Steuerreform unter Klingbeil: Ehegatten-, Familien- oder Realsplitting – was kommt?
Autor: Ellen Schneider, Nadine Wüste
Deutschland, Montag, 20. April 2026
Steuerreform beim Splitting: Finanzminister Klingbeil will das bestehende System grundlegend verändern – mit weitreichenden Folgen für Millionen Haushalte.
Die Debatte um das Ehegattensplitting erhitzt die Gemüter in Deutschland seit Jahren – nun bringt Finanzminister Lars Klingbeil frischen Wind in die Diskussion. Mit einer umfassenden Steuerreform will er das bestehende Splitting-System grundlegend verändern. Zur Debatte stehen dabei verschiedene Modelle: das klassische Ehegattensplitting, das Familiensplitting und das modernere Realsplitting. Jedes Modell hat weitreichende Auswirkungen auf Steuerklassen, Altersarmut und die sogenannte Teilzeitfalle, in die besonders Frauen häufig geraten. Kritiker und Befürworter streiten über die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle. Was die geplante Reform konkret bedeutet und wen sie wie trifft, erläutert Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine gegenüber inFranken.de.
Ehegattensplitting, Familiensplitting und Realsplitting: Das sind die Unterschiede
- Ehegattensplitting (aktuelle Regelung): Das Einkommen beider Partner wird addiert und gleichmäßig verteilt. Die auf dieses fiktive Einkommen anfallenden Steuern werden dann verdoppelt - so wird die Steuerlast für den Besserverdiener in der Beziehung deutlich gesenkt. Insgesamt bleibt den Ehepartnern so oft ein höheres Einkommen, betont Heine.
- Fiktives Realsplitting: Beide Ehegatten werden individuell besteuert. Der besserverdienende Partner kann jedoch einen gewissen Freibetrag (orientiert am Unterhaltshöchstbetrag) auf den anderen Partner übertragen. Dadurch wird der besserverdienende Partner steuerlich entlastet, während der geringer verdienende Partner den Betrag zu seinem niedrigeren Steuersatz versteuert.
- Familiensplitting: Beim Familiensplitting wird die Steuerlast nicht nur auf die Ehepartner, sondern fiktiv auf alle Familienmitglieder verteilt. Auch die Kinder werden dabei beachtet. Die Steuerlast hängt hier also von der Familienkonstellation ab.
Das Realsplitting existiert heute bereits und kommt vor allem bei Unterhaltszahlungen zum Einsatz. Als Ersatz für das Ehegattensplitting sieht Heine das Modell jedoch kritisch: "Entscheidend ist, ob eine Reform die sogenannte 'Teilzeitfalle' tatsächlich auflöst. Hier habe ich Zweifel: In Haushalten mit sehr hohen Einkommen ist das Risiko von Altersarmut ohnehin geringer. Bei mittleren Einkommen dürften die Unterschiede zum Status quo eher gering ausfallen, sodass kaum zusätzliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit entstehen", vermutet er.
Auch, dass das Modell nur für neue Ehen gelten soll, sei wenig überzeugend. Die neue Regelung "würde über Jahrzehnte hinweg zu einer Ungleichbehandlung führen und das Steuerrecht zusätzlich verkomplizieren", so Heine. Weiterhin brauche es laut dem Steuerexperten flankierende Maßnahmen, damit sich tatsächliche Verhaltensänderungen ergeben – insbesondere eine verlässliche Kinderbetreuung sowie niedrigschwellige und kostengünstige Angebote für Kinder, etwa im Bereich Mobilität oder Freizeit. Für überzeugender halte er das Familiensplitting.
Familiensplitting: So viel Geld würden sich Paare sparen
Dieses würde laut Heine die Wiederaufnahme einer Tätigkeit fördern. Dabei wird die Steuerlast nicht nur auf die Ehepartner, sondern auf alle Familienmitglieder verteilt. Auch die Kinder werden dabei beachtet. Laut dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gibt es zwei Arten von Familiensplitting: das Familientarifsplitting und das Familienrealsplitting.
- Familientarifsplitting: Bei einem Familientarifsplitting wird die Steuerlast demnach auf alle Familienmitglieder verteilt. Die Steuerschuld würde dann entsprechend des Splittingfaktors multipliziert. Ein Kinderfreibetrag wird nicht mehr gewährt. Der angewendete Splittingfaktor und damit die konkrete Aufteilung des Einkommens hängen von der politischen Entscheidung ab. Dieses Verfahren werde etwa in Frankreich angewendet.
- Familienrealsplitting: Beim Familienrealsplitting werden die tatsächlichen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Familie steuerlich berücksichtigt, sodass die steuerliche Belastung der zahlenden Person sinkt. Statt eines pauschalen Kinderfreibetrags soll konkret der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt - oder eine darauf basierende Pauschale - von der Einkommensteuer ausgenommen werden und im Gegenzug dieser Unterhalt beim Kind (Empfänger) besteuert werden.
Heine rechnet vor: Legt man die Formel für eine Doppelverdienerfamilie der Konrad Adenauer Stiftung zugrunde, würde ein Ehepaar mit zwei Kindern beim Familientarifsplitting im Vergleich zum Ehegattensplitting 3902 Euro sparen. Der Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass eine Person in der Beziehung 60.000 Euro und die andere 30.000 Euro verdient. Die Steuerlast würde dann 13.168 Euro statt 17.670 Euro betragen.