Steuerklassen in der Übersicht: So findest du deine Steuerklasse heraus
Autor: Michi Standl
Deutschland, Mittwoch, 29. Sept. 2021
Die Steuerklasse ist entscheidend dafür, wie viel Geld dir dein Arbeitgeber monatlich überweist. Ob du in der richtigen Lohnsteuerklasse bist, erfährst du in diesem Artikel.
- Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
- Welche Lohnsteuerklasse gilt für wen?
- Was gilt für Studierende?
- Wo kann ich mich beraten lassen?
- Wie können Ehepaare Steuern sparen?
Das deutsche Steuersystem gilt im Vergleich zu denen anderer Länder als relativ kompliziert. Während sich Unternehmer mit mehreren Steuerarten, wie Umsatzsteuer, Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer auseinandersetzen müssen, haben Arbeitnehmer die Lohnsteuer zu entrichten. Diese wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Dennoch solltest du dich mit den Lohnsteuerklassen befassen und dich versichern, ob du auch wirklich in der richtigen Lohnsteuerklasse bist.
Lohnsteuer: Welche Steuerklasse gilt für wen? Lohnsteuerklassen I & II
Laut Lohnsteuerberatungsverbund gibt es sechs Steuerklassen. Darunter fällt unter anderem die Lohnsteuerklasse I: Diese Steuerklasse haben alle Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und ledig sind oder verheiratet, aber getrenntlebend.
Video:
Auch wenn du verwitwet oder geschieden bist, gehörst du in diese Steuerklasse. Voraussetzung ist dabei, dass Zugehörigkeit zu den Lohnsteuerklassen III oder IV nicht erfüllt ist.
In die Lohnsteuerklasse II werden alle bei der Lohnsteuerklasse I bezeichneten Arbeitnehmer eingeordnet, wenn sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst. In dieser Steuerklasse wird zusätzlich zur Steuerklasse I der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende berücksichtigt. Lese-Empfehlung: Wie du die Rentensteuer ganz einfach berechnest, erfährst du in unserem Artikel.
Lohnsteuerklasse III
In die Lohnsteuerklasse III gehören alle Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und verheiratet, aber nicht dauernd getrennt leben.
Weitere Voraussetzungen sind, dass der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen eigenen Arbeitslohn bezieht oder dass der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider in die Steuerklasse V eingeteilt wird. Auch wenn du verwitwet bist und zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt hast, gehörst du in diese Steuerklasse. Diese gilt in diesem Fall für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist.