Steuern sparen: Nicht nur Kirchensteuer als zur Sonderausgabe möglich
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 17. März 2025
Sonderausgaben in der Steuererklärung bieten häufig unterschätzte Sparmöglichkeiten.
Die Steuererklärung bleibt für viele ein lästiges Thema. Oft kostet es einfach Zeit und Nerven, bis man alle wichtigen Zahlen und Daten zusammengetragen hat. Doch es kann sich lohnen bei der Steuer genau hinzuschauen.
Nicht alle privaten Ausgaben müssen am Ende auch komplett selbst getragen werden. In bestimmten Fällen übernimmt der Staat einen Teil – wenn man weiß, was alles unter die sogenannten Sonderausgaben fällt.
Steuer: Was sind alles Sonderausgaben?
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) definiert diese Sonderausgaben, als "in der Regel private Ausgaben, die man von seinem Einkommen abziehen darf, um Steuern zu sparen". Man unterscheidet dabei in zwei Gruppen: Die Vorsorgeaufwendungen und die "anderen" Sonderausgaben. Geregelt werden sie gesetzlich über den Paragrafen 10 bis 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Vorsorgeaufwendungen sind demnach:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge für die Altersvorsorge (normale Rente, als auch private Rentenversicherung wie die Riester-Rente)
- Beiträge zu weiteren Versicherungen (zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung)
Zu "anderen" Sonderausgaben gehören:
- gezahlte Kirchensteuer
- Unterhalt an den/die geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten/Ehegattin
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
- Kosten für die erste Ausbildung
- Schulgeld (zum Beispiel für eine Privatschule)
Oft vergessene Sonderausgabe: Die Kirchensteuer
Besonders die Kirchensteuer wird häufig vergessen, wenn es darum geht sich etwas bei der Steuererklärung zurückzuholen. Mehrere hundert Euro können dabei aber pro Jahr möglich sein.