Staat zahlt sieben Milliarden Euro: Bürgergeld für viele Berufstätige unverzichtbar
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 28. Juli 2025
In Deutschland erhalten viele Erwerbstätige zusätzlich Bürgergeld, da ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Die Diskussion über die Reform der Hinzuverdienstgrenzen nimmt Fahrt auf, um finanzielle Anreize zu schaffen.
- Das Problem: Viele können nicht von ihrer Arbeit leben
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Der Staat hat nach Angaben des Arbeitsministeriums im vergangenen Jahr rund 826.000 Erwerbstätigen zusätzlich Bürgergeld gezahlt. Sie sind Teil von insgesamt 5,5 Mio. Bürgergeldempfängern. Der Grund dafür, dass sie staatliches Zusatzgeld bekommen, ist einfach erklärt: Obwohl sie arbeiten, reicht das Einkommen nicht zum Leben. Die Agentur für Arbeit, die den Betrag berechnet und auszahlt, spricht von "Aufstockern". Aber was sind überhaupt "Aufstocker"? Ab wann und warum wird deren Einkommen aufgestockt?
Das Problem: Viele können nicht von ihrer Arbeit leben
"Man muss von seiner Arbeit leben können", das ist das Credo von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, wie sie in der ARD-Fernsehsendung Maischberger erläuterte. Und Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betont gegenüber Ippen Media, dass zwar in Deutschland rund 830.000 Menschen arbeiten und Bürgergeld beziehen, was aber nicht bedeute, dass diese Menschen "nach einem vollen Arbeitstag nach Hause kommen und davon leben können."
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 war die Zahl der Aufstocker kontinuierlich gesunken. 2024 ist sie aber wieder angestiegen. Der Staat musste rund sieben Milliarden Euro für diese "Aufstocker" aufbringen. Die Daten gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince im Deutschen Bundestag hervor. Ince kommentiert diese Entwicklung so: "Es kann nicht sein, dass Hunderttausende trotz Arbeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Dabei sind die Ansprüche der Aufstocker alles andere als üppig: Es geht um den monatlichen Regelbedarf zum Leben, um die Kosten für die Unterkunft und die Heizung. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person ist für alle gleich und liegt bei 563 Euro. Ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt zusammen 1.012 Euro zur Deckung der Grundbedürfnisse plus evtl. Kinderzuschlag, gestaffelt nach Alter, zwischen 357 und 471 Euro. Die vom Amt übernommene "angemessene Miete" und die Kosten der Heizung sind nur individuell und nicht pauschal zu beziffern. Aber auch für Wohnen gibt es Regeln: Im ersten Jahr des Bürgergeldes spielt die Größe der Wohnung keine Rolle. Danach gibt es klare Regeln: Grundsätzlich gelten ca. 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person als angemessen.
Wenn Bürgergeld-Bezieher arbeiten, haben sie Mini- oder Midi-Jobs
Ein Beispiel soll den monatlichen finanziellen Gesamtbedarf für eine alleinstehende Person, die Bürgergeld bekommt, konkret beziffern: Der Bürgergeld-Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt 2025 exakt 563 Euro. Würde die Person 410 Euro (angenommener Betrag) für Unterkunft und Heizung zahlen, ergibt sich daraus ein monatlicher Gesamtbedarf von 973 Euro.
Entdecke deinen Traumjob bei jobs.inFranken.de!Da viele Aufstocker nur einer schlecht bezahlten und geringfügigen Beschäftigung (556-Euro-Mini-Jobs oder Midi-Jobs) nachgehen, sind die zusätzlichen Einnahmen aus Arbeit überschaubar. Eine Bertelsmann-Studie beziffert den Anteil der Minijobber unter den Aufstockern" mit 46 %. Der Online-Ratgeber www.Arbeitsvertrag.org legt in seiner Beispielrechnung bei einem Minijobbenden ein monatliches Einkommen von 553,50 Euro zugrunde. Der beim Bürgergeld anzurechnende Freibetrag von 223 Euro ist davon abzuziehen. Bleibt also ein Einkommen von 330,50 Euro aus dem Minijob, um den der Betrag zur Aufstockung gekürzt wird.