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Sozialabgaben steigen 2027: Diese Gehälter sind besonders betroffen


Autor: Christoph Eberle

Deutschland, Freitag, 23. Oktober 2026

Ab 2027 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen. Wer besonders viel zahlen muss und wie hoch die Mehrbelastung ausfällt.
Reformen im deutschen Renten- und Sozialsystem könnten notwendig werden, um drohende hohe Sozialabgaben bis 2050 zu vermeiden, warnen Experten.


Ab dem kommenden Jahr könnten für Arbeitnehmer mit höherem Verdienst die Sozialabgaben ansteigen. Modellrechnungen zeigen: Je nach Einkommenshöhe und Versicherung kann das bis zu etwa 102 Euro monatlich mehr bedeuten – auch wenn die Beitragssätze gleich bleiben. Hochgerechnet auf das Jahr ergibt sich daraus eine Zusatzbelastung von über 1200 Euro. 

Die endgültige Höhe steht noch nicht fest. Grundlage ist bislang ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums, über den mehrere Medien berichteten, dem die Bundesregierung und der Bundesrat aber noch zustimmen müssen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialbeiträge berechnet werden. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüberliegenden Teil seines Gehalts keine zusätzlichen Beiträge. Für die gesetzliche Krankenversicherung und für die Rentenversicherung gelten dabei unterschiedliche Werte. 

Für 2027 ist laut dem vorliegenden Entwurf der Lohnanstieg aus dem Jahr 2025 maßgeblich. Zusätzlich kommt eine einmalige Erhöhung von 300 Euro bei der Krankenkasse dazu. Daraus ergeben sich folgende neue Grenzen:

Versicherung Grenze 2026 Grenze 2027 (voraussichtlich)
Gesetzliche Krankenversicherung 5812,50 Euro monatlich 6375 Euro monatlich
Renten- und Arbeitslosenversicherung 8450 Euro monatlich 8850 Euro monatlich

Nicht zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze mit der Versicherungspflichtgrenze – sie bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Erst wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung steigt diese Grenze 2027 von 77.400 Euro auf 84.150 Euro.

So wirkt sich der Anstieg auf verschiedene Gehaltsgruppen aus:

Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungszusatzbeitrag von 2,9 Prozent und 1,8 Prozent in der Pflegeversicherung ergeben sich voraussichtlich folgende Änderungen.

  • Weniger als 5000 Euro brutto im Monat: Das Einkommen liegt unter den genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Allein durch deren Anhebung entsteht voraussichtlich keine zusätzliche Belastung.
  • 6500 Euro brutto im Monat: Dieses Einkommen liegt über der bisherigen, aber unter der geplanten neuen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Betroffene zahlen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge (+ 49,22 Euro) und Pflegeversicherungsbeiträge (+ 10,13 Euro). Aufs Jahr macht das 712,08 Euro.
  • Bei 8850 Euro und mehr Monatsbrutto kommen zusätzlich die höheren Grenzen für die Rentenversicherung hinzu: Krankenversicherung (+ 49,22 Euro), Pflegeversicherung (10,13 Euro), Rentenversicherung (+37,20) und  Arbeitslosenversicherung (+5,20 Euro) kosten so zusammen rund 102 Euro mehr im Monat, also über 1220 Euro im Jahr.

Noch ist die Änderung nicht endgültig beschlossen

Bei den Angaben handelt es sich um einen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Er muss zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und beschlossen werden. Anschließend ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Außerdem könnten sich durch die geplante Neuordnung der Pflegeversicherung noch weitere Änderungen ergeben.