Steuerklasse I und IV: Worin sie sich unterscheiden
Autor: Christina Revenko
Deutschland, Mittwoch, 15. Mai 2024
Wer Steuern zahlen muss, sollte sich mit den passenden Steuerklassen auskennen. Häufig sucht man dabei nach den Unterschieden bei den Steuerklassen 1 und 4.
- Steuerklasse I - das solltest du wissen
- Steuerklasse IV - was es hier zu beachten gibt
- Vergleich der beiden Steuerklassen
Die Auswahl der passenden Steuerklasse ist ein wichtiger Teil der Einkommensbesteuerung. Insbesondere die Unterschiede zwischen den zumeist genutzten Steuerklassen I und IV sind für Arbeitnehmer von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer haben können.
Steuerklasse I - das solltest du wissen
Für alleinstehende Arbeitnehmer sowie für verheiratete Personen, deren Partner im Ausland lebt oder keine Steueridentifikationsnummer hat, gilt die Steuerklasse I.
Video:
Arbeitnehmer in Steuerklasse I haben keine Kinderfreibeträge oder andere steuerliche Vergünstigungen, die aufgrund ihres Familienstands oder vorhandener Kinder gewährt werden.
In Steuerklasse I erfolgt die Besteuerung auf Grundlage des individuellen Einkommens des Arbeitnehmers. Die Lohnsteuer wird ausschließlich anhand des Gehalts des Arbeitnehmers berechnet, ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners.
Steuerklasse IV - was es hier zu beachten gilt
Die Steuerklasse IV wird in der Regel von verheirateten Arbeitnehmern gewählt, bei denen beide Partner in Deutschland leben und arbeiten. Sie ermöglicht eine gemeinsame Veranlagung, wodurch das Einkommen beider Ehepartner gemeinsam besteuert wird.
Die Lohnsteuer wird unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens beider Ehepartner berechnet. Dies kann unter bestimmten Bedingungen zu einer günstigeren Besteuerung führen, insbesondere wenn ein Partner weniger verdient als der andere.