Und was ist mit Einkünften aus dem Nebenjob? Die sind anzurechnen. Aber: Hier gibt es einen Grundfreibetrag von 330 Euro pro Monat. Dadurch, dass das BAföG-Amt noch Werbungskosten hinzurechnet, erhöht sich diese Summe auf 520,92 Euro. Weil bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs immer der ganze Bewilligungszeitraum in den Blick genommen wird – in der Regel sind das zwölf Monate – kannst du bei einem Nebenjob in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr als diese 520 Euro verdienen. Wichtig ist nur, dass dein Einkommen unter der BAföG-Einkommensgrenze von 6.240 Euro im Jahr bleibt.
Studienkredite sind teuer und sollten deshalb nur im Notfall helfen
Studienkredite sind bei verschiedenen Banken im Angebot, am gängigsten ist das der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem KfW-Studienkredit (Nr. 174) kannst du monatlich bis zu 650 Euro bekommen. Dieses Geld ist zusätzlich zum BAföG, wird also nicht angerechnet, und ist unabhängig vom eigenem Vermögen oder dem der Eltern. Die Schattenseite: die Zinsen sind inzwischen ziemlich hoch. Der Jahres-Rückzahlungszins eines KfW-Kredits liegt seit dem 1. Oktober 2023 bei 9,01 %. Unser Tipp: Beim Bundesverwaltungsamt kannst du ebenfalls einen Studienkredit beantragen: Hier beträgt der effektive Jahreszins 5,12 %. Allerdings bei einem begrenztem Kreditvolumen von 1.000 bis zu 7.200 Euro.
Den neuen Effektivzinssatz bei KfW-Studienkrediten kritisiert Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des DSW: "Hier droht eine Schuldenfalle. Der Zinssatz für diesen Kredit ist doppelt so hoch wie ein Immobilienkredit. Das ist ein echter sozialpolitischer Skandal." Die Verbraucherzentrale warnt ebenfalls davor, mit einem Bildungskredit auf Privatbanken auszuweichen: "Bei Privatbanken kann der Zinssatz gut und gerne doppelt so hoch liegen, wenn sie denn überhaupt bereit sind, ein Darlehen ohne Sicherheiten an einen Menschen in Ausbildung zu vergeben."
Laut der 22. Sozialerhebung unter den Studierenden, im Auftrag des Bildungsministeriums, erhalten 15 % der Studierenden Geld über Kredite. "Studienkredite sollten immer nur die letzte Möglichkeit sein, wenn alles andere ausgeschöpft ist", warnt auch Sylvia Schönke, Finanz- und Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg, in der Augsburger Allgemeinen. Und das Studierendenwerk warnt: "Ein gesamtes Studium sollte nicht mit einem Kredit finanziert werden." Die Schuldensumme wäre dann zum Berufsstart erdrückend.
Wohngeld: Nur selten kommt es in Betracht
Wohngeld zu bekommen, ist verlockend. Für einen Ein-Personen-Haushalt mit 800 Euro Einkommen im Monat in Berlin errechnet der Wohngeldrechner der Stiftung Warentest 416 Euro Wohngeld. Studierende sind allerdings selten berechtigt, Wohngeld zu erhalten.
Studierende bekommen nur Wohngeld, wenn sie keinen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung durch BAföG haben. Um das nachzuweisen, müssen sie zunächst einen BAföG-Antrag stellen. Die Wohngeldstelle der Kommune benötigt den Ablehnungsbescheid, um den Wohngeld-Antrag zu bearbeiten. Ausnahme: Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, weil die Eltern, die Lebenspartnerin, der Lebenspartner oder sie selbst zu viel verdienen, erhalten auch kein Wohngeld.
Studierende können einen Wohngeld-Antrag stellen, wenn
- ihre Ausbildung keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG ist,
- sie Leistungen von Begabtenförderungswerken erhalten,
- für die Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums die Voraussetzungen nicht erfüllt sind,
- sie ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund die Ausbildung abbrechen oder die Fachrichtung wechseln,
- sie Ausländer*innen sind und nicht die Voraussetzungen des BAföG erfüllen,
- sie die Altersgrenze (30 Jahre) überschritten haben,
- die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten ist und keine Ausnahmeregelung greift,
- sie keinen Leistungsnachweis vorgelegt haben,
- BAföG ausschließlich als Darlehen gezahlt wird.
Stipendien: Sich einen Überblick zu verschaffen, ist schwierig
In Deutschland gibt es viele Stiftungen, die Vollstipendien vergeben. Außerdem sind zahlreiche kleinere Stiftungen aktiv, die Teilstipendien etwa in Form von Büchergeld oder anderen Zuschüssen anbieten. Um herauszufinden, welcher Stipendienträger – immerhin gibt es 2.500 – zu dir passt, kannst du auf der Online-Seite MyStipendium.de dein persönliches Such-Profil anlegen. Auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft hilft bei der Suche nach stipengebende Stiftungen. Wer sich für ein Stipendium bewirbt, sollte das möglichst am Anfang des Studiums tun und sich gut über die Bedingungen informieren. Stipendien sind in der Regel nicht zurückzuzahlen.
Parteinahe Stiftungen
Weitere stipendiengebende Stiftungen (Auswahl)
Ohne Nebenjobs geht es bei vielen Studierenden nicht
Die 22. Sozialerhebung des Bildungsministeriums hat ermittelt, dass 63 % aller Studierenden neben dem Studium zusätzlich jobben. Für viele geht es bei ihrer Arbeit notgedrungen um die Finanzierung ihres Studiums und weniger um erste Kontakte in die Arbeitswelt. Berufserfahrungen sammeln, an spannenden Aufgaben mitarbeiten oder Kontakte knüpfen, das ist zunächst nur in zweiter Linie wichtig.
Der Job neben dem Studium ist kein Problem, solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dann musst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Mehrere parallele Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern – auch kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs – sowie als Selbstständiger, musst du aufaddieren. Wer zu viel arbeitet und verdient, verliert seinen Status als Student*in und muss sich evtl. Teile des Einkommens auf sein BAföG anrechnen lassen. In zwölf Monaten darfst du maximal 6.240 Euro verdienen.
Steuern müssen Studierende wie andere Beschäftigte auch zahlen. Dennoch dürfte sich nur selten eine Steuerbelastung ergeben. Bleibt der Jahresverdienst unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro als Single), erhältst du die gezahlte Einkommensteuer über die Steuererklärung im Folgejahr zurück.
Eltern müssen Erstausbildung finanzieren
Für die Finanzierung eines Studiums sind in Deutschland vor allem die Eltern verantwortlich. Nur wenn ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, beteiligt sich der Staat. Pflicht der Eltern: Eltern sind – als Verwandte in gerader Linie – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601, BGB) grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während eines Studiums, Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Kindergeld und Steuerfreibeträge helfen dabei, dass Eltern den Unterhalt an ihre Kinder zahlen können.
Höhe des Unterhalts: Eine Empfehlung gibt die Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht erstellt. Danach können Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, in der Regel 930 Euro im Monat als Unterhalt von den Eltern verlangen. Evtl. anfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden oder Studiengebühren enthält der Regelsatz nicht, sie wären also zusätzlich zu zahlen. Getrennt lebende Eltern müssen den Regelsatz anteilig zum Unterhalt aufbringen, und zwar im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen.
Einkünfte der Studierenden (beispielsweise aus Jobs), ein Erbe oder erspartes Geld können die Unterhaltspflicht der Eltern verringern. Eltern sind in der Regel nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Eine starre Altersgrenze existiert allerdings nicht. Die Studierenden sind bei der Wahl ihres Studienfachs frei und können den Studienort bzw. die Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern verfällt.
Das Kindergeld hilft bis zum 25. Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten Studierende das staatliche Kindergeld. Aktuell liegt es bei 250 Euro monatlich. Das Kindergeld steht den Eltern zu. Aber: Ist das Kind volljährig, aus der elterlichen Wohnung ausgezogen und studiert, haben die Eltern die Pflicht, das Kindergeld als Teil des Unterhalts zu übertragen.
Das verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1601 BGB) bei Kindern in der Ausbildung. Möchten die Eltern oder das Kind, dass das Kindergeld direkt an den Nachwuchs geht, können sie mit einem Abzweigungsantrag die Familienkasse des Arbeitsamtes beauftragen, den Zuschuss zukünftig auf das Konto des Kindes zu überweisen.
Wer als Student*in BAföG bezieht, bekommt weiterhin das Kindergeld. In manchen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt vorgesehen. Bei bis zu zwölf Monaten ist das unproblematisch, das Kindergeld läuft weiter.
Im dualen Studium gibt es Ausbildungsvergütung
Mehr als 120.000 dual Studierende nutzen dieses besondere Format des Lernens an der Hochschule/Berufsakademie und im Betrieb. Die Finanzierung dieses Bildungswegs ist anders als bei anderen Studierenden: "Dualis" erhalten von ihrem Partnerbetrieb, mit dem sie vertraglich verbunden sind, eine Ausbildungsvergütung während der gesamten Studienzeit.
Ein neuer Report der DGB-Jugend zu den dualen Studiengängen zeigt, dass die große Mehrheit (80,8 %) von ihnen über ein monatliches Budget verfügt, das über dem geltenden BAföG-Höchstsatz von 934 Euro liegt. Aber: Jede*r Fünfte (18,7 %) der dual Studierenden muss mit weniger Geld auskommen und kann den Lebensunterhalt nur schwer von der Ausbildungsvergütung bestreiten. 4,2 % der dual Studierenden müssen sogar mit weniger als 520 Euro monatlich auskommen. Eine Mindestvergütung, wie bei der Berufsausbildung, gibt es im dualen Studium nicht.
Dual Studierende müssen sich zu 66,9 % vertraglich verpflichten, nach ihrem Studienabschluss im Betrieb zu bleiben. Die Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten im Falle des vorzeitigen Weggangs greift bei etwa der Hälfte (48,4 %). Üblicherweise beträgt die Bindefrist zwei bis sechs Jahre nach Studienende.
Fazit: Das Studium zu finanzieren, ist eine echte Herausforderung
"Als Student ist man normalerweise arm, sonst stimmt was nicht", schrieb JoSchmi in seinem Tweet auf Zeit-Campus zum Kommentar von Isolde Ruhdorfer. Ja, das mag schon sein: Mit 812 Euro oder 934 Euro BAföG plus 250 Euro Kindergeld kommst du zwar gerade mal über die Runden. Aber der Armut entrinnst du damit sicherlich nicht. Gerade die Miet- und Energiekosten machen Studierenden schwer zu schaffen. Den Bachelor, und vielleicht im direkten Anschluss daran noch das Master-Studium zu absolvieren und zu finanzieren, ist eine echte Herausforderung. Die ist am besten zu meistern, wenn du alle Möglichkeiten der Finanzierung ausschöpfst.