Spontane Kündigung eingereicht: Kann ich sie zurücknehmen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 20. Januar 2026
Spontan die Kündigung seinem Arbeitgeber gegenüber auszusprechen, ist keine gute Idee. Ist sie gar rechtswirksam schriftlich erklärt, wird es schwer, sie wieder zurückzuziehen. Das geht dann nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers.
- Wann muss ich mit meiner Kündigungsentscheidung leben?
- Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
- Warum ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber eine neue Chance?
- Muss ich Fristen bei der Eigenkündigung beachten?
Im Eifer des Gefechts seinen Job zu kündigen und dies anschließend schnell zu bereuen, das kann schon mal vorkommen. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück? inFranken.de sagt, wie sich die Entscheidung mit gutem Willen von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) doch noch korrigieren lässt.
Wann muss ich mit meiner Kündigungsentscheidung leben?
Extreme Belastung, ständig Ärger mit der Chefin oder dem Chef, im Job schon länger nicht mehr glücklich: Manchmal reicht in einer solchen Situation ein kleiner Auslöser und du knallst der Führungskraft unüberlegt die Kündigung auf den Tisch. Aber kannst du die Kündigung wieder zurückziehen, wenn du die Entscheidung nach reiflichem Überlegen korrigieren willst?
Rein rechtlich betrachtet erfolgt eine Kündigung, wenn einer von zwei Vertragspartnern, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis beendet. "Es kommt, im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag, nicht darauf an, ob der Betroffene mit der Kündigung einverstanden ist. Die Kündigung ist eine einseitige Entscheidung", schreibt die Gewerkschaft Verdi in ihren Erläuterungen zur rechtlichen Erläuterung der Kündigung.
Wer also im Affekt oder in einer Ausnahmesituation den eigenen Job kündigt und dies formal richtig in die Wege leitet, der muss mit der Entscheidung leben, auch wenn er sie irgendwann einmal bereut. Das Arbeitsverhältnis ist lediglich dann fortzusetzen, wenn sowohl das Einverständnis des Arbeitgebers als auch das des Arbeitnehmers vorliegt, die Kündigung aufzuheben.
Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
Einen Ausweg kann es geben, wenn die Kündigung nicht rechtsgültig in ihrer Form ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt in § 623, dass nur Kündigungen in schriftlicher Form gültig sind.
Wer der Chefin oder dem Chef also nur ein mündliches "Ich kündige!" entgegenschmettert, hat sein Arbeitsverhältnis noch nicht wirksam beendet. Wenn die Kündigung nur in mündlicher Form oder per E-Mail in digitaler Fassung vorliegt, hat sie keine Rechtswirkung.