Steuern sparen 2023 mit dem Lohnsteuerfreibetrag: Hier findest du den Antrag - und so geht es
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 01. Dezember 2022
Mit einem Lohnsteuerfreibetrag kannst du die monatlichen Steuern sparen. Damit hast du mehr Cash in der Tasche. Deshalb lohnt sich der Online-Antrag. Aber es gibt einige Hürden zu überwinden.
- So setzt sich der Freibetrag zusammen
- Ohne Antragsformular läuft nichts
- Weitere Freibeträge, die deine Steuerlast mindern
- Ehrenamtliches Engagement lohnt sich
Kann das stimmen: Knapp 180 Euro mehr Netto am Monatsende, und das, obwohl es keine Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld gab? Schauen Arbeitnehmer*innen verwundert auf ihre Gehaltsabrechnung, müssen sie nicht gleich einen Rechenfehler fürchten. Das Plus können Steuerfreibeträge bringen, die bei ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) eingetragen sind. Aber wie funktioniert das?
Lohnsteuerfreibetrag: So setzt sich er sich zusammen
Der höhere Nettolohn ist alles andere als ein Geschenk vom Finanzamt. Mit Freibeträgen kannst du als Arbeitnehmer*in selbst dafür sorgen, dass du jeden Monat einigermaßen passend deine Lohnsteuer zahlst und dein*e Arbeitgeber*in nicht zu viel abzieht. Denn je höher Freibeträge sind, desto weniger ist vom Bruttolohn steuerpflichtig. Damit hast du als Beschäftigte*r gleich mehr Geld im Portmonee und musst nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten. Das ist der große Vorteil eines Lohnsteuerfreibetrags.
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Voraussetzung für den Abschlag bei der Steuer sind regelmäßige Ausgaben, die vom Finanzamt als steuerlich wirksam anerkannt sind. Konkret müssen diese in Summe mindestens 600 Euro über dem Werbungskostenpauschbetrag (2022: 1.200 Euro) liegen. Bei den Ausgaben zählen vier Punkte:
- Hohe Werbungskosten – beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung oder der Gewerkschaftsbeitrag
- Hohe Sonderausgaben – zum Beispiel Spenden, Ausbildungsausgaben, Kosten für die Kinderbetreuung (Kita-Gebühren), Unterhaltsleistungen an den oder die geschiedene*n oder dauernd getrennt lebende*n Ehe- oder Lebenspartner*in
- Hohe außergewöhnliche Belastungen – beispielsweise Krankheitskosten oder eine Heimunterbringung
- Negative Einkünfte – zum Beispiel aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung
Die Antragsgrenze gilt nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkskosten, Haushaltshilfen, Verlustvorträge, einen Verlust (beispielsweise aus Vermietung), den Behinderten-Pauschbetrag und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. Hier zählt jeder Euro für einen Freibetrag.
So weit, so einfach. Aber bei der Steuer gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Beim Punkt Werbungskosten gilt eine Besonderheit. Um einen Betrag angerechnet zu bekommen, musst du mit deinen Ausgaben die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 Euro überschreiten.