Steuer 2021/22: Warum du deinem Steuerbescheid widersprechen solltest - Erfolgsrate bei 66 Prozent
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 20. Oktober 2022
Es ist sinnvoll, dass du deinen Steuerbescheid genau prüfst. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
- Schritt eins: die genaue Prüfung der Daten
- Schritt zwei: der Einspruch beim Finanzamt
- Schritt drei: Schritt drei: die Entscheidung
- Schritt vier: die Klage beim Finanzgericht
- Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt - auch bei Promis
Und so geht's: In vier Schritten den Steuerbescheid prüfen, widersprechen und notfalls klagen. Einsprüche sind kostenlos und oft erfolgreich, wie die offizielle Statistik des Finanzministeriums zeigt.
Kommunikation mit dem Finanzamt zahlt sich aus
Die Steuermoral ist in Deutschland zwar mäßig, aber so schlecht dann doch wieder nicht. Trotzdem klappt nicht immer alles, zwischen Finanzamt und Steuerzahlenden. Es gibt viele Einsprüche, Nachfragen und Diskussionen mit den Personen im Finanzamt. So ganz ohne Widerspruch zahlen die Deutschen nicht. Das zeigt die Einspruchsstatistik 2020 des Bundesfinanzministeriums. Danach ergibt sich folgendes Bild: 3.336.237 Einsprüche sind im Jahr 2020 bei den Finanzämtern eingegangen. Bei 44 Millionen Steuererklärungen sind das 7,5 Prozent. Und das ist die gute Nachricht: In zwei von drei Fällen (66 Prozent) ist der Einspruch erfolgreich.
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Die hohe Erfolgsquote bei den Einsprüchen zeigt einerseits, dass es sich durchaus lohnt, gegen den Steuerbescheid mit einem berechtigten Einspruch vorzugehen. Anderseits sind in der Statistik alle "Einspruchserfolge" berücksichtigt. Viele entstehen dadurch, dass mit dem Einspruch die steuerzahlende Person eigene Fehler korrigiert. Beispielsweise durch eine Nacherklärung zu den vergessenen absetzbaren Kosten. Deshalb werden knapp 20 Prozent der Einsprüche zurückgenommen.
Hinter der Erfolgszahl von 66 Prozent verbergen sich viele Debatten zwischen Finanzamt und Steuerzahler*in. Zwischenfazit: In 2020 waren streitige Punkte und offene Fragen zum überwiegenden Teil im Einspruchsverfahren zu klären, was sich im hohen Teil der Abhilfen und Zurücknahmen widerspiegelt. Nur in rund 13,3 Prozent der Einsprüche bedurfte es einer Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt.
Die Steuererklärung bedeutet für viel Stress
Bereits mit Erstellung der Steuererklärung beginnt für viele Menschen eine stressige und zuweilen unsichere Phase. Schließlich will man bloß nichts falsch machen. Am Ende landet aber bei allen, die eine Erklärung abgegeben haben, der Steuerbescheid im echten oder virtuellen Briefkasten. Und der sieht dann oftmals ganz anders aus, als du es nach deinen Berechnungen erwartet hast. In diesem Fall gilt es genau hinzuschauen.
Du musst dem Finanzamt Fehler, Unklarheiten und Ungereimtheiten im Detail nachweisen - das ist nicht ohne. Generelle oder vage Hinweise helfen da nicht. Bleibst du dabei, dass es Fehler oder eine strittige Entscheidung gibt, dann solltest du das dem Finanzamt anzeigen. Zunächst kann das in Form einer Nachfrage geschehen. Rechtlich eindeutig ist allerdings nur der Einspruch gemäß §§ 347 bis 368 Abgabenordnung (AO).