- Empfehlung gilt nur noch bedingt
- Grundversorgungstarife mit einbeziehen
- Gespaltene Tarife sind problematisch
- Erstes Urteil gegen Grundversorger
- Kurze Vertragslaufzeit empfohlen
Die Strom- und Gaspreise sind so hoch wie nie. Auch sparen durch Anbieterwechsel funktioniert nicht mehr so gut. Wir haben uns umgehört, wie die Lage ist und informieren über ein erstes Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main über Preiswucher.
Alte Empfehlung gilt nur noch bedingt
Hermann-Josef Tenhagen, einer der bekanntesten Verbraucherschützer, ist vorsichtig geworden. Er warnt im SWR davor, die bisherige Strategie, einen Anbieter mit Preisgarantie für zwölf Monate zu suchen, bei dem man aber monatlich kündigen kann, weiterzuverfolgen. "Das sind im Augenblick nicht die günstigsten Anbieter."
In die gleiche Richtung argumentiert Energiemarktexpertin, Christina Wallraf, von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Sie warnt davor, sich blind auf Vergleichsportale zu verlassen: "Aktuell lohnt es sich auch, nach dem Grundversorgungstarif zu schauen. Die waren früher immer recht teuer, aber manche Grundversorgungstarife haben aktuell relativ günstige Preise."
Grundversorgungstarife mit einbeziehen
Die Entwicklung hat auch Experte Tenhagen so nicht erwartet. Er war zwar davon ausgegangen, dass es einige Preiskapriolen diesen Winter gibt. "Aber dass es so krass werden würde, das habe ich nicht kommen sehen." Und Energieexpertin Wallraf fügt hinzu: "Damit sich ein Wechsel jetzt lohnt, muss die Preiserhöhung des Anbieters deutlich über den 38 Cent pro Kilowattstunde liegen."
Wer Preise und Tarife vergleichen möchte, macht das über Vergleichsportale (Stiftung Warentest hat die Qualität der Portale untersucht und vergibt verivox.de* und check.24.de* die Note 'befriedigend'. Unter dem Eindruck der Veröffentlichung der Testergebnisse haben einige Vergleichsportale ihre Systeme inzwischen verbessert).
Aber trotzdem sei Umsicht geboten, sagt Wallraf, "denn ein Teil der Tarife ist derzeit nicht aktuell. Das heißt, es kann sein, dass man darüber einen passenden Tarif findet, der Anbieter diesen aber gar nicht mehr anbietet." Deshalb lohne es sich auch, nach dem Grundversorgungstarif zu schauen. Problem: In den Vergleichsportalen werden Grundversorgertarife aber meistens nicht in den Vordergrund gestellt.
Gespaltene Tarife sind problematisch
Kann oder will der Energieversorger nicht mehr liefern, wie das im Januar bei einer Reihe von Firmen passierte, fallen die betroffenen Kunden automatisch in die gesetzlich für diese Fälle vorgesehene Ersatzversorgung. Üblicherweise bietet der örtliche 'Platzhirsch' (Stadtwerke) als Grundversorger diese an.
Für die Ersatzversorgung gibt es Regeln: Man kann jederzeit wieder raus und die Preise dürfen eigentlich nicht höher sein als sie im Grundversorgungstarif des Anbieters sind.
Allerdings haben manche Grundversorger im Zuge der Stromio- und Gas.de-Kündigungen Neukundentarife eingeführt, mit teilweise exorbitanten Preisen. "Wir halten das für unzulässig und haben Klage eingereicht", berichtet Energieexpertin Wallraf. Aber nicht alle Grundversorger machen eine Tarifspaltung. Und: Inzwischen gibt es auch ein erstes Urteil zum Preiswucher beim Grundversorger Mainova in Frankfurt am Main.
Erstes Urteil gegen Grundversorger
Das Landgericht (LG) hat dem Energieversorger untersagt, von Neukund*innen in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden (Urteil vom 14.2.2021, Az.: 03-06 O 6/22). Die Spaltung des Tarifs sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, heißt es in dem Beschluss, aus dem der SPIEGEL zitiert.
Angestrengt hatte das Verfahren der Ökostromversorger Lichtblick. Mainova hatte von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung Anfang Januar 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt. Das ist ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 Cent für Bestandskunden.
Im Februar hatte Mainova den Preis zwar wieder auf 57,70 Cent gesenkt. Doch auch das war nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung müssten grundsätzlich gleichbehandelt werden, heißt es im Urteil.
Kurze Vertragslaufzeit empfohlen
Energieexpertin Wallraf hat für hier und jetzt noch ein paar praktische Tipps parat. Einen möglichen Bonus bei einem Stromdiscounter könne man ruhig mitnehmen, aber man sollte sich genau anschauen, wie teuer der Vertrag wird, wenn der wegfällt.
Jetzt Strompreise vergleichen und mit Check24 bis zu 820 Euro sparenWichtig ist auch, für welche Vertragslaufzeit man sich entscheidet. Die Frage ist: Möchte ich mich jetzt auf dem relativ hohen Preisniveau binden? "Die EEG-Umlage soll abgeschafft werden, vielleicht schon zum Sommer, spätestens aber bis Anfang 2023. Dann könnten die Strompreise um rund 5 Cent fallen. Wenn man sich jetzt für zwei Jahre auf einem relativ hohen Preisniveau bindet, profitiert man unter Umständen nicht von dem Wegfall der EEG-Umlage. Besser ist also eine Vertragslaufzeit von maximal einem Jahr", empfiehlt die Energieexpertin.