Steuererklärung korrigieren: Diese Möglichkeiten gibt es
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 13. Oktober 2026
Fehler in der Steuererklärung passieren häufig. Welche Wege zur Korrektur bestehen und was dabei beachtet werden sollte, zeigt dieser Überblick.
Die Einkommensteuererklärung ist eingereicht. Doch was passiert, wenn sich Irrtümer eingeschlichen haben, die selbst verursacht wurden? Lassen sich fehlerhafte Angaben nachträglich noch berichtigen? Die erfreuliche Nachricht: Es bestehen verschiedene Wege, um Angaben in der Steuererklärung zu korrigieren. Zusätzlich gibt es Tipps, wie Fehler vermieden werden können und worauf bei einer Korrektur besonders zu achten ist.
So kann etwa ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt oder ein Änderungsantrag gestellt werden. Während ein Einspruch grundsätzlich umfassender ist, beschränkt sich der Änderungsantrag auf konkrete, zu berichtigende Sachverhalte. Oft stellt sich auch die Frage, ob Fehler, die zu einem steuerlichen Nachteil für den Steuerpflichtigen führen, nachträglich gemeldet werden sollten. Wie man in diesen Fällen vorgehen kann und was dabei zu beachten ist, erklärt inFranken.de.
Korrektur der Steuererklärung: Mögliche Wege im Überblick
Die eigenen, vergessenen oder fehlerhaften Angaben lassen sich in der Steuererklärung auch nachträglich noch korrigieren. Egal, ob es sich um einen Zahlendreher, eine vergessene Rechnung oder einen Rechenfehler handelt. Aber es gilt immer der Grundsatz: keine Korrektur ohne Grund. Auch wenn viele Steuerpflichtige sich vom Steuerrecht ungerecht behandelt fühlen, ist dies kein Angriffspunkt gegen den Steuerbescheid.
Werden Fehler sofort bemerkt, und zwar direkt nach dem Absenden der Steuererklärung, ist die Korrekturmeldung am einfachsten. Eine E-Mail oder ein Anruf beim Finanzamt genügt. Ist bereits bekannt, wer zuständig ist (etwa aus dem letzten Steuerbescheid)), kann der Sachbearbeitende direkt kontaktiert werden – andernfalls bietet sich die Zentrale an.
Wichtig zu wissen: Die Zahl der deutschen Bankkunden, die ein Konto im Ausland führen, steigt kontinuierlich. Durch neue gesetzliche Vorgaben gelangt das Finanzamt jedes Jahr an Daten aus mehr als 100 Ländern – zum Abgleich der Steuererklärung. Dabei gilt der 30. September als entscheidender Stichtag für die Meldung von Auslandskonten.
Nach der Meldung: Neueinreichung, Änderungsantrag oder Einspruch
Nach einer Nachricht des Finanzamts steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um den Fehler zu korrigieren. Innerhalb der Frist kann gewählt werden, ob die komplette Steuererklärung neu eingereicht oder nur ein Änderungsantrag gestellt wird.
Ein kurzes Schreiben genügt, in dem die falschen Angaben benannt werden, die berichtigt werden sollen. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt wird der zuständige Sachbearbeiter die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel aussetzen und eine Frist für die Nachbesserung setzen.