Digitaler Steuerbescheid ab 2027: Papier nur auf Antrag
Autor: Daniela Laitinen
Bayern, Mittwoch, 07. Oktober 2026
Beim Steuerbescheid ändert sich ab 2027 eine wichtige Regel: Wer ein aktives Elster-Konto hat, erhält Schreiben vom Finanzamt künftig grundsätzlich digital statt per Post. Das kann auch Folgen für die Einspruchsfrist haben – selbst dann, wenn der Steuerbescheid noch gar nicht geöffnet wurde.
Beim digitalen Steuerbescheid zählt nicht nur, wo das Schreiben ankommt: Auch der Zeitpunkt der Bekanntgabe ist für die Einspruchsfrist entscheidend. Wer sein Elster-Postfach nicht regelmäßig prüft, kann wichtige Fristen übersehen.
Für viele Steuerzahler ändert sich ab 2027, wie sie ihren Steuerbescheid erhalten. Statt im Briefkasten landet das Schreiben des Finanzamts künftig häufig digital im Elster-Konto. Wer weiterhin einen Bescheid auf Papier möchte, muss die postalische Zustellung ausdrücklich wählen.
Die Finanzverwaltung stellt die Zustellung von Steuerbescheiden zum Freitag, dem ersten Januar 2027, um. Wer über ein aktives Elster-Konto verfügt, soll Bescheide und weitere Schreiben des Finanzamts künftig grundsätzlich elektronisch erhalten.
Papier-Steuerbescheid weiterhin möglich – das müssen Sie dafür tun
Damit ändert sich das bisherige Verfahren. Bislang mussten Steuerpflichtige der elektronischen Bekanntgabe zustimmen. Künftig wird sie bei einem aktiven Elster-Konto zum Regelfall. Ein zusätzlicher Steuerbescheid per Brief kommt dann nicht mehr.
Auf Papier müssen Steuerzahler dennoch nicht vollständig verzichten. Wer seinen Steuerbescheid weiterhin im Briefkasten haben möchte, kann bei Elster die dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen.
Die entsprechende Möglichkeit findet sich unter "Formulare und Leistungen" bei den Einstellungen zur elektronischen Bekanntgabe. Wer kein aktives Elster-Konto besitzt, erhält seine Bescheide weiterhin auf dem Postweg.
Digitale Zustellung kann bei Einspruchsfrist wichtig werden
Besonders aufmerksam sollten Steuerzahler künftig bei ihren E-Mails sein. Der Steuerbescheid selbst wird zwar nicht per E-Mail verschickt. Eine Nachricht informiert jedoch darüber, dass das Dokument elektronisch zum Abruf bereitsteht.