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Steuer-ID finden: Hier steht sie – so fordern Sie sie erneut an


Autor: Christoph Eberle

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Die Steuer-ID ist für viele Behördenvorgänge unerlässlich. Wir erklären, wo sie zu finden ist und wie sie erneut beantragt werden kann.
Bei einer verlorenen Steuer-ID hilft zunächst ein Blick in die Steuerbescheide oder die jährliche Lohnsteuerbescheinigung. Muss die Steueridentifikationsnummer erneut angefordert werden, erfolgt die Mitteilung ausschließlich per Post.


Die Steuer-ID wird nicht nur für die Steuererklärung gebraucht: Auch wer keine Steuererklärung abgibt, muss seine Steueridentifikationsnummer gelegentlich nachweisen. Das gilt zum Beispiel bei einem Krankenkassenwechsel für das Bonusprogramm oder bei einem Umzug, wenn der Vermieter die Nummer für das Mietkautionskonto benötigt.

Finden lässt sich die Steueridentifikationsnummer auf mehreren Dokumenten – meist steht sie auf dem Steuerbescheid. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, sie herauszufinden. Im Notfall lässt sich die Mitteilung der Nummer unkompliziert erneut beantragen.

Steuer-ID finden: Diese Dokumente enthalten die Nummer

  • Auf dem Einkommensteuerbescheid: Wer schon mal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, sollte deshalb die vergangenen Steuerbescheide durchsuchen.
  • Auf der Lohnsteuerbescheinigung: Auch auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung ist die Steueridentifikationsnummer normalerweise aufgeführt. Arbeitnehmer finden das Dokument in ihren Unterlagen vom Arbeitgeber oder im digitalen Personal- beziehungsweise Lohnabrechnungsportal.
  • Im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern: Die Steuer-ID wird automatisch vergeben. Das ursprüngliche Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern sollten Steuerpflichtige deshalb möglichst aufbewahren.

Steuer-ID und Steuernummer: Die Unterschiede im Überblick

Zur eindeutigen Identifikation einer steuerpflichtigen Person dient die Steuer-ID. Sie wird automatisch vergeben, bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich laut BayernPortal auch bei einem Umzug oder einer Heirat nicht.

Vom zuständigen Finanzamt vergeben wird hingegen die Steuernummer. Sie kann sich beispielsweise ändern, wenn sich die steuerlichen Verhältnisse oder die Zuständigkeit ändern.

Steuer-ID erhalten: Automatische Vergabe nach Geburt oder Anmeldung

Automatisch eine Steuer-ID erhalten jedes neugeborene Kind sowie Personen, die sich erstmals in Deutschland anmelden. Sie wird per Post an die Meldeanschrift geschickt.

Bleibt die Mitteilung innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder der erstmaligen Anmeldung in Deutschland aus, kann laut BayernPortal die erneute Mitteilung online beantragt werden. 

Steuer-ID anfordern: Keine Auskunft per Telefon oder E-Mail

Eine Auskunft per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. "Aus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID nicht telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt", heißt es beim Bundesministerium der Finanzen. Die Steuer-ID wird ausschließlich per Post an die aktuelle Meldeanschrift geschickt.

Steuer-ID verloren: Erneute Mitteilung kostenlos online beantragen

Ist die Steuer-ID nicht mehr auffindbar, kann die erneute Mitteilung online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Das BayernPortal verweist dafür auf ein Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern. Dort werden die erforderlichen persönlichen Daten abgefragt.

Schritt für Schritt führt das Formular durch den Antrag. Für die erneute Mitteilung müssen laut BayernPortal keine Unterlagen eingereicht werden. Für die korrekte Schreibweise der Daten sollte man aber sein Ausweisdokument bereithalten. Der Antrag ist kostenlos.

Aufbau der Steuer-ID: Elf Ziffern ohne persönliche Angaben

Aus elf Ziffern besteht die Steueridentifikationsnummer, wie das Bundeszentralamt für Steuern erklärt. Wer die Steuer-ID in seinen Unterlagen sucht, kann sich deshalb an dieser elfstelligen Zahlenfolge orientieren.

Persönliche Angaben lassen sich aus der Zahlenfolge selbst nicht ablesen. Die Nummer enthält laut Bundeszentralamt für Steuern keine Informationen über die betreffende Person. Aus ihren Ziffern lassen sich somit beispielsweise weder das Geburtsdatum noch der Wohnort ableiten.

Steuer-ID erneut anfordern: Bearbeitungsdauer und Postversand

Laut Bundeszentralamt für Steuern gilt – Stand 15. September 2026: "Auf Grund der hohen Anzahl von Anfragen kann die Bearbeitungsdauer aktuell vier Wochen betragen". Die Bearbeitungsdauer kann sich bei Fällen mit Rückfragen verlängern.