Digitaler Steuerbescheid ab 2027: Papier nur auf Antrag
Autor: Daniela Laitinen
Bayern, Dienstag, 20. Oktober 2026
Ab Januar 2027 ändert sich für viele Steuerzahler ein vertrauter Ablauf: Der Steuerbescheid landet künftig häufig nicht mehr im Briefkasten, sondern digital im Elster-Konto. Das kann unangenehme Folgen haben. Denn die Einspruchsfrist beginnt auch dann zu laufen, wenn Betroffene ihren Bescheid noch gar nicht gelesen haben. Wer weiterhin Post vom Finanzamt erhalten möchte, muss selbst aktiv werden.
Ab 2027 zählt beim digitalen Steuerbescheid nicht nur der Empfangsort: Auch der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend für die Einspruchsfrist. Wer sein Elster-Postfach nicht regelmäßig kontrolliert, riskiert, wichtige Fristen zu verpassen. Für viele Steuerzahler ändert sich ab 2027, wie sie ihren Steuerbescheid erhalten. Statt im Briefkasten landet das Schreiben des Finanzamts künftig häufig digital im Elster-Konto. Wer weiterhin einen Bescheid auf Papier möchte, muss die postalische Zustellung ausdrücklich wählen.
Die Finanzverwaltung stellt die Zustellung von Steuerbescheiden zum Freitag, dem ersten Januar 2027, um. Wer über ein aktives Elster-Konto verfügt, soll Bescheide und weitere Schreiben des Finanzamts künftig grundsätzlich elektronisch erhalten.
Steuerbescheid ab 2027: Für wen der Brief vom Finanzamt wegfällt
Damit ändert sich das bisherige Verfahren. Bislang mussten Steuerpflichtige der elektronischen Bekanntgabe zustimmen. Künftig wird sie bei einem aktiven Elster-Konto zum Regelfall. Ein zusätzlicher Steuerbescheid per Brief kommt dann nicht mehr.
Auf Papier müssen Steuerzahler dennoch nicht vollständig verzichten. Wer seinen Steuerbescheid weiterhin im Briefkasten haben möchte, kann bei Elster die dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen.
Die entsprechende Möglichkeit findet sich unter "Formulare und Leistungen" bei den Einstellungen zur elektronischen Bekanntgabe. Wer kein aktives Elster-Konto besitzt, erhält seine Bescheide weiterhin auf dem Postweg.
Einspruchsfrist beachten: Warum ein ungelesener Steuerbescheid teuer werden kann
Besonders aufmerksam sollten Steuerzahler künftig bei ihren E-Mails sein. Der Steuerbescheid selbst wird zwar nicht per E-Mail verschickt. Eine Nachricht informiert jedoch darüber, dass das Dokument elektronisch zum Abruf bereitsteht.
Das ist auch wegen möglicher Fristen wichtig: Ein digitaler Steuerbescheid gilt grundsätzlich am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben. Ab der Bekanntgabe beginnt die einmonatige Einspruchsfrist – auch wenn der Steuerpflichtige den Bescheid noch nicht geöffnet hat.