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Steueränderungen 2024: Mehr Netto, höhere Verpflegungspauschale und neue Freigrenzen


Autor: Antonia Kriegsmann

Deutschland, Freitag, 19. Januar 2024

Bei den Steuern wird sich 2024 einiges für dich ändern. Verpflegungspauschale, Netto-Beträge und der Spitzensteuersatz werden neu geregelt. Wir haben einen Überblick.
Im Jahr 2024 ändert sich wieder einiges bei den Steuern. Insbesondere Angestellte und Vermieter könnten sparen. Wir haben einen Überblick.


Mit dem Wachstums­chancengesetz bringt die Bundes­regierung zahlreiche Maßnahmen auf den Weg, die den Stand­ort Deutsch­land aufpäppeln sollen. Auch entsprechende Steuervereinfachungen sind vorgesehen, ebenso wie Maßnahmen für mehr Steuerfairness in Deutschland.

Aber nicht nur im Bereich Steuern gibt es viele Änderungen, auch bei Mini-Job, Bürgergeld oder Mindestlohn. Was es konkret bei der Steuer an Neuregelungen gibt, erfährst du im Folgenden.

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Änderung beim Grundfreibetrag, Soli, Spitzensteuersatz

Bei manchen Steuerentlastungen muss niemand tätig werden. So profitieren alle vom höheren Grundfreibetrag. Für Jahres­einkommen von insgesamt bis zu 11.604 Euro fällt 2024 keine Steuer an. Das sind 696 Euro mehr als die 10.908 Euro bisher. Bei Verheirateten und einge­tragenen Lebens­part­nern bleibt das Doppelte, also 23.208 Euro, von Steuern verschont. Der Grund­frei­betrag soll ein Einkommen in Höhe des Existenz­minimums sichern.

Eine weitere Neuerung: Allein­stehenden, die im Jahr 2024 weniger als 68.413 Euro versteuern müssen, werden vom Solidaritäts­zuschlag befreit. Bei zusammen­ver­anlagten Eheleuten und Lebens­part­nern liegt die Soli-Grenze bei 136.824 Euro.

Der Spitzensteuersatz greift ab nächstem Jahr erst ab einem höheren Einkommen. Wird der Grundfreibetrag überschritten, setzt der Einkommensteuersatz bei 14 Prozent ein und steigt dann stetig an. Diese Anpassung erfolgt nun langsamer als im Vorjahr, da der Gesetzgeber den Steuertarif erneut an die Inflationsrate angepasst hat. Der Spitzensteuersatz greift beispielsweise erst ab einem Jahres­einkommen von 66.761 Euro statt wie zuvor ab 62.810 Euro. Diese Maßnahme verhindert eine schleichende Steuererhöhung. Ohne solch eine Anpassung würden Gehaltserhöhungen durch die Inflation komplett aufgefressen werden und dennoch zu einer höheren Besteuerung führen. Durch die sogenannte kalte Progression bliebe trotz eines Plus auf dem Lohnzettel letztendlich weniger in der Tasche.

Steueränderungen führen zu mehr Netto

Alle diese Maßnahmen: Der höhere Grundfreibetrag, der an die Inflation angepasste Steuertarif und die Befreiung vom Soli führen dazu, dass viele Personen im neuen Jahr mehr netto vom Brutto übrig haben. Stiftung Warentest rechnet vor, dass Singles bei 30.000 Euro Einkommen beispielsweise 254 Euro weniger Steuern als im Vorjahr zahlen. Bei einem jährlichen Einkommen von 80.000 Euro sind es 775 Euro. Ehepaare, die zusammen 120.000 Euro verdient haben und sich gemeinsam veranlagen lassen, sparen sogar 1.124 Euro.

Eine weitere finanzielle Erleichterung ist der gestiegene Kinderfreibetrag für Eltern. Dieser steigt je Elternteil von 3.012 Euro auf 3.192 Euro. Für beide gemein­sam bleiben so 6.384 Euro vom Einkommen steuerfrei. Zusammen mit dem Frei­betrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungs­bedarf in Höhe von unver­ändert 2.928 Euro erreichen Familien ein Spar­potenzial in Höhe von 9.312 Euro oder 4.656 Euro je Eltern­teil, wie Stiftung Warentest vorrechnet.

Im Jahr 2024 lassen sich zudem Werbungskosten schneller abschreiben. Schreibtisch, Bürostuhl & Co., die beruflich genutzt werden, können, wenn sie maximal 1.000 Euro netto gekostet haben, in voller Höhe im Jahr der Anschaffung in der Steuererklärung angegeben werden. Bisher lag die Grenze hier bei 800 Euro netto. Auch beruflich genutzte Hardware und Software wie PCs und Laptops lassen sich von der Steuer absetzen. Wenn die Arbeits­mittel nicht zur begüns­tigten Technik gehören oder sie teurer als 1.000 Euro netto sind, können Angestellte den Kauf­preis über die jeweilige Nutzungs­dauer verteilt absetzen.

Höhere Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeiten

Erhöhte Pauschalen für die Verpflegung bekommen Personen, die im Jahr 2024 beruflich verreisen. Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von zu Hause gibt es: 

  • pauschal 16 Euro pro Tag oder
  • 32 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit oder
  • 16 Euro für den An- und Abreisetag.

Beschäftigte können diese Pauschalen bis zu drei Monate geltend machen. Außerdem dürfen sie eigene Ausgaben für Übernachtungen und Fahrten in der Steuer angeben. Bei Autofahrten können 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder die realen Kosten abgerechnet werden. Wer mit der Bahn fährt, kann den Ticketpreis angeben.

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Steuerrabatt für Abfindungen vom Finanzamt

Wenn einem Angestellten gekündigt wird, erhält dieser unter Umständen eine Abfindung mit einem Steuerbonus. Diesen gewährt ab 2024 jedoch nur noch das Finanzamt. Wenn Beschäftigte die Abfindung erhalten, liegt ihr Einkommen im Jahr der Auszahlung höher und die Steuer steigt. Die Fünftelregelung soll helfen, diesen Nachteil auszugleichen. Bei dieser wird ein niedrigerer Steuersatz auf die Abfindung angewandt. Bislang hat der Arbeitgeber eine ermäßigte Lohnsteuer berechnet. Um Firmen zu entlasten, übernehmen das nun die Finanzämter. Die Angestellten müssen jetzt erst ihre Steuererklärung abschicken, um den Steuerrabatt zu bekommen.

Eine weitere finanzielle Erleichterung: Gewinne, die aus privaten Verkäufen erzielt worden sind, bleiben künftig steuerfrei. Voraussetzung ist hier, dass der im Kalenderjahr erzielte Gewinn weniger als 1.000 Euro beträgt. Bislang lag die Grenze bei 600 Euro. Von dieser neuen Freigrenze profitieren Personen, welche privat mit Wertgegenständen wie Gold, Schmuck oder Antiquitäten handeln. Wer Gegenstände dieser Art innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft, muss diesen Gewinn versteuern. 

Auch bezüglich der Rente gibt es im Jahr 2024 Änderungen  – die Renten werden in Zukunft nämlich nachgelagert besteuert. Dazu braucht es einen Wechsel des Systems, um eine doppelte Besteuerung der Renten zu verhindern. 

Neue Freigrenze für Vermietung 

Für Vermieter gibt es auch gute Neuigkeiten: Für geringe Mieteinnahmen bis 1.000 Euro jährlich gibt es eine Steuerfreigrenze. Beiträge bis zu dieser Höhe müssen dem Finanzamt nicht mehr mitgeteilt werden. Wenn die Kosten höher sind als das, was sie eingenommen haben, können Vermieter dies freiwillig abrechnen.

Außerdem soll der Haus- und Wohnungsbau durch eine neue Abschreibungsmöglichkeit angekurbelt werden. Durch die neue degressive Abschreibungsmethode lassen sich jährlich sechs Prozent als Absetzung für Abnutzung ansetzen. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) gilt für alle Gebäude, die in den kommenden Jahren gebaut werden.

Auch bei Firmenwagen gibt es im Jahr 2024 steuerliche Änderungen. Wenn Angestellte mit dem Dienstwagen privat fahren, entstehen ihnen kaum Kosten und sie haben damit einen geldwerten Vorteil gegenüber Personen ohne Dienstwagen. Daher müssen sie diesen geldwerten Vorteil versteuern. Wer mit einem Verbrenner unterwegs ist, für den erhöht sich das monatliche Gehalt pauschal um 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Wer jedoch einen emissionsfreien Dienstwagen benutzt, dem schlägt die Firma nur 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises auf. Diesen Vorteil gibt es für E-Autos bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis, die ab 2024 gekauft werden. 

Übrigens: Bei Führerschein, Vorschriften und E-Autos ändert sich noch mehr in 2024