Kinderzuschlag und Wohngeld werden oft nicht abgerufen
Auch außerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es Leistungen, die Familien mit niedrigem Einkommen entlasten können. Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen bestreiten können, deren Geld aber für die gesamte Familie nicht ausreicht. Je nach Einkommen und Vermögen können bis zu 292 Euro pro Kind und Monat gezahlt werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verzichten allerdings bis zu 70 Prozent der Berechtigten auf diese Unterstützung.
Der Kinderzuschlag kann zudem weitere Ansprüche eröffnen. Wer die Leistung erhält, kann unter anderem Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Auch bei den Betreuungskosten kann eine finanzielle Entlastung möglich sein. Ähnlich verhält es sich beim Wohngeld: Der staatliche Zuschuss soll Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten unterstützen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten ab.
Für Alleinerziehende kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Unterhaltsvorschuss hinzu. Er richtet sich an Elternteile, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das Kind erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und liegt zwischen 230 und 394 Euro im Monat. Auch hier ist der entscheidende Schritt allerdings der Antrag – eine Leistung wird nicht automatisch ausgezahlt, nur weil grundsätzlich ein Anspruch bestehen könnte.
Auch bei Betreuungskosten bleibt Geld liegen
Nicht nur Sozialleistungen werden häufig nicht ausgeschöpft. Auch über das Steuerrecht können Familien bestimmte Kosten geltend machen. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für die Betreuung von Kindern in Kitas, Krippen, bei Tagesmüttern oder im Hort. Nach dem Statistischen Bundesamt können 80 Prozent der Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind im Haushalt der Eltern lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Außerdem müssen die Kosten nachgewiesen und grundsätzlich unbar bezahlt werden. Nicht sämtliche Ausgaben rund um die Betreuung sind absetzbar: Kosten für Essen oder andere nicht unmittelbar mit der Betreuung verbundene Leistungen müssen herausgerechnet werden. Auch Betreuungsleistungen durch Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Alleinerziehende können darüber hinaus vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind zum Haushalt gehört und keine weitere volljährige Person dort lebt. Bei einem Wechselmodell kann der Freibetrag ebenfalls eine Rolle spielen. Er kann allerdings nur einmal berücksichtigt werden, sodass die Eltern klären müssen, wem er zugerechnet wird.
Arbeitgeber können Familien zusätzlich entlasten
Neben staatlichen Leistungen können auch Arbeitgeber zur finanziellen Entlastung von Familien beitragen. Gesetzlich geregelt sind unter anderem Elternzeit und Mutterschutz sowie bestimmte Freistellungsansprüche. Darüber hinaus können Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber individuelle Zusatzleistungen vereinbaren.
Dazu können beispielsweise Zuschüsse zu den Kosten der Kinderbetreuung gehören. Unternehmen können bestimmte Aufwendungen für Kita oder Tagesbetreuung unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Für Beschäftigte kann eine solche Leistung deshalb finanziell interessanter sein als eine klassische Gehaltserhöhung.
Auch andere Vereinbarungen können den Familienalltag erleichtern. Flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen können Eltern dabei helfen, Beruf und Betreuung besser miteinander zu verbinden. Je nach Arbeitgeber kommen zudem Zuschüsse für bestimmte Anschaffungen infrage. Einen automatischen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Günstiger unterwegs mit Kindern
Auch bei Mobilität und Freizeit können Familien Geld sparen. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung einer mindestens 15 Jahre alten Person kostenlos. Für Kinder unter sechs Jahren ist keine Fahrkarte erforderlich. Allein reisende Kinder zwischen sechs und 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent.
Weitere Vergünstigungen gibt es je nach Anbieter in Zoos, Schwimmbädern und Museen. Gerade öffentliche Museen bieten Kindern häufig kostenlosen Eintritt oder spezielle Programme an. Welche Regelungen gelten, unterscheidet sich allerdings von Ort zu Ort. Auch Freizeitparks, Schwimmbäder und andere Einrichtungen bieten teilweise kostenlose Eintritte zum Geburtstag an.
Für Familien lohnt sich deshalb der Blick auf die jeweiligen Preis- und Familienregelungen vor einem Besuch. Gerade bei kommunalen Einrichtungen können sich deutliche Unterschiede ergeben. Einen einheitlichen bundesweiten Anspruch auf solche Vergünstigungen gibt es jedoch nicht.
Familienpässe und Angebote vor Ort
Viele Städte und Landkreise haben eigene Familienpässe oder vergleichbare Vergünstigungskarten. Damit können Familien etwa Eintrittspreise in Schwimmbädern, Museen oder Zoos reduzieren. Teilweise werden auch Kurse von Sportvereinen oder Musikschulen günstiger. Die Bedingungen und Preise unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.
In Berlin kostet der FamilienPass beispielsweise sechs Euro und ermöglicht unter anderem vergünstigte Angebote bei zahlreichen Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch andere Großstädte haben vergleichbare Modelle. In München kostet der Familienpass ebenfalls sechs Euro; in Köln ist die Familien-PlusPunkt-Karte für Familien aus dem Stadtgebiet kostenlos. Welche Angebote tatsächlich enthalten sind, hängt vom jeweiligen kommunalen Modell ab.
Darüber hinaus gibt es vielerorts Kinderkleiderläden, Spielzeugbörsen und andere günstige Angebote von Wohlfahrtsverbänden, Nachbarschaftsinitiativen oder Kirchengemeinden. Familienzentren können ebenfalls Anlaufstellen sein. Dort gibt es teilweise günstige Freizeitangebote, Beratung oder Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. Welche Hilfen verfügbar sind, ist allerdings stark vom jeweiligen Wohnort abhängig.
Der erste Schritt ist oft die Information
Ein Grundproblem bleibt: Familien müssen ihre Ansprüche zunächst kennen. Schon die Bezeichnungen unterscheiden sich regional. Was in einer Stadt Familienpass heißt, kann andernorts Familienkarte, Bürgerpass oder Ermäßigungskarte genannt werden. Das erschwert die Suche zusätzlich.
Hilfreich sind deshalb die Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Suchbegriffe wie "Familienpass", "Familienzentrum", "Familienbüro" oder "Familiencafé" können zu den entsprechenden Angeboten führen. Auch Jugend- und Sozialämter veröffentlichen häufig Informationen über regionale Unterstützungsmöglichkeiten.
Wer einen Überblick über mögliche staatliche Familienleistungen bekommen möchte, kann außerdem das Infotool des Bundesfamilienministeriums nutzen. Dort lassen sich unter anderem Wohnort, Familiengröße und Einkommen berücksichtigen. Entscheidend bleibt aber: Viele Leistungen fließen nicht automatisch. Wer einen Anspruch hat, muss häufig selbst aktiv werden.