Rente und Krankenkasse 2026: Große Änderungen für Beitragszahler
Autor: Ellen Schneider, Agentur dpa, Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 20. Oktober 2025
Renten- und Krankenversicherung sollen ab dem kommenden Jahr teuer werden - allerdings nicht für alle.
Im kommenden Jahr warten auf Beitragszahler einige Änderungen - auch was die Sozialversicherungen anbelangt. Denn in einer Kabinettssitzung kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz im Oktober an: Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich darauf einstellen, im kommenden Jahr mehr für die Renten- und Krankenversicherung zu bezahlen.
Das Bundeskabinett billigte einen Verordnungsentwurf des Sozialministeriums, der jährlich vorgesehene Anpassungen der Rechengrößen dafür festlegt. Die Bundesregierung wird nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales nun den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026
Wie die Deutsche Presse-Agentur dazu schreibt, soll demnach die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze des Monatsgehalts werden dann Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.
Schon vor Wochen hatte Dennis Radtke (CDU), Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands, vor den Folgen gewarnt: Da sich zudem eine Erhöhung der Zusatzbeiträge in der GKV abzeichne, könnte die Maßnahme manche Bürger gleich doppelt treffen.
Folgende Änderungen sind demnach für die einzelnen Versicherungsarten geplant:
- Rentenversicherung: Hier soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In diesem Bereich stehen demnach gleich zwei Änderungen an.
- Beitragsbemessungsgrenze: Zum einen soll die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angehoben werden - von monatlich 5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.
- Versicherungspflichtgrenze: Zum anderen soll die Schwelle, bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro erhöht werden.