Wie viel Geld brauchen Studierende oder was kostet ein Studium?

Um zu wissen, wie viel Geld du reinholen musst, solltest du dir Gewissheit darüber verschaffen, was für Ausgaben du hast. Das Portal Studis Online rechnet vor, was das Leben und das Studium pro Monat so kosten. 

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  • Wohnkosten: Für Miete und Nebenkosten ca. 260–720 Euro. Ein Berliner WG-Zimmer kostet 185 Euro über dem Durchschnitt aller Uni-Städte. Studierende müssen demnach mit durchschnittlich 458 Euro pro Monat rechnen, berichtet die Berliner Morgenpost (in München sind es: 720 Euro, Frankfurt am Main 580 Euro, Hamburg 570 Euro, Coburg 340 Euro und Köln 560 Euro). Hier gibt es einen Überblick über 68 Studienorte.
  • Ernährung: Ausgaben ca. 133–203 Euro.
  • Fahrkosten: Für öffentlichen Personennahverkehr und/oder Auto ca. 49–149 Euro. Mit dem Deutschland-Ticket lassen sich Kosten auf 49 Euro reduzieren.
  • Kleidung: Ausgaben für Klamotten ca. 30–67 Euro.
  • Kommunikation: Für Telefon oder Handy, Internet, GEZ, Post und Paketdienste ca. 29–39 Euro.
  • Lernmittel: Für Bücher und Schreibmaterialien ca. 20–90 Euro.
  • Versicherung: Ausgaben für Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente ca. 0–215 Euro. Viele Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr in der Krankenkasse der Eltern beitragsfrei mitversichert.
  • Freizeit, Kultur und Sport: Ausgaben ca. 40–91 Euro.
  • Semesterbeiträge: Regelmäßige Gebühren pro Semester (z. B. Beitrag für das Studierendenwerk, Studiengebühren, etc.) ca. 14–136 Euro.

In Summe kostet ein Studi-Leben pro Monat insgesamt: ca. 748 Euro bis 1.851 Euro.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hilft nur 13 Prozent der Studierenden

Wenn die Eltern oder Lebenspartner*innen ein geringes Einkommen haben, können sie meistens nicht das Studium des Kindes finanzieren. In diesem Fall hilft der Staat durch ein Darlehn: die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Aber: Das BAföG, Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung, ist zu niedrig und erreicht zu wenig Studierende, kritisiert das Deutsche Studierendenwerk (DSW). Hier dazu die einschlägige Zahl: Nur 13 % der Studierenden erhalten überhaupt BAföG.

Die Höhe des BAföG-Satzes ist abhängig vom Einkommen der Eltern oder bei verheirateten oder verpartnerten Studierenden des Partners bzw. der Partnerin. Aktuell beträgt der monatliche Höchstsatz 812 Euro für Studierende bis 24 Jahre. 934 Euro für Studierende bis 29 Jahre und 1.018 Euro für Studierende ab 30 Jahren. Diese Beträge beziehen sich nur auf Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Nach dem Studium musst du allerdings die Hälfte des Darlehens oder maximal 10.000 Euro zurückzahlen, natürlich mit Zinsen. 

Und was ist mit Einkünften aus dem Nebenjob? Die sind anzurechnen. Aber: Hier gibt es einen Grundfreibetrag von 330 Euro pro Monat. Dadurch, dass das BAföG-Amt noch Werbungskosten hinzurechnet, erhöht sich diese Summe auf 520,92 Euro. Weil bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs immer der ganze Bewilligungszeitraum in den Blick genommen wird – in der Regel sind das zwölf Monate – kannst du bei einem Nebenjob in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr als diese 520 Euro verdienen. Wichtig ist nur, dass dein Einkommen unter der BAföG-Einkommensgrenze von 6.240 Euro im Jahr bleibt.

Studienkredite sind teuer und sollten deshalb nur im Notfall helfen

Studienkredite sind bei verschiedenen Banken im Angebot, am gängigsten ist das der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem KfW-Studienkredit (Nr. 174) kannst du monatlich bis zu 650 Euro bekommen. Dieses Geld ist zusätzlich zum BAföG, wird also nicht angerechnet, und ist unabhängig vom eigenem Vermögen oder dem der Eltern. Die Schattenseite: die Zinsen sind inzwischen ziemlich hoch. Der Jahres-Rückzahlungszins eines KfW-Kredits liegt seit dem 1. Oktober 2023 bei 9,01 %. Unser Tipp: Beim Bundesverwaltungsamt kannst du ebenfalls einen Studienkredit beantragen: Hier beträgt der effektive Jahreszins 5,12 %. Allerdings bei einem begrenztem Kreditvolumen von 1.000 bis zu 7.200 Euro.

Den neuen Effektivzinssatz bei KfW-Studienkrediten kritisiert Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des DSW: "Hier droht eine Schuldenfalle. Der Zinssatz für diesen Kredit ist doppelt so hoch wie ein Immobilienkredit. Das ist ein echter sozialpolitischer Skandal." Die Verbraucherzentrale warnt ebenfalls davor, mit einem Bildungskredit auf Privatbanken auszuweichen: "Bei Privatbanken kann der Zinssatz gut und gerne doppelt so hoch liegen, wenn sie denn überhaupt bereit sind, ein Darlehen ohne Sicherheiten an einen Menschen in Ausbildung zu vergeben."

Laut der 22. Sozialerhebung unter den Studierenden, im Auftrag des Bildungsministeriums, erhalten 15 % der Studierenden Geld über Kredite. "Studienkredite sollten immer nur die letzte Möglichkeit sein, wenn alles andere ausgeschöpft ist", warnt auch Sylvia Schönke, Finanz- und Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg, in der Augsburger Allgemeinen. Und das Studierendenwerk warnt: "Ein gesamtes Studium sollte nicht mit einem Kredit finanziert werden." Die Schuldensumme wäre dann zum Berufsstart erdrückend.

Wohngeld: Nur selten kommt es in Betracht

Wohngeld zu bekommen, ist verlockend. Für einen Ein-Personen-Haushalt mit 800 Euro Einkommen im Monat in Berlin errechnet der Wohngeldrechner der Stiftung Warentest 416 Euro Wohngeld. Studierende sind allerdings selten berechtigt, Wohngeld zu erhalten.

Studierende bekommen nur Wohn­geld, wenn sie keinen Anspruch auf eine Ausbildungs­förderung durch BAföG haben. Um das nach­zuweisen, müssen sie zunächst einen BAföG-Antrag stellen. Die Wohn­geld­stelle der Kommune benötigt den Ablehnungs­bescheid, um den Wohn­geld-Antrag zu bearbeiten. Ausnahme: Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, weil die Eltern, die Lebens­partnerin, der Lebenspartner oder sie selbst zu viel verdienen, erhalten auch kein Wohn­geld.

Studierende können einen Wohngeld-Antrag stellen, wenn

  • ihre Ausbildung keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG ist,
  • sie Leistungen von Begabtenförderungswerken erhalten,
  • für die Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums die Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
  • sie ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund die Ausbildung abbrechen oder die Fachrichtung wechseln,
  • sie Ausländer*innen sind und nicht die Voraussetzungen des BAföG erfüllen,
  • sie die Altersgrenze (30 Jahre) überschritten haben,
  • die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten ist und keine Ausnahmeregelung greift,
  • sie keinen Leistungsnachweis vorgelegt haben,
  • BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird.

Stipendien: Sich einen Überblick zu verschaffen, ist schwierig

In Deutschland gibt es viele Stiftungen, die Vollstipendien vergeben. Außerdem sind zahlreiche kleinere Stiftungen aktiv, die Teilstipendien etwa in Form von Büchergeld oder anderen Zuschüssen anbieten. Um herauszufinden, welcher Stipendienträger – immerhin gibt es 2.500 – zu dir passt, kannst du auf der Online-Seite MyStipendium.de dein persönliches Such-Profil anlegen. Auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft hilft bei der Suche nach stipengebende Stiftungen. Wer sich für ein Stipendium bewirbt, sollte das möglichst am Anfang des Studiums tun und sich gut über die Bedingungen informieren. Stipendien sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. 

Parteinahe Stiftungen

Weitere stipendiengebende Stiftungen (Auswahl)

Ohne Nebenjobs geht es bei vielen Studierenden nicht

Die 22. Sozialerhebung des Bildungsministeriums hat ermittelt, dass 63 % aller Studierenden neben dem Studium zusätzlich jobben. Für viele geht es bei ihrer Arbeit notgedrungen um die Finanzierung ihres Studiums und weniger um erste Kontakte in die Arbeitswelt. Berufserfahrungen sammeln, an spannenden Aufgaben mitarbeiten oder Kontakte knüpfen, das ist zunächst nur in zweiter Linie wichtig.

Der Job neben dem Studium ist kein Problem, solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dann musst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Mehrere parallele Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern – auch kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs – sowie als Selbstständiger, musst du aufaddieren. Wer zu viel arbeitet und verdient, verliert seinen Status als Student*in und muss sich evtl. Teile des Einkommens auf sein BAföG anrechnen lassen. In zwölf Monaten darfst du maximal 6.240 Euro verdienen.

Steuern müssen Studierende wie andere Beschäftigte auch zahlen. Dennoch dürfte sich nur selten eine Steuerbelastung ergeben. Bleibt der Jahresverdienst unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro als Single), erhältst du die gezahlte Einkommensteuer über die Steuererklärung im Folgejahr zurück.

Eltern müssen Erstausbildung finanzieren

Für die Finanzierung eines Studiums sind in Deutschland vor allem die Eltern verantwortlich. Nur wenn ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, beteiligt sich der Staat. Pflicht der Eltern: Eltern sind – als Verwandte in gerader Linie – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601, BGB) grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während eines Studiums, Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Kindergeld und Steuerfreibeträge helfen dabei, dass Eltern den Unterhalt an ihre Kinder zahlen können.

Höhe des Unterhalts: Eine Empfehlung gibt die Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht erstellt. Danach können Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, in der Regel 930 Euro im Monat als Unterhalt von den Eltern verlangen. Evtl. anfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden oder Studiengebühren enthält der Regelsatz nicht, sie wären also zusätzlich zu zahlen. Getrennt lebende Eltern müssen den Regelsatz anteilig zum Unterhalt aufbringen, und zwar im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen.

Einkünfte der Studierenden (beispielsweise aus Jobs), ein Erbe oder erspartes Geld können die Unterhaltspflicht der Eltern verringern. Eltern sind in der Regel nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Eine starre Altersgrenze existiert allerdings nicht. Die Studierenden sind bei der Wahl ihres Studienfachs frei und können den Studienort bzw. die Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern verfällt.

Das Kindergeld hilft bis zum 25. Lebensjahr

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten Studierende das staatliche Kindergeld. Aktuell liegt es bei 250 Euro monatlich. Das Kindergeld steht den Eltern zu. Aber: Ist das Kind volljährig, aus der elterlichen Wohnung ausgezogen und studiert, haben die Eltern die Pflicht, das Kindergeld als Teil des Unterhalts zu übertragen.

Das verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1601 BGB) bei Kindern in der Ausbildung. Möchten die Eltern oder das Kind, dass das Kindergeld direkt an den Nachwuchs geht, können sie mit einem Abzweigungsantrag die Familienkasse des Arbeitsamtes beauftragen, den Zuschuss zukünftig auf das Konto des Kindes zu überweisen.

Wer als Student*in BAföG bezieht, bekommt weiterhin das Kindergeld. In manchen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt vorgesehen. Bei bis zu zwölf Monaten ist das unproblematisch, das Kindergeld läuft weiter.

Im dualen Studium gibt es Ausbildungsvergütung

Mehr als 120.000 dual Studierende nutzen dieses besondere Format des Lernens an der Hochschule/Berufsakademie und im Betrieb. Die Finanzierung dieses Bildungswegs ist anders als bei anderen Studierenden: "Dualis" erhalten von ihrem Partnerbetrieb, mit dem sie vertraglich verbunden sind, eine Ausbildungsvergütung während der gesamten Studienzeit. 

Ein neuer Report der DGB-Jugend zu den dualen Studiengängen zeigt, dass die große Mehrheit (80,8 %) von ihnen über ein monatliches Budget verfügt, das über dem geltenden BAföG-Höchstsatz von 934 Euro liegt. Aber: Jede*r Fünfte (18,7 %) der dual Studierenden muss mit weniger Geld auskommen und kann den Lebensunterhalt nur schwer von der Ausbildungsvergütung bestreiten. 4,2 % der dual Studierenden müssen sogar mit weniger als 520 Euro monatlich auskommen. Eine Mindestvergütung, wie bei der Berufsausbildung, gibt es im dualen Studium nicht.

Dual Studierende müssen sich zu 66,9 % vertraglich verpflichten, nach ihrem Studienabschluss im Betrieb zu bleiben. Die Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten im Falle des vorzeitigen Weggangs greift bei etwa der Hälfte (48,4 %). Üblicherweise beträgt die Bindefrist zwei bis sechs Jahre nach Studienende.

Fazit: Das Studium zu finanzieren, ist eine echte Herausforderung

"Als Student ist man normalerweise arm, sonst stimmt was nicht", schrieb JoSchmi in seinem Tweet auf Zeit-Campus zum Kommentar von Isolde Ruhdorfer. Ja, das mag schon sein: Mit 812 Euro oder 934 Euro BAföG plus 250 Euro Kindergeld kommst du zwar gerade mal über die Runden. Aber der Armut entrinnst du damit sicherlich nicht. Gerade die Miet- und Energiekosten machen Studierenden schwer zu schaffen. Den Bachelor, und vielleicht im direkten Anschluss daran noch das Master-Studium zu absolvieren und zu finanzieren, ist eine echte Herausforderung. Die ist am besten zu meistern, wenn du alle Möglichkeiten der Finanzierung ausschöpfst.