Steuerklasse ändern: Was ist für dich wirklich sinnvoll?

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Welche Steuerklasse ist für dich sinnvoll?
Altersarmut, Rente, Rentnerin, Geld
Bild: #42950461/Colourbox.de

Die Wahl der richtigen Steuerklasse entscheidet über dein monatliches Einkommen. Steuerzahlende können so von Freibeträgen profitieren. Mit Elster ist die Änderung der Steuerklasse inzwischen einfach und bequem.

Ist das Einkommen von Eheleuten oder Paaren einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sehr unterschiedlich, lohnt es sich, über den Wechsel der Steuerklasse nachzudenken. Eine andere Einsortierung kann steuerliche Vorteile bringen und mehr Geld in die Kasse bringen. Machst du das nicht, ist das Geld aber nicht verloren. Die jährliche Einkommenssteuererklärung sorgt am Ende des Tages für eine exakte Veranlagung und gleicht evtl. Benachteiligungen, die durch die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse entstanden sind, aus. Der Nachteil hierbei liegt aber auf der Hand: Du wartest sehr lange auf das Geld und es steht dir im laufenden Monat nicht zur Verfügung. Willst du das nicht, ist die Wahl der für die Lebensgemeinschaft günstigste Steuerklasse notwendig. Aber wie machst du das und was ist dabei zu bedenken?

Das Modell der sechs Steuerklassen

Das Steuersystem kennt sechs Klassen:

  • I für Alleinstehende: Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder
  • II für Alleinerziehende: Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern im eigenen Haushalt
  • III in Kombination mit V für Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaften: bei Alleinverdienenden oder Doppelverdienenden, bei dem der Partner auf Antrag die Steuerklasse V hat
  • IV in Kombination mit IV für Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaften mit gleichem Einkommen: für verheiratete Doppelverdienende
  • IV+Faktor und IV+Faktor für Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaft: als dritte mögliche Kombination
  • V für Partner, die diese Steuerklasse beantragt haben: in Kombination mit Steuerklasse III
  • VI für lohn­steuer­pflichtige Neben­jobs: teuerste Steuerklasse, keine Freibeträge

Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass die Steuerpflichtigen aus der Gruppe I und II nicht in die anderen Klassen wechseln können, außer der Status verändert sich. Die Frage zum Wechsel der Steuerklasse stellt sich also vor allem bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften.

Die Steuerklasse III in Kombination mit V ist dann am günstigsten, wenn eine Person Hauptverdiener*in (Steuerklasse III) und die andere Person Geringverdiener*in (Steuerklasse V) ist. Aus dieser Kombination ergibt sich Folgendes: Da es in der Steuerklasse V keinen Grundfreibetrag gibt, aktuell liegt er bei 10.908 Euro, ist dieser in doppelter Höhe der Steuerklasse III zuzurechnen. Damit wird das Gehalt des Geringverdieners stärker besteuert, als das des Partners, der in Klasse III ist.

Das Einkommen des Geringverdieners ist also deutlich kleiner. Aber: Weniger Steuern zahlen Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaften mit der Kombination nicht. Die Steuerschuld verteilt sich nur anders. Die Bundesregierung plant ein Gesetzespaket, um die Steuerklassen III und IV abzuschaffen, aber das ist Zukunftsmusik. 

Das Faktor-Verfahren für Partnerschaften

Das Steuerklassen-Modell IV und IV, also gleiche Klasse für beide Partner*innen, ist gedacht für Doppelverdienende. Die Nachteile der Kombination III und V fallen weg. Die Partner*innen zahlen jeweils nur so viele Steuern, wie es ihrem Einkommen entspricht. Das hat Auswirkungen: Dadurch bleibt bei unterschiedlich hohem Einkommen (z. B. Teilzeitjob) mehr Netto vom Brutto.

An diesem Punkt kommt die Variante IV+Faktor-Verfahren für beide Einkommensbezieher*innen ins Spiel. Das ist eine mögliche, ergänzende Berechnung zu den herkömmlichen Kombinationen der Lohnsteuerklassen IV/IV für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Vorteil dieses Verfahrens: Der Steuervorteil des Ehegattensplittings ist so auf beide Partner*innen verteilt, wie es ihren Anteilen am Gesamteinkommen entspricht. Um das Faktor-Verfahren zu nutzen, müssen beide Partner*innen die Steuerklasse IV+Faktor beantragen. Das Ergebnis musst du dem Arbeitgeber mitteilen, der das dann bei deiner zu zahlenden Steuerlast berücksichtigt. Dieses Verfahren ist alle zwei Jahre zu erneuern.

Um diese Variante umzusetzen, braucht das Finanzamt zusätzliche Angaben: voraussichtlicher Jahresbruttoarbeitslohn für beide Partner*innen, Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Bei Eheschließung oder Eintrag der Lebensgemeinschaft vergibt das Finanzamt die Steuerklassenkombination IV/IV automatisch. Wenn dir das nicht passt, musst du den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen. Der Wechsel in Steuerklasse IV/IV ist, anders als der Wechsel in III/V, von den Partnern einzeln zu beantragen.

Freibeträge mildern die monatliche Steuerlast

Nur verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften können Steuerklasse V auswählen. Diese Klasse fungiert dabei als eine Art Gegenstück zur Steuerklasse III und ist nur in Kombination mit dieser zu beantragen und zu nutzen. Dabei gilt, dass die Person mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse V wählt. Die Kombination aus Steuerklasse III und V sorgt dafür, dass das Einkommen in der Steuerklasse III geringer besteuert ist. 

Steuerklasse VI richtet sich an diejenigen Beschäftigten, die die Einnahmen aus ihrem Zweitjob versteuern müssen. Mit der Steuerklasse VI ist die größte Steuerbelastung verknüpft, da weder Kinderfreibetrag noch der Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Grundfreibetrag geltend zu machen sind. Vor Beginn des Nebenjobs mit Steuerklasse VI ist es sinnvoll, nachzurechnen, ob sich der Zweitjob finanziell überhaupt lohnt

In den Steuerklassen I bis V bekommst du Freibeträge, die bei der Steuerbelastung zu berücksichtigen sind. Die sind nicht überall gleich, sie setzen sich aus unterschiedlichen Beträgen zusammen:

  • Grundfreibetrag (10.908 Euro)
  • Werbungskostenpauschale (1.230 Euro)
  • Sonderausgabenpauschbetrag (entweder der Betrag für die Sonderausgaben aus dem Vorjahr oder 36 Euro für Singles und 72 Euro für Partnerschaften)
  • Vorsorgepauschale (abhängig vom Bruttoeinkommen, wird individuell errechnet)
  • Alleinerziehendenentlastung (4.260 Euro, für ein zweites Kind kommen noch 240 Euro hinzu)
  • Kinderfreibetrag (für beide Elternteile 6.024 Euro) und dem Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 Euro, beide Eltern zusammen 2.928 Euro)

In der Steuerklasse VI sind keine Freibeträge zu berücksichtigen.

Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Dafür musst du einen Antrag bei deinem zuständigen Finanzamt einreichen. Steuerpflichtige wenden sich in allen Fragen an die Info-Zentrale des Finanzamts, das für deine Einkommensteuerveranlagung zuständig ist, in der Regel das am Wohnsitz. Das entsprechende Formular heißt "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern". Die Steuerklasse lässt sich mit diesem Formblatt ändern. Das Formular kannst du bei allen Finanzämtern persönlich abholen. Als Download steht es aber auch im Internet.

Zusätzlich gibt es noch ein umfangreiches Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, das Beispielrechnungen enthält. Seit dem Jahreswechsel 2020 können Eheleute oder eingetragene Lebenspartner*innen mehrmals pro Jahr die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln. Bislang war das nur einmal pro Jahr möglich.

Vermutlich hast du schon einmal vom Steuerportal Elster gehört oder du benutzt es für deine Einkommenssteuererklärung. Seit Oktober 2021 ist es möglich, den Antrag auf Steuerklassenwechsel über Elster auszufüllen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Um das Portal zu nutzen, brauchst du eine Registrierung. Die Authentifizierung erhältst du im Anschluss an deine Registrierung auf der Internetseite. Der Registrierungsvorgang dauert bis zu zwei Wochen, weil du eine Zertifikatsdatei erhältst, die du mit der Post kommt. Mit dieser Datei und deinem Passwort ist es dann möglich, einen persönlichen Account anzulegen und mit Elster das Formular auszufüllen. 

Was ist das Online-Portal Elster und wie arbeitest du damit?

Mit dem Projekt "ELektronische STeuerERklärung – Elster" ist die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz des Internets möglich. Elster, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, bietet allen Arbeitnehmer*innen, Rentenbeziehenden, Pensionierten, Unternehmer*innen und Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen und Meldungen papierlos an das Finanzamt zu übermitteln. 

Wenn du mit deinen Zugangsdaten bei Elster eingeloggt bist, gib in der Suchmaske "Antrag auf Steuerklassenwechsel VZ 2023" ein. Unter >Formulare & Leistungen findest du den Antrag auf Steuerklassenwechsel. Wenn du den Befehl >weiter anklickst, öffnet sich das Formular. Wenn du bei Elster schon aktiv bist, kannst du deine persönlichen Angaben (>Mein Profil) übernehmen. Auch auf die Daten deines Partners >Aus einem anderen Profil kannst du zurückgreifen. Du brauchst in jedem Fall deine Steuer-Nummer und deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Beides findest du auf deinem Steuerbescheid. Achtung: Alle Bürger*innen haben eine Steuer-ID, auch dein Partner bzw. deine Partnerin

Danach gehst du zu den sieben >Teilseiten und prüfst die Angaben bei einer Profilübernahme bzw. trägst sie ein. Konkret geht es um diese Informationen:

  • Antragstellende Person
  • Ehegatte/Lebenspartner
  • Abweichender Absender des Antrags
  • Steuerklassenwechsel
  • Angaben zum Faktor-Verfahren
  • Mitwirkung bei der Anfertigung des Antrags
  • Anhänge

Das solltest du bei einem Wechsel berücksichtigen

Der Steuerklassenwechsel wird zum ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats, spätestens jedoch bis zum 30. November des laufenden Jahres berücksichtigt. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel wird nur vom Finanzamt bearbeitet, wenn ihn beide Ehegatten/Lebenspartner*innen unterschrieben haben. Abweichend hiervon reicht die Unterschrift eines Ehegatten/Lebenspartners aus, wenn der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV beantragt wird. Die Folge ist, dass beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht sind. 

Du kannst den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner aber auch komplett online über das Online-Portal Elster abwickeln. Leider kommt es nicht selten vor, dass die Buchhaltung deines Betriebs die Änderung der Steuerklasse übersieht. Deshalb ist es ratsam, dies zu kontrollieren und die Mitarbeitenden in der Gehaltsbuchhaltung auf die Änderung deiner Steuerklasse hinzuweisen.

Unser Tipp: Ob sich der Wechsel der Steuerklasse wirklich lohnt, kannst du mithilfe des Rechners des Finanzministeriums ("Berechnung der Lohn­steuer" und "Faktor-Verfahren") herausfinden. 

Fazit

Die Wahl der richtigen Steuerklasse entscheidet mit darüber, wie hoch dein Einkommen ist, das dir monatlich zur Verfügung steht. Selbst wenn du über deine Jahres-Einkommenssteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückbekommst, ist damit ein beträchtlicher Zeitverzug verbunden. Deshalb ist es für dich sinnvoll, die richtige Steuerklasse zu wählen. Dank Elster ist eine Umsortierung beim Finanzamt relativ einfach.

Hast du dir auch schon einmal die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, auf der Straße gefundenes Geld einfach zu behalten? Die Antwort liest du hier. Übrigens ist es nicht verboten, Bargeld zu Hause zu horten - es birgt aber Risiken. Auch deshalb haben wird ungewöhnliche Geld-Verstecke gesammelt: So kannst du Bargeld zu Hause vor Dieben sichern.