Steuern sparen mit der Haushaltshilfe: Wie sich eine Putzkraft doppelt lohnen kann
Autor: Claudia Lindenlaub-Sauer
Deutschland, Dienstag, 21. Februar 2023
Schwarzarbeit ist in Deutschland strafbar. Auch sogenannte Haushaltshilfen fallen nicht unter "Nachbarschaftshilfe". Wie man mit einer eigenen Haushaltshilfe Steuern spart und die Familie gleichzeitig entlastet.
- (K)ein ganz normaler Arbeitsplatz: Haushaltshilfe einstellen, kann Familie entlasten
- Doppelt schlecht: kein Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung bei Schwarzarbeit
- Doppelt gut: Sauberes Haus und Steuerersparnis bei legaler Beschäftigung
Bereits in den 1960er und 70er Jahren wurde das klassische Rollenbild - der Mann geht zur Arbeit, die Frau kümmert sich um den Haushalt und die Kindererziehung - immer stärker kritisiert, jedoch dauerte es noch Jahre, bis ein wirkliches Umdenken stattgefunden hat, welches zugleich auch aus der finanziellen Not des notwendigen doppelten Einkommens erwachsen ist. Viele Familien fühlen sich deshalb heute teilweise überlastet, die Lösung bringt oft eine Haushaltshilfe. In zahlreichen Haushalten werden Zugehfrauen und -männer jedoch nicht offiziell gelistet, sie arbeiten häufig unangemeldet und gehen dadurch ein Risiko ein. Viele Privathaushalte machen sich zudem strafbar, denn es werden so nicht nur Steuern hinterzogen, sondern es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Angestellten. Wie geht man im Falle einer Haushaltshilfe offiziell vor, bekommt ein sauberes Haus und spart auch noch Steuern?
(K)ein ganz normaler Arbeitsplatz
In Deutschland beschäftigen mehr als 3,3 Millionen Haushalte eine Putzhilfe, für das Jahr 2000 waren das ungefähr 5,6 Prozent aller deutschen Haushalte. Doch in fast 90 Prozent der Fälle sind die Haushaltshilfen unangemeldet, auch wenn in den letzten Jahren die Zahl der legal beschäftigten Zugehfrauen und -männer zugenommen hat. Ein Umdenken ist nicht zuletzt aufgrund verbesserter steuerlicher Möglichkeiten eingetreten, innerhalb von 14 Jahren hat sich deshalb die Anzahl der Minijobber*innen in Privathaushalten nahezu verdreifacht. Allerdings stagniert die Zahl nun seit 2016. Laut den Angaben der Minijobzentrale aus dem Jahr 2019 sind fast alle angemeldeten Haushaltshilfen Frauen, 23 Prozent sind ausländischer Herkunft und mehr als 60 Prozent sind über 50 Jahre alt. Allerdings ist die Mehrzahl der Minijobber*innen in der Regel unter 2 Jahren in einem Privathaushalt beschäftigt, was einen deutlichen Unterschied zu einem "normalen" Arbeitsplatz und -verhältnis darstellt. Im Durchschnitt beschäftigen vor allem Nichterwerbstätige und über 60-Jährige eine Haushaltshilfe, für welche, laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft, im Durchschnitt eine monatliche Aufwendung von 137 € pro Monat veranschlagt wird.
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Die Tätigkeiten unterscheiden sich häufig, je nach Haushalt und Anstellung fallen unterschiedliche Arbeitsabläufe an, die von hauswirtschaftlichen Verrichtungen, Einkaufshilfe, Kinderbetreuung bis zu Fahrdiensten reichen können. Offizielle Stellenangebote finden sich in Deutschland im Bereich der Privathaushalte vereinzelt, die meisten Jobs werden inoffiziell vergeben, über diverse Stellenportale kommt der Kontakt zustande.
Eine Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses ist allerdings in den meisten Privathaushalten schwierig, da hier den Behörden auch aufgrund des Datenschutzes oft die Hände gebunden sind und in der Regel nur durch anonyme Hinweise der Schwarzarbeit nachgegangen werden kann. Oft fliegt das illegale Beschäftigungsverhältnis auch erst auf, weil die Putzkraft einen Unfall erleidet und in ärztliche Behandlung kommt. Da über die Hälfte der Putzhilfen in Deutschland unangemeldet arbeitet, besitzen sie folglich keinen offiziellen Versicherungsschutz.
Doppelt schlecht: kein Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung bei Schwarzarbeit
Für die finanzielle Absicherung bei Schäden, die eine Haushaltshilfe im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht, ist eine Haftpflichtversicherung bedeutsam. Im Falle eines Unfalls kommt bei einer angestellten Haushaltshilfe die Versicherung des Arbeitgebers für die Regulierung auf. Bei Haushaltshilfen auf selbstständiger Basis haftet die private, beziehungsweise die gewerbliche Haftpflichtversicherung des Alltagshelfers für den Schaden. Im besten Fall besitzen sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen eine gültige Haftpflichtversicherung. Bei einer Mitversicherung der Haushaltshilfe in der Haftpflichtversicherung ist zu berücksichtigen, dass bei manchen Versicherungen die Haushaltshilfe in der Haftpflicht kostenlos mitversichert ist, bei anderen dagegen diese der Versicherung mitgeteilt werden muss. Hier sind Schäden abgedeckt, die eine Haushaltshilfe im Rahmen der üblichen Tätigkeit im Haushalt verursacht. Wird jedoch der*die Arbeitgeber*in geschädigt, leistet die private Haftpflichtversicherung keinen Ersatz. In diesem Fall ist eine Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen, welche die Haushaltshilfe auf eigene Rechnung abschließen muss.
Neben der Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung zu beachten, denn offiziell beschäftigte Personen in Privathaushalten sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen und ist für die Haushaltshilfe beitragsfrei. Hierzu meldet der Arbeitgeber die Hilfe für den Haushalt bei der zuständigen Behörde an, im Falle eines Minijobs, übernimmt dies die Minijob-Zentrale durch das Haushaltsscheckverfahren. Weiter kann eine private Unfallversicherung eine zusätzliche Absicherung sein, vor allem, wenn es sich um selbstständige Haushaltshilfen handelt.