Zwei Krankenkassen erhöhten Zusatzbeitrag: Wichtige Frist läuft am 31. August ab
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Mittwoch, 19. August 2026
Für rund 2,3 Millionen Mitglieder in Deutschland wurde die gesetzliche Krankenversicherung zum 1. August teurer. Wer betroffen ist und welche Frist man generell kennen sollte.
Zwei Krankenkassen haben zum 1. August 2026 ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für rund 2,3 Millionen Mitglieder wird die gesetzliche Krankenversicherung damit teurer. Und nicht alle wissen unbedingt davon: Denn der Gesetzgeber hat erst kürzlich das Transparenzgebot gestrichen. Seitdem müssen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr persönlich anschreiben, wenn eine Beitragserhöhung ansteht.
Diese beiden Krankenkassen erhöhten seitdem die Zusatzbeiträge:
- Die IKK Classic hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von bisher 3,40 auf 3,85 Prozent angehoben. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent ergibt sich damit ein Gesamtbeitrag von 18,45 Prozent. Die Kasse hat nach eigenen Angaben rund 2,3 Millionen Mitglieder.
- Bei der Südzucker BKK stieg ebenfalls zum 1. August 2026 der Zusatzbeitrag von 2,90 auf 3,50 Prozent. Als Grund nennt die Kasse unter anderem deutlich gestiegene Leistungsausgaben. Hier sind deutlich weniger Versicherte betroffen. Die Kasse ist exklusiv für Mitarbeiter des Südzucker-Konzerns und deren Angehörige geöffnet und hat nach eigenen Angaben rund 9000 Mitglieder.
Welche Frist gilt für das Sonderkündigungsrecht?
Wer wegen der Beitragserhöhung die IKK classic oder Südzucker BKK verlassen möchte, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Frist endet einen Monat nachdem der neue Beitrag erhoben wird - in diesen Fällen also am 31. August 2026.
Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel?
Der Wechsel einer Krankenkasse funktioniert grundsätzlich anders als eine klassische Kündigung: Versicherte müssen ihre bisherige Kasse nicht selbst kündigen. Sie wählen einfach eine neue Krankenkasse und erklären dort ihren Beitritt. Die neue Kasse übernimmt anschließend die weiteren Schritte. Nur der Arbeitgeber sollte am besten informiert werden.
Wer die Sonderkündigung wegen der Beitragserhöhung nutzen möchte, sollte aber nicht bis zum letzten Tag warten.
Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse kann sich insbesondere dann lohnen, wenn diese einen deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag verlangt.