Große Steuerreform noch 2024? Das soll sich für Steuerzahler ändern
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Samstag, 07. Sept. 2024
Geht es nach der Ampelkoalition, dann gibt es durch die Steuerreform schon dieses Jahr Entlastungen für Steuerzahler. Hier die wichtigsten Informationen, womit du rechnen kannst.
Die Ampel-Regierung hat milliardenschwere Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler per Beschluss im Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Es geht zum Beispiel darum, die Folgen der Inflation für die Arbeitnehmer abzumildern. Das Stichwort dazu ist "kalte Progression".
Auch Familien sollen profitieren. Mittelfristig geht es um eine Bereinigung bei den sechs Steuerklassen. Im Moment handelt es sich um Vorschläge der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat können noch einiges ummodeln.
Der Grundfreibetrag erhöht sich
Besonders kreativ ist Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bei der Namensfindung seiner Gesetzesentwürfe – seine neuste Kreation: Steuerfortentwicklungsgesetz. Konkret geht es um Änderungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kindersofortzuschlag bei Sozialhilfeempfängern und den langfristig geplanten Wegfall von zwei Steuerklassen (3 und 5).
Zum ersten Punkt: Anhebung des Grundfreibetrags. Der Staat lässt bei der Steuer eine bestimmte Summe des Einkommens außen vor, die Menschen zwingend zum Leben brauchen (Existenzminimum). Dieser Betrag trägt den Namen Grundfreibetrag. Die Einkommensteuer entfällt komplett bis zu dieser Höhe. Alle Steuerzahlenden erhalten ihn, egal wie hoch ihr Jahreseinkommen ist. Wegen der Inflation ist der Freibetrag immer wieder anzupassen.
Nach Lindners Plänen soll sich noch in diesem Jahr der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöhen. Die Steuerzahler werden dadurch, so die Angaben aus dem Finanzministerium, um zwei Milliarden Euro entlastet. Für Ehepaare und Lebenspartnerschaften gilt übrigens der doppelte Grundfreibetrag.
Der "kalten Progression" begegnen
Doch damit nicht genug: Die Pläne des Finanzministers sehen ebenfalls Änderungen für die Jahre 2025 und 2026 vor. Ab Januar 2025 soll der Grundfreibetrag um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Für 2026 ist eine weitere Anhebung um 252 Euro auf dann 12.336 Euro geplant.
Außerdem verschieben sich die Tarife der Einkommensteuer – das bedeutet, dass die jeweiligen Steuersätze erst bei einem etwas höherem Einkommen als bislang greifen. Gegenüber dem geltenden Recht bedeutet das eine Steuerentlastung um acht Milliarden Euro, ließ das Finanzministerium verlauten.